Tetanus (Wundstarrkrampf)
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Tetanus (Wundstarrkrampf).
Erreger und Übertragung
Wundstarrkrampf wird durch Gifte des Bakteriums Clostridium tetani verursacht. Mögliche Infektionsquellen sind Staub, Blumen- und Gartenerde und Ausscheidungen von z.B. Pferden, Hunden, Meerschweinchen, Rindern und Schafen. Als Eintrittsstelle der Erreger kommen alle Arten von Verletzungen und Wunden in Frage, auch kleinste Verletzungen durch Holzsplitter oder Dornen, welche häufig unbemerkt bleiben. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt nicht.
Krankheitsverlauf und mögliche schwere Krankheitsfolgen
Das vom Erreger gebildete Gift wandert entlang der Nervenbahnen in Gehirn und Rückenmark und führt an den Verbindungsstellen der Nerven zu einer Blockade. Die Erkrankung beginnt meist mit allgemeiner Mattigkeit, Frösteln und Kopfschmerzen. Dann kommen Muskelversteifungen, vor allem im Bereich von Nacken- und Kaumuskulatur dazu, Schluck- und Sprechbeschwerden werden beobachtet. Krämpfe werden durch äußere Reize ausgelöst. Die Verkrampfung der Gesichtsmuskulatur führt zu einem charakteristischen Aussehen des Gesichts. Später tritt eine anfallsartige Starre des ganzen Körpers ein, eine Beteiligung des Nervensystems führt zu Blutdruckschwankungen und Durchblutungsstörungen sowie Kreislaufproblemen, Krämpfe der Atemmuskulatur können zum Atemstillstand führen. Die Sterblichkeit liegt bei über 20 %.
Verbreitung und Häufigkeit
Tetanus-Erreger kommen weltweit vor.
Vorbeugung – Eine Impfung schützt!
In erster Linie schützt eine vollständige Impfung vor einer Erkrankung und verhindert aufwändige Behandlungen im Fall jeglicher Verletzung. Bei einer Verletzung ist eine sorgfältige Wundreinigung angezeigt. Wenn der Impfstatus unbekannt ist, muss möglichst früh eine passive und aktive Immunisierung (Simultanimpfung) erfolgen.
Wann und wie oft wird gegen Wundstarrkrampf geimpft?
Eine Impfung gegen Wundstarrkrampf ist allgemein empfohlen. Es sind drei Impfungen zur Grundimmunisierung sowie regelmäßige Auffrischungsimpfungen erforderlich.
Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist die Impfung im kostenfreien Kinderimpfprogramm enthalten und wird dabei im Rahmen der 6-fach-Impfung im 3., 5. und 11.–12. Lebensmonat geimpft.
Die 1. Auffrischungsimpfung mit einem 4-fach Kombinationsimpfstoff (Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten und Kinderlähmung) sollte im 6. Lebensjahr (bevorzugt noch vor Schuleintritt) erfolgen. Eine 2. Auffrischungsimpfung ist nach 5 Jahren bzw. spätestens in der 8. Schulstufe/im 14. bis 15. Lebensjahr/vor Ende des Pflichtschulalters empfohlen.
Die beiden Auffrischungsimpfungen stehen im kostenfreien Kinderimpfprogramm zur Verfügung.
Weitere Auffrischungsimpfungen sind derzeit alle 5 Jahre vorgesehen. Sind bereits mindestens zwei Auffrischungsimpfungen gegen Kinderlähmung erfolgt, ist für alle weiteren Auffrischungsimpfungen ein 3-fach-Impfstoff (Diphtherie, Wundstarrkrampf und Keuchhusten) ausreichend.
Weiterführende Informationen enthält der Impfplan Österreich.