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Gentechnik

Hier finden Sie Informationen zu Gentechnik und die Regelungen dazu in der EU und in Österreich sowie die dazugehörigen Aufgaben des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Alle Lebewesen, Mikroorganismen, Menschen, Tiere oder Pflanzen, besitzen in ihren Zellen Gene. Gene beinhalten alle Informationen, die vererbt werden können: zum Beispiel die Haarfarbe, Augenfarbe oder Blutgruppe. Die Gesamtheit aller dieser Informationen wird auch Genom oder "Erbgut" genannt.

Unter Gentechnik versteht man die Anwendung molekularbiologischer Methoden mit denen gezielte Eingriffe in das Erbgut (Genom) möglich sind.

Veränderungen im Genom einer Pflanze werden auch als „grüne Gentechnik“ bezeichnet, „rote Gentechnik“ bezeichnet Anwendungen in der Medizin oder der Pharmazie und unter der „grauen oder weißen Gentechnik“ versteht man industrielle Anwendungen wie z.B. die Herstellung von Enzymen für Waschmittel. Wird ein Organismus durch Gentechnik verändert, wird von einem „gentechnisch veränderten Organismus oder auch GVO“ gesprochen.

Mit der Gentechnik ist es möglich, z.B. Pflanzen so zu verändern, dass sie:

  • widerstandsfähiger gegen Schädlinge oder Krankheiten wird
  • mehr Trockenheit oder Kälte verträgt
  • oder sich die Produkteigenschaften ändern, zum Beispiel Reis mit höherer Vitamin-A Konzentration

Seit über 25 Jahren gibt es heftige Diskussionen zur "grünen Gentechnik" und viel Verunsicherung in der Bevölkerung.

Ohne Zulassung darf jedoch in der EU kein GVO in der Landwirtschaft oder Lebensmittelproduktion verwendet werden. Für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen gibt es in der EU und in Österreich strenge Regeln.

MON 810 (eine gentechnisch veränderte Mais Sorte) ist derzeit der einzige in der EU für den Anbau zugelassene GVO. In Österreich ist der Anbau von MON810 allerdings nicht erlaubt. Seit 2015 ist die „opt-out“ Richtlinie (EU) 2015/412 in Kraft. Diese Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedstaaten den Anbau von GVO in ihrem Territorium einzuschränken oder zu untersagen. Österreich hat, wie 18 andere Mitgliedstaaten diese Möglichkeit genutzt und den Anbau von MON 810 untersagt. Zuvor war der Anbau von MON810 in Österreich durch Anbauverbotsverordnungen untersagt.

In Österreich gibt es weder Freisetzungen von GVO noch werden GVO angebaut.

Für den Import in die EU sind derzeit ca. 160 verschiedene Produkte, welche GVO sind oder aus GVO hergestellt werden, zugelassen, wie z.B. Soja, Mais und Raps.

Der Import von GVO-Produkten ist in Österreich erlaubt. Hauptsächlich werden Futtermittel für Tiere importiert, wie zum Beispiel gentechnisch veränderter Mais.

Lebensmittel, die GVO enthalten oder aus GVO hergestellt wurden, müssen gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung gilt ab einem GVO-Anteil von 0,9 Prozent. Auch Futtermittel für Tiere, wie zum Beispiel gentechnisch veränderter Mais, muss gekennzeichnet werden.

Die Kennzeichnung muss auf der Verpackung gut sichtbar sein, zum Beispiel: "enthält gentechnisch veränderten Mais / Soja". Bei Waren ohne Verpackung muss die Kennzeichnung am Regal oder am Verkaufsstand angebracht werden. Ausnahmen sind Produkte von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden: zum Beispiel Eier, Milch oder Fleisch.

Gentechnik darf nicht verwendet werden bei:

  • Bio-Produkten aus der biologischen Landwirtschaft. Es dürfen auch die Tiere nicht mit GVO gefüttert werden!
  • Produkten, die mit "gentechnikfrei" gekennzeichnet sind
  • Produkten, die mit "ohne Gentechnik hergestellt" gekennzeichnet sind

Die biologische und die gentechnikfreie Produktion werden in Österreich von unabhängigen Kontrollstellen kontrolliert. Die Kontrolle erfolgt mindestens einmal im Jahr, manchmal auch öfter.

Kontrolliert werden die landwirtschaftlichen Betriebe und die Betriebe, die Lebensmittel oder Futtermittel produzieren. Die Betriebe werden direkt besucht und es werden Laboranalysen zu GVO gemacht. Zusätzlich gibt es eine amtliche Lebensmittelkontrolle durch die Lebensmittelaufsicht der Bundesländer.

Aufgaben des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit Pflege und Konsumentenschutz

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Sektion III, Abteilung A/6 und Sektion VI, Abteilung A/2/Kompetenzstelle Gentechnik) ist für den Aufgabenbereich Gentechnik federführend zuständig.

Hauptaufgabengebiet ist die Vollziehung und Weiterentwicklung des Gentechnikrechtes, insbesondere des Gentechnikgesetzes BGBl. Nr. 510/1994 i.d.g.F.

Dieser Aufgabenbereich umfasst alle Aspekte des Freisetzens oder des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), die Regelung und Überwachung von Arbeiten mit GVO im geschlossenen System (d.h. in Laboratorien) sowie die Regelung der medizinischen Anwendungen der Gentechnik, insbesondere im Hinblick auf Genanalysen und Gentherapie.

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit Pflege und Konsumentenschutz ist somit auch die zuständige Behörde für Anträge auf Freisetzungen oder auf das Inverkehrbringen von GVO, sofern diese in Österreich gestellt werden, weiters für die Anmeldung oder Genehmigung von Arbeiten mit GVO in privaten Laboratorien sowie für die Zulassung von Einrichtungen, die Genanalysen oder eine Gentherapie durchführen möchten.

(Für Freisetzungsanträge sowie für die Anmeldung oder Genehmigung von Arbeiten mit GVO in Laboratorien im Bereich der Universitäten ist die zuständige Behörde das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.)

Weiters ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit Pflege und Konsumentenschutz (Abteilung III/A/6) für alle Fragen der Sicherheitsbewertung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und für die Vertretung der diesbezüglichen Positionen in der EU zuständig.

Weitere Informationen zum Thema Gentechnik finden Sie auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit.

Letzte Aktualisierung: 9. Juli 2024