Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Gebarung mit Suchtmitteln

Hier finden Sie Informationen, Firmenverzeichnisse und Formblätter für Suchtgifte und psychotrope Stoffe sowie den Link zur Checkliste für Apotheken.

 

Firmenverzeichnisse für die Zulassung zum Verkehr mit Suchtmitteln

Durchführungsrichtlinie

Antrags-Formulare für die Zulassung zum Verkehr mit Suchtmitteln sowie für Ein- bzw. Ausfuhrbewilligungen

Es darf auf die Einhaltung des § 5 Abs. 1 Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung zum Zeitpunkt der Ausfuhr hingewiesen werden.
Aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit ist der Export der in der Liste des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen veröffentlichten verschreibungspflichtigen Arzneispezialitäten in eine andere Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraums verboten.

Die Ausfuhr in Staaten, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, von Gütern, welche in Anhang IV der Verordnung (EU) 2019/125, ABl. L 30 vom 31.1.2019 aufgeführt sind und zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden könnten, bedarf einer Genehmigung des/der Bundesministers/Bundesministerin für Arbeit und Wirtschaft. Die Genehmigung ist mittels des online unter https://www.pawa.bmaw.gv.at/Export/Forms/Typewriter.aspx zur Verfügung gestellten Formulars „Dual-Use“ zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei Amobarbital, Pentobarbital und Secobarbital um solche Güter handelt.

Servicelink

Formulare vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen

Checkliste für Apotheken

Letzte Aktualisierung: 20. November 2024