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Europäische und internationale Tabakpolitik

Tabakkontrollmaßnahmen sind ein wesentliches gesundheitspolitisches Thema auf europäischer und internationaler Ebene.

Europäische Rahmenbedingungen

Im Mai 2014 ist die Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (kurz: EU-Tabakprodukterichtlinie 2014/40/EU – TPD II) in Kraft getreten.

Ziel der EU-Tabakproduktrichtlinie ist es, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten anzugleichen, damit insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen im Allgemeinen und elektronischen Zigaretten im Besonderen abgehalten werden und der hohe Schutz der menschlichen Gesundheit gefördert wird.

Neben Tabakerzeugnissen (Zigaretten, Drehtabak, Pfeifentabak, Zigarren, Zigarillos, nicht zum Rauchen bestimmter Tabak) sind auch elektronische Zigaretten und pflanzliche Raucherzeugnisse vom Regelungsbereich der Tabakprodukterichtlinie erfasst.

Österreich hat die Vorgaben der Tabakprodukterichtlinie im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG umgesetzt.

Joint Action on Tobacco Control

Die ”Joint Action on Tobacco Control” ist Teil des Dritten Aktionsprogrammes der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2014-2020).

Das Dritte Aktionsprogramm der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2014-2020) ist ein Finanzinstrument der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Gesundheitsstrategie der Europäischen Union (EU).

Ziel der Joint Action ist die Umsetzung und Verbesserung von Maßnahmen in Bezug auf die Kontrolle von Tabak- und verwandten Erzeugnissen und darauf fußend der verbesserte Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Für Österreich wurde seitens der Europäischen Kommission die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) mit der Teilnahme an der Joint Action betraut.

Die AGES übernimmt dabei die Leitung der Evaluierung des gesamten Projekts, welche unter anderem die planmäßige Umsetzung der Joint Action und das Erreichen der angestrebten Ziele sicherstellen soll.

Weiters nimmt sie an folgenden Arbeitsschwerpunkten teil:

  • Datenabzug aus dem EU-Common-Entry-Gate (EU-CEG) und Praktikabilität:
    Schaffung von Rahmenbedingungen, um die in das System eingemeldeten Daten (z.B. Inhaltsstoffe) effizient zu nutzen und zu verarbeiten, auch in Hinblick auf die gesetzliche Veröffentlichungspflicht.
  • Evaluierung von Tabakprodukten:
    Handhabung der von den Mitgliedsstaaten gesammelten Daten über Tabakerzeugnisse in Hinblick auf die gesetzlichen Erfordernisse.
  • Evaluierung von Elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten):
    Unterstützung der Mitgliedsstaaten im Setzen von Maßnahmen, die sicherstellen, dass nur E-Zigaretten und deren Zubehör im EU-Raum vertrieben werden, die den Vorgaben der EU-Tabakprodukte-Richtlinie 2014/40/EU entsprechen.
  • Laborüberprüfungen, Kollaborationen und Analysen:  
    Unterstützung von Laborkollaborationen, Legitimierung vorgeschlagener Methodiken und Testanalysen zur Vereinheitlichung der Meldungen.

WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

Das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs enthält Grundsätze und Leitlinien für eine erfolgreiche Politik im Tabakbereich und bildet Grundlage für  viele staatliche Tabakkontrollmaßnahmen.

Das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (Framework Convention on Tobacco Control, kurz FCTC) wurde seitens der Weltgesundheitsversammlung einstimmig am 21. Mai 2003 beschlossen und ist am 27. Februar 2005 in Kraft getreten.

Ziel der FCTC ist gemäß der Präambel des Übereinkommens, ”heutige und künftige Generationen vor den verheerenden gesundheitlichen, gesellschaftlichen, umweltrelevanten und wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens zu schützen” und sieht in diesem Zusammenhang national als auch international zu ergreifende Maßnahmen für eine umfassende Tabakprävention zur Senkung des Tabakkonsums vor.

Bei der Konvention handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag. Österreich hat diesen im Jahr 2003 unterzeichnet und 2005 ratifiziert und sich damit zur Umsetzung zahlreicher spezifischer (Tabakkontroll-)Maßnahmen verpflichtet, wie insbesondere:

  • Preisbezogene und (nicht)steuerliche Maßnahmen zur Verminderung der Nachfrage nach Tabak
    (Artikel 6 und 7)
  • Schutz vor Passivrauch durch ausschließliche Rauchverbote in öffentlichen und  umschlossenen Räumen
    (Artikel 8)
  • Produktregulation und Angabe von Inhaltsstoffen (Artikel 9 und 10)
  • Verpackungs- und Etikettierungserfordernisse (Artikel 11)
  • Aufklärung, Information Schulung und Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit (Artikel 12)
  • Tabakwerbe-, Verkaufsförderungs- und Sponsoringverbote (Artikel 13)
  • Maßnahmen zur Verminderung der Nachfrage im Zusammenhang mit Tabakabhängigkeit und der Aufgabe des Tabakkonsums (Artikel 14)
  • Maßnahmen zur Unterbindung des Tabakschmuggels (Artikel 15)
  • Verbot der Abgabe von kostenlosen Tabakerzeugnissen bzw. Verkaufsverbote von Tabakwaren an Personen unter dem rechtlich festgelegten Alter (Artikel 16)

Neben Österreich sind dem WHO-Rahmenübereinkommen bisher weitere insgesamt 182 Vertragsparteien (darunter auch die Europäische Union) beigetreten.

Die Weltgesundheitsorganisation erstellt alle zwei Jahre einen Global Progress Report der den aktuellen Umsetzungsstand der WHO-Tabakrahmenkonvention in den Vertragsstaaten darstellen soll. 
Der aktuelle 10. Global Progress Report 2023 wurde im November 2023 veröffentlicht. Sämtliche Berichte sind auf der Homepage der WHO unter folgendem Link abrufbar: Global progress reports (who.int).

Leitlinien

Leitlinien erläutern einzelne Bestimmungen der FCTC-Artikel und geben bezugnehmende Empfehlungen:

FCTC Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen

Österreich hat das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen am 28. Oktober 2014 als erster Mitgliedsstaat der Europäischen Union ratifiziert. Am 25. September 2018 ist es in Kraft getreten und somit völkerrechtlich bindend.

Das Protokoll zielt auf eine Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen, einschließlich des Schmuggels, der unerlaubten Herstellung und der Fälschung ab. Es ergänzt und präzisiert die multidisziplinären Maßnahmen des Rahmenübereinkommens dahingehend, dass es die Vertragsparteien verpflichtet, verbindliche Normen für verstärkte Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten für alle an der Lieferkette Beteiligten in ihren nationalen Rechtssystemen zu verankern. Zugleich müssen die Vertragsparteien die notwendigen innerstaatlichen Rechtvorschriften annehmen, wonach Zuwiderhandlungen aufgedeckt, ermittelt, verfolgt und geahndet werden. Strafrechtliche oder nicht-strafrechtliche Sanktionen einschließlich Geldstrafen sollen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Zur verbesserten Zusammenarbeit der zuständigen Behörden enthält das Protokoll zudem Bestimmungen über die Amts- und Rechtshilfe.

Mehr Informationen zum Thema:

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2024