Apotheken
Das Apothekenwesen beschreibt die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung in Österreich und umfasst Hausapotheken und öffentliche Apotheken.
Das Apothekenwesen in Österreich
Den öffentlichen Apotheken obliegt die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Arzneimittel dürfen in Österreich grundsätzlich nur in Apotheken verkauft werden. Lediglich einige einfache Arzneimittel wie bestimmte Vitaminpräparate oder Tees dürfen auch in Drogerien abgegeben werden.
In Österreich gibt es 1.415 öffentliche Apotheken und 31 Filialapotheken (Stand 31. Dezember 2022). In Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte kann die Arzneimittelversorgung auch durch ärztliche Hausapotheken erfolgen. Diplomierte Tierärztinnen/Tierärzte sind zur Haltung von Hausapotheken für den Bedarf der eigenen tierärztlichen Praxis berechtigt. Die 42 (Stand 17. Jänner 2019) in Österreich bestehenden Anstaltsapotheken versorgen Krankenhäuser mit Fertigarzneimitteln und mit individuell hergestellten Arzneimitteln, erbringen patientenorientierte Dienstleistungen und wirken an Maßnahmen zur Optimierung der Arzneitherapie mit.
Schwerpunkt der Tätigkeit der öffentlichen Apotheke sind:
die Abgabe von qualitativ hochwertigen Arzneimitteln
- entweder nach ärztlicher Verschreibung oder
- Abgabe von rezeptfreien Mitteln im Rahmen der Selbstmedikation
- die Anfertigung von Arzneimitteln
- die Besorgung ausländischer Arzneimittel
- die Information und Beratung von Patient:innen sowie von Anwender:innen über Arzneimittel
- die Beratung in Gesundheits- und Ernährungsfragen
- die Informationsvermittlung im Bereich Gesundheitserziehung und –aufklärung mit dem Ziel einer Verbesserung einer gesunden Lebensführung
Diese Leistungen umfassen die „klassischen Arzneimittel“, die Homöopathika und auch die im Rahmen zahlreicher neuer, alternativer Therapieformen angewendeten Arzneimittel wie TCM oder Ayurveda.
Der Betrieb einer öffentlichen Apotheke ist durch ein behördliches Genehmigungsverfahren und Bedarfsprüfungen iSd Apothekengesetzes reglementiert. Apotheken sind verpflichtet, detaillierte Vorschriften betreffend Ausbildung des Personals, Ausstattung der Räumlichkeiten, Lagerhaltung etc. einzuhalten und Nacht- sowie Wochenenddienste zu versehen.
Linktipps
Der Bewertungsraster zur Abgrenzung von Apothekenbetrieben wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, der AGES-Medizinmarktaufsicht, der Österreichischen Apothekerkammer sowie engagierten Pharmazeutinnen und Pharmazeuten entwickelt und soll eine Selbst-Einstufung jeder einzelnen Apotheke hinsichtlich einer allfälligen Bewilligungspflicht gemäß § 63 Arzneimittelgesetz ermöglichen.
Bewertungsraster zur Abgrenzung von Apothekenbetrieben
Österreichischen Apothekerkammer
Analyse der Auswirkungen von Deregulierung und Regulierung im Apothekenwesen (GÖG)
Rechtliches
Berufs-Information
Information über Gesundheitsberufe in Österreich