5. Nationaler Aktionstag für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige sind tragende Säule der Pflegeversorgung
Das Thema Pflege berührt viele Menschen in Österreich – und kann jede:n plötzlich betreffen. Bereits zum fünften Mal wird heute mit dem Nationalen Aktionstag für pflegende Angehörige auf die rund 800.000 Betroffenen aufmerksam gemacht.
Es ist eine große Verantwortung, die Pflege von Angehörigen zu übernehmen, und stellt für viele auch eine Herausforderung dar. Dies trifft besonders zu, wenn die Pflege alleine und ohne weitere Hilfe durch andere Familienmitglieder oder soziale Dienste übernommen wird. Betreuende und pflegende Angehörige sind daher eine tragende Säule der Pflegeversorgung.
"Jenen Angehörigen gebührt mein aufrichtiger Dank und meine Wertschätzung. Es gilt, den Nationalen Aktionstag am 13. September entsprechend zu würdigen." – Bundesminister Johannes Rauch
Das BMSGPK begeht den Nationalen Aktionstag für pflegende Angehörige am 13. September in Kooperation mit der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger. Dieses Jahr ist der Aktionstag Long-Covid-Betroffenen und ihren pflegenden Angehörigen gewidmet.
Unterstützung pflegender Angehöriger durch die Pflegereform
Durch den ersten Teil der Pflegereform wurden bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die Lebenssituation und das Wohlbefinden von hilfebedürftigen Menschen zu verbessern, wie z.B. die Erhöhung des Erschwerniszuschlages beim Pflegegeld für Menschen mit einer schweren psychischen Behinderung und Demenz, der Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld, oder die finanzielle Unterstützung für Pflegekurse.
Angehörigenbonus
Auch der zweite Teil der Pflegereform umfasst daher Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige weiter verbessern. Hier stellt der neue Angehörigenbonus eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige dar. Durch den Entfall des gemeinsamen Haushaltes als Voraussetzung für den Angehörigenbonus werden künftig knapp 80.000 Personen von dieser Leistung profitieren. Der Anspruch besteht ab dem 01. Juli 2023. Damit kommt es im heurigen Jahr zu einer Auszahlung von 750 Euro, im Jahr 2024 zu insgesamt 1.500 Euro. Beim Angehörigenbonus fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an. Ab dem Jahr 2025 wird der Bonus jährlich valorisiert werden.
Angehörigengespräch
Die häusliche Pflege kann für alle Beteiligten mit großen Belastungen verbunden sein. Deshalb wurde das bewährte Angehörigengespräch mit dem Ziel der Reduktion von psychischen und sozialen Belastungen mit 01. Juli 2023 weiter auf bis zu 10 Einheiten ausgeweitet. Für die Möglichkeit zur vertraulichen Aussprache stehen österreichweit Psychologinnen und Psychologen zur Verfügung. Das Gespräch kann je nach Wunsch zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen und unter 050 808 2087 kostenlos angefordert werden.
Begleitung bei stationärem Rehabilitationsaufenthalt
Arbeitnehmer:innen können ihre Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bei einem stationären Rehabilitationsaufenthalt bis zu insgesamt 4 Wochen pro Jahr begleiten, sofern diese Begleitung von der Sozialversicherung bewilligt wurde. Als Einkommensersatz besteht ab 01. November 2023 ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld.