Impfschäden
Bei einer Gesundheitsschädigung durch Impfungen in Österreich kann Betroffenen eine Entschädigung zustehen.
Anspruch auf Entschädigung haben alle Personen (auch nicht österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger), die durch die bis 1980 vorgeschriebene Pockenschutzimpfung, eine im jeweiligen Mutter-Kind-Pass genannte Impfung oder eine mit Verordnung des Gesundheitsministeriums empfohlene Impfung eine Gesundheitsschädigung erlitten haben.
Somit ist etwa auch die Covid-Impfung vom Impfschadengesetz umfasst.
Der Anspruch auf Beschädigtenrente, Zulagen oder eine einmalige Pauschalentschädigung nach dem Impfschadengesetz besteht nur, wenn die Impfung in Österreich erfolgt ist.
Eine Liste aller Impfungen und möglichen Leistungen finden Sie auf der Seite des Sozialministeriumservice. Dort kann der Antrag auf Entschädigung gestellt werden.