Europäische und internationale Konsumentenpolitik
Das Konsumentenrecht unterliegt zu einem Großteil europäischen Vorgaben. Diese bringen den Verbraucherinnen und Verbrauchern vor allem mehr Information und transparentere Verträge. Im Binnenmarkt kann Konsumentenpolitik nicht an den nationalen Grenzen enden – am deutlichsten wird dies bei Internet-Shopping und Reisen.
Grenzüberschreitende Geschäfte
Grenzüberschreitende Geschäfte sind für viele Konsumentinnen und Konsumenten längst Teil des Alltags. Doch was ist zu tun, wenn die Geschäftsabwicklung nicht wie gewünscht läuft? Wenn zum Beispiel die Ware kaputt geliefert wird, gar nicht erst ankommt oder höhere Preise verrechnet werden?
Um Konsumentinnen und Konsumenten bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte zu informieren und zu unterstützen, wurde in jedem Mitgliedstaat ein Europäisches Verbraucherzentrum eingerichtet. In Österreich besteht seit 1999 das Europäische Verbraucherzentrum (www.europakonsument.at) beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). Der Verein für Konsumenteninformation ist Mitglied im Dachverband der europäischen Konsumentenverbände BEUC (Bureau Européen des Unions de Consommateurs) und Mitglied in CI (Consumers International).
Das für Konsumentenschutz zuständige Ministerium hat den Verein für Konsumenteninformation bis 2028 als Trägerorganisation für das Europäische Verbraucherzentrum benannt (Benennung siehe ANNEX III (PDF, 879 KB))
Um Rechtsverstöße, die viele europäische Verbraucher und Verbraucherinnen gleichzeitig betreffen abzustellen, wurde im Jahr 2017 die Rechtsgrundlage für das europäische Netzwerk der Verbraucherbehörden neu gefasst (siehe auch Verbraucherbehördenkooperationsverordnung (EU) 2017/2394 sowie das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz, VBKG, BGBl. I Nr. 148/2006 idF BGBl. I Nr. 57/2021).
Die EU-Verordnung regelt die Gestaltung und die Vorgangsweise des EU-weiten behördlichen Netzwerks, in dessen Mittelpunkt die gegenseitige Amtshilfe steht. Durch dessen Einsatz werden innergemeinschaftliche (grenzüberschreitende) Verstöße, die sich auf eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken können (zB Geschäftsbedingungen internationaler Social-Media Konzerne oder Buchungsplattformen) abgestellt.
In Österreich sind dazu sieben zuständige Verbraucherbehörden vorgesehen. Unter anderen ist der Bundeskartellanwalt für die Rechtsdurchsetzung der wichtigsten zivilrechtlichen Rechtsvorschriften, das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen für Maßnahmen gegen unlautere Geschäftspraktiken und die Schienen-Control-GmbH für die Durchsetzung von Rechtsverstößen gegen Passagierrechte zuständig.
Das Sozialministerium koordiniert und nimmt die Rolle der zentralen Verbindungsstelle ein.
OECD – Consumer Policy Committee (CCP)
Die Aufgabe des Verbraucherpolitischen Ausschusses(CCP) der OECD ist die Verstärkung und die Entwicklung effektiver Konsumentenpolitik.
Zu seinen Aufgaben zählen der Entwurf von Leitlinien, Empfehlungen, Studien und Rechtsvergleichen, sowie die Erstellung von Datenbanken, Länderberichten und Fortbildungsmaterialien. In den letzten Jahren wurden die Themen „Verbraucher du Verbraucherinnen in der digitalen Wirtschaft" und „moderne Technologien" immer stärker in den Vordergrund gerückt.
Weiters widmet sich das Komitee auch dem Themenbereich „Produktsicherheit“ mit einer eigenen Unterarbeitsgruppe.
International Consumer Protection and Enforcement Network (ICPEN)
ICPEN ist ein informelles internationales Forum zur Bekämpfung irreführender Handelspraktiken. Zu seinen Mitgliedern zählen die für den Konsumentenschutz zuständigen Behörden der (größtenteils) OECD-Länder. Österreich ist durch das Sozialministerium vertreten. Die Zusammenarbeit erfolgt in informellen Meetings. Ziele sind die Hilfestellung und der Informationsaustausch bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, der Austausch über die unterschiedliche Rechtslage der teilnehmenden Nationen sowie die Entwicklung von Verbraucherbildungsmaßnahmen und Projekten zum Schutz der wirtschaftlichen Verbraucherinteressen.
Seit 2006 werden weltweit gleichzeitig jedes Frühjahr im Rahmen des sog. „Fraud Prevention Months" (Betrugspräventionsmonat) Kampagnen zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten vor grenzüberschreitenden unlauteren Geschäftspraktiken gestartet. Thema und Vorgangsweise sind national frei zu bestimmen. Österreichs hat von Beginn an daran teilgenommen. Themen in den letzten Jahren waren beispielsweise geplante Obsoleszenz, unerwünschte Telefonwerbung oder diverse Problemfelder von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Internet.