Europäische und internationale Tabakpolitik
Tabakkontrollmaßnahmen sind ein wesentliches gesundheitspolitisches Thema auf europäischer und internationaler Ebene.
Europäische Rahmenbedingungen
Im Mai 2014 ist die Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (kurz: EU-Tabakprodukterichtlinie 2014/40/EU – TPD II) in Kraft getreten.
Ziel der EU-Tabakproduktrichtlinie ist es, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten anzugleichen, damit insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen im Allgemeinen und elektronischen Zigaretten im Besonderen abgehalten werden und der hohe Schutz der menschlichen Gesundheit gefördert wird.
Neben Tabakerzeugnissen (Zigaretten, Drehtabak, Pfeifentabak, Zigarren, Zigarillos, nicht zum Rauchen bestimmter Tabak) sind auch elektronische Zigaretten und pflanzliche Raucherzeugnisse vom Regelungsbereich der Tabakprodukterichtlinie erfasst.
Österreich hat die Vorgaben der Tabakprodukterichtlinie im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG umgesetzt.
- Empfehlung des Rates über rauchfreie Umgebungen (2009/C 296/02)
Schaffung von rauchfreien Zonen in öffentlich zugänglich geschlossenen Räumen, am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Setzung von Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern - Grünbuch der Europäischen Kommission „Towards a Europe free from tobacco smoke: policy options at EU level“ (COM(2007) 27 final)
Empfehlungen zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern - Empfehlung des Rates zur Prävention des Rauchens und für Maßnahmen zur gezielteren Eindämmung des Tabakkonsums (2003/54/EG)
Eindämmung der Verkaufsförderung für Tabak und dessen Abgabe an Minderjährige, Verbesserung der gesundheitlichen Aufklärung
Joint Action on Tobacco Control
Die ”Joint Action on Tobacco Control” ist Teil des Dritten Aktionsprogrammes der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2014-2020).
Das Dritte Aktionsprogramm der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2014-2020) ist ein Finanzinstrument der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Gesundheitsstrategie der Europäischen Union (EU).
Ziel der Joint Action ist die Umsetzung und Verbesserung von Maßnahmen in Bezug auf die Kontrolle von Tabak- und verwandten Erzeugnissen und darauf fußend der verbesserte Schutz der öffentlichen Gesundheit.
Für Österreich wurde seitens der Europäischen Kommission die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) mit der Teilnahme an der Joint Action betraut.
Die AGES übernimmt dabei die Leitung der Evaluierung des gesamten Projekts, welche unter anderem die planmäßige Umsetzung der Joint Action und das Erreichen der angestrebten Ziele sicherstellen soll.
Weiters nimmt sie an folgenden Arbeitsschwerpunkten teil:
- Datenabzug aus dem EU-Common-Entry-Gate (EU-CEG) und Praktikabilität:
Schaffung von Rahmenbedingungen, um die in das System eingemeldeten Daten (z.B. Inhaltsstoffe) effizient zu nutzen und zu verarbeiten, auch in Hinblick auf die gesetzliche Veröffentlichungspflicht. - Evaluierung von Tabakprodukten:
Handhabung der von den Mitgliedsstaaten gesammelten Daten über Tabakerzeugnisse in Hinblick auf die gesetzlichen Erfordernisse. - Evaluierung von Elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten):
Unterstützung der Mitgliedsstaaten im Setzen von Maßnahmen, die sicherstellen, dass nur E-Zigaretten und deren Zubehör im EU-Raum vertrieben werden, die den Vorgaben der EU-Tabakprodukte-Richtlinie 2014/40/EU entsprechen. - Laborüberprüfungen, Kollaborationen und Analysen:
Unterstützung von Laborkollaborationen, Legitimierung vorgeschlagener Methodiken und Testanalysen zur Vereinheitlichung der Meldungen.