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Neue Psychoaktive Substanzen: Information zu Konsumrisiken, Behandlung und Prävention

Hier finden Sie Informationen zu Konsumrisiken sowie Trends und Entwicklungen von Neuen-Psychoaktiven-Substanzen.

Information zu Neuen Psychoaktiven Substanzen

Hier finden Sie Informationen zu Konsumrisiken sowie Trends und Entwicklungen von Neuen-Psychoaktiven-Substanzen:

Europaweit sind in den letzten Jahren zunehmend Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf, die nicht der internationalen Suchtmittelkontrolle unterliegen. Das zeigen Beobachtungen von EU- und bundesweiten Informations- und Frühwarnsystemen. Allein im Jahr 2018 wurden 55 Substanzen registriert, die erstmals auf dem europäischen Markt in Erscheinung getreten sind, so die Ergebnisse der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA - European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction).

Europäischer Drogenbericht 2019 - "Trends und Entwicklungen"

Neue Psychoaktive Substanzen sind unter anderem auch bekannt als Research Chemicals, Legal Highs oder Designerdrogen. Bei vielen dieser Substanzen handelt es sich um Forschungschemikalien, oft sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung. Allen Substanzen ist gemein, dass sie vor allem in Labors in Asien zumeist in großem Maßstab produziert werden. Über mögliche Wirkungen, Wechselwirkungen und Gesundheitsrisiken bei ihrem Konsum ist wenig bis gar nichts bekannt.

Zwei Ursachen machen es der Produktion und dem Handel leicht, die internationalen und nationalen Suchtmittelbestimmungen immer wieder zu umgehen: Einerseits die überaus große Anzahl solcher Chemikalien, und andererseits die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue chemische Verbindungen zu schaffen. Dieser Hintergrund macht es dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen. In Österreich sind als Reaktion auf diese komplexe Situation seit 1.1.2012 das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) und die Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung (NPSV) in Kraft.

Ob Substanzen legal oder illegal sind, sagt nichts über ihre möglichen gesundheitlichen Risiken bei deren Konsum aus! Das gilt für neue psychoaktive Substanzen und Produkte, die solche Substanzen enthalten, aber auch für alle anderen psychoaktiven Substanzen und Drogen.

Substanzen oder Mischungen unbekanntem Inhalts oder unbekannter Wirkung sollten wegen der nicht einschätzbaren Risiken keinesfalls konsumiert werden. Das Gesundheitsministerium warnt daher eindringlich vor dem Konsum vermeintlicher Kräuter- bzw. Räuchermischungen oder Produkte, die zu vordergründigen Gebrauchszwecken (Badesalze, "Partypillen" etc.) vertrieben werden, da unabsehbare gesundheitliche Risiken und Schäden damit verbunden sein könnten.

Auch gesetzliche Verbote können das widerrechtliche In-Verkehr-Bringen von gefährlichen Substanzen nicht völlig ausschließen. Zudem können bei synthetischen Drogen durch chemische Veränderungen immer wieder neue Substanzen kreiert werden, die dann unter Umständen vom Verbot nicht umfasst sind. In der Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung (NPSV) sind die Substanz-Definitionen jedoch sehr breit angelegt. Dadurch unterliegt eine Vielzahl synthetisch hergestellter Drogen dem Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG).

Mit den Maßnahmen, die durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) geschaffen wurden, stehen wichtige Instrumente zur Verfügung, um gegen Personen aus Produktion und Handel vorzugehen und die Substanzen und Produkte aus dem Verkehr ziehen zu können. Auf Nachfrageseite sind wichtige Maßnahmen die Prävention, Aufklärung und Erziehung. Es gilt das Risikobewusstsein der potenziellen Konsumenten und Konsumentinnen zu schärfen.

Informations- und Frühwarnsystem über besondere Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Substanzkonsum

Hier finden Sie Informationen zum Informations- und Frühwarnsystem im Bereich des Substanzkonsums:

Ein österreichweit eingerichtetes Informations- und Frühwarnsystem im Bereich des Drogen- beziehungsweise Substanzkonsums zielt auf die Gewinnung von Informationen über neu aufgetretene Umstände im Zusammenhang mit Substanzkonsum, die möglicherweise mit besonderen Gesundheitsrisiken für die KonsumentInnen verbunden sind.

Dies beinhaltet insbesondere das folgende Spektrum von Informationen:

  • Informationen über neu in Österreich auftretende beziehungsweise konsumierte Substanzen einschließlich biogener Drogen,
  • Informationen über auffällige Verunreinigungen oder sonstige ungewöhnliche Umstände (zum Beispiel hohe Wirkstoffkonzentrationen) bei Substanzen,
  • Informationen über riskante Konsummuster.

Das Informations- und Frühwarnsystem kann seine Aufgabe dadurch erfüllen, dass alle relevanten Behörden, Institutionen und Fachleute eingebunden sind und mit dem System kooperieren. Dazu wurde ein weitreichendes Netzwerk aufgebaut. In diesem Rahmen kooperieren mit dem System: alle mit Drogenfragen befassten Bundesministerien, österreichische Ärztekammer, österreichische Apothekerkammer, Vergiftungsinformationszentrale (VIZ), Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger, einschlägige Forschungsinstitutionen sowie über die Länder-Schnittstellen die Drogen- und Suchtkoordinationen der Bundesländer und die Landessanitätsdirektionen sowie alle in den Ländern relevanten Stellen (Drogenhilfesystem, Rettungsorganisationen, Notfalleinrichtungen, Spitäler, Amts- und Polizeiärzte, Allgemeinmediziner, Sozialversicherungsträger, Institute für Gerichtsmedizin etc.).

Die SystempartnerInnen melden die einschlägigen Informationen an das System. Zentrale Drehscheibe ist die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) - Geschäftsbereich ÖBIG als REITOX Focal Point der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht.

Ziel des Informationssystems ist somit die möglichst rasche Information aller relevanten Stellen über neue oder besondere Wahrnehmungen hinsichtlich Drogen und psychoaktiver Substanzen: neue Substanzen/Drogen, besondere Verunreinigungen oder Reinheitsgrade bei bekannten Substanzen, neue Konsummuster.

GÖG/ÖBIG sichtet die eingegangenen Informationen und leitet sie an die anderen SystempartnerInnen weiter. So ist der Routine-Informationsfluss sicherstellt. Im Rahmen eines  Frühwarnmechanismus berät, wenn die neuen Wahrnehmungen bislang nicht bekannte, besonders gravierende Gesundheitsrisiken erkennen lassen, ein ExpertInnenbeirat über sinnvolle und zweckmäßige Präventionsmaßnahmen. Im Falle von Informationen über besondere Gefahren erfolgen gezielte Warnungen durch das Gesundheitsministerium.

Das österreichische Informations- und Frühwarnsystem ist über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht auch mit dem auf EU-Ebene eingerichteten  System betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen psychoaktiven Substanzen vernetzt.

Letzte Aktualisierung: 14. Oktober 2019