Verbrechensopfer - victims of crime
Das Verbrechensopfergesetz regelt Ansprüche von Personen, die Opfer einer Straftat wurden.
Anspruchsberechtigt sind Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der EU und des Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) sowie in Österreich geschädigte Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt, wenn sie durch eine vorsätzliche Straftat, die mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist, eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben. Auch Hinterbliebene haben Ansprüche, wenn die Tat den Tod des Opfers verursacht hat.
Ausgeschlossen wird eine Leistung, wenn das Opfer oder der Hinterbliebene an der Tat beteiligt war, den Täter provoziert hat, oder es schuldhaft unterlassen hat, an der Aufklärung der Tat mitzuwirken.
Leistungen gemäß dem Verbrechensopfergesetz umfassen unter anderem den Ersatz des Verdienstentgangs, Heilfürsorge, orthopädische Versorgung oder den Ersatz von beschädigten Hilfsmitteln wie Brillen oder Zahnprothesen. Eine vollständige Auflistung aller Leistungen für Opfer und Hinterbliebene sowie weitere Informationen zu den Antragsfristen und Antragsformulare finden Sie auf der Website des Sozialministeriumservice.
Opferunterstützung bietet die Organisation "WEISSER RING".
Weitere Informationen stellt das Bundesministerium für Justiz zur Verfügung.
Darüber hinaus enthält die Website des europäischen Justizportals mehrsprachiges Informationsmaterial.