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Ökosoziale Steuerreform sorgt für finanzielle Entlastung

Maßnahmenbündel unterstützt Niedrigverdiener:innen sowie Pensionistinnen und Pensionisten

Die ökosoziale Steuerreform unterstützt Niedrigverdiener:innen sowie Pensionistinnen und Pensionisten und entlastet sie durch eine Reihe von Maßnahmen finanziell:

Änderung des zweiten und dritten Steuertarifs

Im Jahr 2020 wurde die erste Steuertarifstufe, die für Einkommensteile über 11.000 Euro bis 18.000 Euro zur Anwendung gelangt, von 25 Prozent auf 20 Prozent gesenkt. Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform folgt nun eine Senkung der beiden nächsthöheren Steuertarifstufen, die für Einkommensteile über 18.000 Euro bis 31.000 Euro und über 31.000 Euro bis 60.000 Euro gelten.

Der zweite Tarifsteuersatz wird von 35 Prozent auf 30 Prozent und der dritte Tarifsteuersatz von 42 Prozent auf 40 Prozent gesenkt. Die Senkung der zweiten Tarifsteuerstufe wird zunächst umgesetzt, indem für das gesamte Jahr 2022 ein Mischsteuersatz von 32,5% zur Anwendung gelangt. Die Umsetzung der dritten Tarifstufe wird ebenfalls zunächst durch die Einführung eines Mischsteuersatzes von 41 Prozent erfolgen, der im Jahr 2023 gelten wird.

Negativsteuer

Jene Personen, die nur wenig oder keine Steuern zahlen, erhalten eine Negativsteuer (SV-Bonus) von bis zu 550 Euro jährlich. Die maximale Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge wurde damit um 250 Euro angehoben.

Pensionistenabsetzbetrag

Der Pensionistenabsetzbetrag wurde von 600 Euro auf 825 Euro erhöht und steht fortan steuerpflichtigen Pensionistinnen und Pensionisten zu, deren Pensionseinkünfte den Betrag von jährlich EUR 17.500 nicht übersteigen. Für Pensionseinkünfte zwischen 17.500 Euro und 25.250 Euro vermindert sich der Pensionistenabsetzbetrag gleichmäßig einschleifend auf Null.

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag wurde von 964 Euro auf 1.214 Euro erhöht. Er kommt steuerpflichtigen Pensionistinnen und Pensionisten zugute, deren Pensionseinkünfte 19 930 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Für zu versteuernde Pensionseinkünfte zwischen 19.930 Euro und 25.250 Euro vermindert sich der Absetzbetrag gleichmäßig einschleifend auf Null.

Die Negativsteuer und der (erhöhte) Pensionistenabsetzbetrag gelten bereits für das Veranlagungsjahr 2021.

Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen von selbstständig Erwerbstätigen und Bauern mit niedrigen und mittleren Einkommen

Selbständige und Bauern erhalten abhängig von der Höhe der monatlichen Beitragsgrundlage eine Beitragsgutschrift. Die Gutschrift ist gestaffelt und beträgt zwischen 90 Euro und 315 Euro. Die Kosten dieser Gutschrift werden vom Bund getragen.

Familienbonus plus, Kindermehrbetrag und Verkehrsabsetzbetrag

Der Familienbonus Plus wird von jährlich 1.500 Euro auf 2.000,16 Euro pro Kind unter 18 Jahren bzw. von 500,16 Euro auf 650,16 Euro pro Kind ab 18 Jahren angehoben. Diese Erhöhung wird ab Juli 2022 wirksam. Außerdem wird auch der Kindermehrbetrag von 250 Euro auf 450 Euro pro Kind und Jahr erhöht. Weiters wurde der Verkehrsabsetzbetrag für Einkommen bis 16.000 Euro auf 650 Euro erhöht. Bis zu einem Einkommen von 24.500 Euro reduziert sich der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag auf Null.

Neben den getroffenen Maßnahmen zur Entlastung des Mittelstandes, bilden die Förderung umweltfreundlichen Verhaltens durch eine CO2-Bepreisung und durch die Einführung eines Klimabonus sowie ein Standortpaket für die heimische Wirtschaft den Kern der ökosozialen Steuerreform.

Weitere Informationen finden Sie im Menüpunkt Sozialversicherung auf unserer Website: Ökosoziale Steuerreform