Christine Mayrhuber zur neuen Vorsitzenden der Alterssicherungskommission bestellt
Ökonomin des Wirtschaftsforschungsinstituts übernimmt vakante Funktion
Mag.a Christine Mayrhuber, Ökonomin am Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO), wurde gestern von Sozialminister Johannes Rauch zur neuen Vorsitzenden der Alterssicherungskommission bestellt. Stellvertretende Vorsitzende bleibt Ingrid Korosec, die das Gremium zuletzt interimistisch geleitet hatte.
Mayrhuber beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit der Struktur und Finanzierung des österreichischen Pensionssystems und war schon bisher Mitglied der Kommission. Die Ökonomin am Wirtschaftsforschungsinstitut arbeitet seit 1999 in der Forschungsgruppe „Arbeitsmarktökonomie, Einkommen und soziale Sicherheit“ und ist seit September 2023 stellvertretende Direktorin am WIFO. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Einkommensentwicklung und Einkommensverteilung, Struktur und Finanzierung der Pensionsversicherung sowie Umverteilungswirkungen sozialstaatlicher Strukturen. Vor ihrem Eintritt in das WIFO absolvierte sie das Studium der Ökonomie an der Wirtschaftsuniversität Wien und war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Höhere Studien. 2013 wurde ihr der Käthe-Leichter-Preis verliehen.
"Die bisherigen Prognosen der Alterssicherungskommission zeigen, dass die langfristige Finanzierung des Systems gesichert ist. Die hohe Inflation, ein geringeres Wirtschaftswachstum und die demografische Entwicklung werden in den kommenden Jahren allerdings zu Mehrausgaben führen. Es ist deshalb wichtig, das tatsächliche Pensionsantrittsalter näher an das gesetzliche Pensionsalter heranzuführen. Ich freue mich, dass Christine Mayrhuber die Bundesregierung mit ihrer großen Expertise bei den nötigen Schritten beraten wird. Bei Ingrid Korosec bedanke ich mich für die interimistische Leitung der Kommission." – Bundesminister Johannes Rauch
Die Kommission zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherungssysteme – kurz: Alterssicherungskommission – überwacht die Entwicklung der Bundesausgaben für die gesetzliche Pensionsversicherung und die Beamtenpensionen. In ihre Berechnungen fließen die Echtdaten der Pensionsversicherungsträger, aktuelle Wirtschaftsprognosen und die demografische Entwicklung ein. Das jährliche Gutachten der Expert:innen beinhaltet jeweils eine Prognose für fünf Jahre. Zusätzlich erstellt die Kommission alle drei Jahre ein Gutachten über die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems.
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