Gebarung mit Suchtmitteln
Hier finden Sie Informationen, Firmenverzeichnisse und Formblätter für Suchtgifte und psychotrope Stoffe sowie den Link zur Checkliste für Apotheken.
Firmenverzeichnisse für die Zulassung zum Verkehr mit Suchtmitteln
- Firmenverzeichnis für die Teilnahme am Verkehr mit Suchtgiften 2024 (Stand 21.11.2024) (PDF, 1 MB)
- Firmenverzeichnis für die Teilnahme am Verkehr mit psychotropen Stoffen 2024 (Stand 21.12.2023) (PDF, 452 KB)
- Firmenverzeichnis für die Teilnahme am Verkehr mit Suchtgiften 2025 (Stand 19.12.2024) (PDF, 1 MB)
- Firmenverzeichnis für die Teilnahme am Verkehr mit psychotropen Stoffen 2025 (Stand 19.12.2024 (PDF, 542 KB))
Durchführungsrichtlinie
Antrags-Formulare für die Zulassung zum Verkehr mit Suchtmitteln sowie für Ein- bzw. Ausfuhrbewilligungen
- Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zur Teilnahme am Suchtgiftverkehr (06.06.2024) (Word, 40 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zur Teilnahme am Verkehr mit psychotropen Stoffen (06.06.2024) (Word, 35 KB)
Es darf auf die Einhaltung des § 5 Abs. 1 Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung zum Zeitpunkt der Ausfuhr hingewiesen werden.
Aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit ist der Export der in der Liste des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen veröffentlichten verschreibungspflichtigen Arzneispezialitäten in eine andere Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraums verboten.
- Antrag auf Erteilung einer Ein- bzw. Ausfuhrbewilligung von Suchtgiften bzw. psychotropen Stoffen (22.05.2023) (Word, 30 KB)
- Informationspflicht des Verantwortlichen gemäß Art. 13 DSGVO (PDF, 333 KB)
Die Ausfuhr in Staaten, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, von Gütern, welche in Anhang IV der Verordnung (EU) 2019/125, ABl. L 30 vom 31.1.2019 aufgeführt sind und zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden könnten, bedarf einer Genehmigung des/der Bundesministers/Bundesministerin für Arbeit und Wirtschaft. Die Genehmigung ist mittels des online unter https://www.pawa.bmaw.gv.at/Export/Forms/Typewriter.aspx zur Verfügung gestellten Formulars „Dual-Use“ zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei Amobarbital, Pentobarbital und Secobarbital um solche Güter handelt.
Servicelink
Formulare vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Checkliste für Apotheken