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Pensions-Vorsorge

Pensions-Vorsorge bedeutet: Man sorgt rechtzeitig dafür,
dass man im Alter genug Geld zum Leben hat.

In Österreich gibt es 3 Möglichkeiten zur Pensions-Vorsorge:

  • gesetzliche Pensions-Versicherung
  • betriebliche Altersvorsorge
  • freiwillige private Vorsorge

Die gesetzliche Pensions-Versicherung ist eine Pflichtversicherung
für alle Erwerbstätigen.
Durch die betriebliche und die private Altersvorsorge kann man
mehr Geld im Alter zur Verfügung haben.
Dadurch ist man finanziell besser abgesichert.
Und man kann den eigenen Lebensstandard besser erhalten.

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist
eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers.
Dabei kann im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses
eine zusätzliche Pensionsvorsorge abgeschlossen werden.
Achtung: Nicht alle Betriebe in Österreich bieten eine betriebliche Altersvorsorge an.

Was passiert, wenn man das Arbeitsverhältnis beendet?

Dann bleiben die Ansprüche der Beschäftigten gewahrt.
Das heißt: Das Geld bleibt auf einem Konto.
Das Geld kann später als Ganzes ausgezahlt werden.
Oder es kann in eine monatliche Pension umgewandelt werden.

Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es in Österreich
eigene arbeitsrechtliche Vorschriften.
Sie stehen im Betriebspensionsgesetz (BPG).

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Ergänzung
zur gesetzlichen Pensionsversicherung.

Freiwillige private Pensionsvorsorge

Auch privat kann jeder und jede für die eigene Pension vorsorgen.
Das bedeutet: Man kann selbst Geld für die private Vorsorge einzahlen.
Es gibt unterschiedliche Produkte zur privaten Altersvorsorge. Verschiedene Versicherungsunternehmen und Banken bieten
diese Produkte an.
Zum Beispiel Lebensversicherungen oder private Pensions-Versicherungen.
Die Konsumentinnen und Konsumenten entscheiden dabei selbst:
Ist das zusätzlich zur gesetzlichen Altersvorsorge nötig und sinnvoll?