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Eltern-Kind-Pass

Mit 1.1.2024 wurde gemäß EKPG 2023 die Umbenennung des Mutter-Kind-Passes in Eltern-Kind-Pass vollzogen.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über die vorgesehenen Untersuchungen und die Hebammenberatung.

Nach Feststellen einer Schwangerschaft erhält jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich von Ihrem betreuenden Arzt/ Ihrer betreuenden Ärztin einen Eltern-Kind-Pass. Der Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr.
Die im Eltern-Kind-Pass-Programm vorgesehenen Untersuchungen stellen eine Gelegenheit zur Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten sowie zur Kontrolle des Entwicklungsstandes des Kindes dar. Alle Schwangeren und Eltern von Kleinkindern sollten daher die Gelegenheit zur bestmöglichen Vorsorge für Mutter und Kind nützen und diese Untersuchungen durchführen lassen.

Die Untersuchungen erfolgen durch Allgemeinärzte und Allgemeinärztinnen bzw. die jeweiligen Fachärzte und Fachärztinnen. Die Durchführung dieser Untersuchungen in der Schwangerschaft und bis zum 14. Lebensmonat des Kindes  ist Voraussetzung für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe (ausgenommen Schwangerenultraschall, Hüftultraschall und Hebammenberatung).

Eine detaillierte Beschreibung der Untersuchungsinhalte und weiterführende Informationen können unter www.gesundheit.gv.at eingesehen werden.

Gynäkologische Untersuchungen für Schwangere:

  • bis Ende Schwangerschaftswoche (SSW) 16 einschließlich Laboruntersuchung
  • SSW 17-20 einschließlich interne Untersuchung
  • SSW 25-28 einschließlich Laboruntersuchung
  • SSW 30-34
  • SSW 35-38

Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft:

  • SSW  8‐12
  • SSW 18‐22
  • SSW 30‐34

Die im Rahmen des Eltern‐Kind‐Pass Programms vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen dienen der Kontrolle der Entwicklung des Kindes sowie der Feststellung von Mehrlingsschwangerschaften. Durch Ultraschalluntersuchungen können über die klinische Untersuchung hinausgehend zusätzliche Informationen gewonnen werden. So können Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und im weiteren Schwangerschaftsverlauf berücksichtigt bzw. behandelt werden.

Hebammenberatung in der Schwangerschaft:

Zwischen der 18.-22. Schwangerschaftswoche besteht die Möglichkeit einer Beratung durch eine Hebamme. Die Beratung beinhaltet Informationen zum Verlauf einer Schwangerschaft, zur Geburt, zum Wochenbett, zum Stillen, über gesundheitsförderndes Verhalten in diesem Zeitraum und über weitere Unterstützungsmöglichkeiten.

Hebammen, die Beratungen im Rahmen des Eltern-Kind-Passes durchführen, finden Sie unter www.hebammen.at.

HIV-Test:

Die Laboruntersuchung bis Ende der 16. Schwangerschaftswoche beinhaltet einen HIV‐Test. Während einer Schwangerschaft kann eine bestehende HIV‐Infektion auf das ungeborene Kind übertragen werden. Bei unerkannter Infektion besteht ein hohes Risiko einer Übertragung auf das Kind während der Schwangerschaft und der Geburt. Dieses Risiko kann durch medikamentöse Behandlung und einen geeigneten Geburtsmodus deutlich reduziert werden. Deshalb ist eine frühzeitige Untersuchung der Schwangeren wichtig.

Oraler Glukosetoleranztest (Zuckerbelastungstest): 

Bei etwa fünf bis zehn Prozent der Schwangeren tritt vorübergehend durch die Stoffwechselbelastung in der Schwangerschaft Diabetes auf. Bei unerkanntem Schwangerschaftsdiabetes kommt es bei dem Ungeborenen zu starker Gewichts‐ und Größenzunahme und Anpassungsstörungen nach der Geburt. Durch einen Zuckerbelastungstest im Rahmen der Laboruntersuchung in der 25.‐28. Schwangerschaftswoche kann Schwangerschaftsdiabetes festgestellt werden. Eine engmaschigere Betreuung der Schwangeren und eine Ernährungsumstellung sind notwendig. Manchmal kann auch eine Insulinbehandlung erforderlich sein. Nach bestimmten operativen Eingriffen am Magen-Darm-Trakt (z. B. bariatrische Operationen) sollte der Test nicht durchgeführt werden.

  • 1. Lebenswoche (wird meist im Spital durchgeführt)
  • 4.–7. Lebenswoche einschließlich orthopädischer Untersuchung
  • 3.–5. Lebensmonat
  • 7.–9. Lebensmonat einschließlich HNO-Untersuchung
  • 10.–14. Lebensmonat einschließlich Augenuntersuchung
  • 22.–26. Lebensmonat einschließlich augenfachärztlicher Untersuchung
  • 34.–38. Lebensmonat
  • 46.–50. Lebensmonat
  • 58.–62. Lebensmonat

Hüftultraschalluntersuchungen des Kindes:

  • 1. Lebenswoche
  • 6.–8. Lebenswoche

Der Mutter-Kind-Pass wurde bereits 1974 eingeführt. Das Programm wird seither kontinuierlich weiterentwickelt und dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung angepasst.

Zuletzt wurde vom Ludwig Boltzmann Institut für HTA untersucht, welche Empfehlungen aus evidenzbasierten Leitlinien für Screenings von Schwangeren und Kindern (0-6 Jahren) vorliegen. Die Ergebnisse für die einzelnen Gesundheitsbedrohungen wurden durch eine Facharbeitsgruppe in einem österreichischen Kontext bewertet und daraus Empfehlungen für oder gegen ein Screening abgeleitet. Diese Empfehlungen sollen bei den Überlegungen zur  Weiterentwicklung  des Programmes mitberücksichtigt werden.

LOGO EU: blaue Fahne mit gelben Sternen mit Schriftzug: finanziert durch die Europäische Union, Next Generation

Die Europäische Union finanziert mit dem Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ die Aufbau- und Resilienzfazilität. Hierbei werden den Mitgliedstaaten Zuschüsse und Darlehen zur Verfügung gestellt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans hat sich das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erfolgreich um Mittel für die Weiterentwicklung und digitale Umsetzung des Mutter-Kind-Passes (zukünftig: Eltern-Kind-Pass) beworben.

Das BMGSPK setzt dieses Projekt „Entwicklung der Elektronischen Mutter-Kind-Pass Plattform inkl. der Schnittstellen zu den Frühe Hilfen Netzwerken“ (Projekttitel elektronischer Eltern-Kind-Pass) bis 2026 gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt (Bundesministerium für Frauen, Familie, Integration und Medien) und der Sozialversicherung um.

Die Programmierung der elektronischen Eltern-Kind-Pass-Anwendung wird durch eine öffentlich-öffentliche Kooperation mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger durchgeführt.

weiterführende Informationen zur Aufbau- und Resilienzfazilität: 

Seit 1974 erhalten alle Schwangeren in Österreich einen Mutter-Kind-Pass. Die Untersuchungen ermöglichen die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung von Krankheiten bei Mutter und Kind. Bis Mitte des Jahres 2026 wird dieses wichtige Instrument nun weiterentwickelt und massiv aufgewertet.

In den kommenden Jahren wird eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen in das Vorsorgeprogramm aufgenommen: Neben einer psychosozialen Beratung zu Beginn der Schwangerschaft und einer zweiten, freiwilligen Hebammenberatung vor der Geburt besteht künftig auch die Möglichkeit eines Hörscreening für Neugeborene und eines zusätzlichen Ultraschalls. Darüber hinaus können ergänzende Laboruntersuchungen entsprechend der fachlichen Empfehlungen in Anspruch genommen werden.

Außerdem erweitern eine Ernährungs- und Gesundheitsberatung für Schwangere, Stillende oder junge Eltern und eine Elternberatung, in der beispielsweise Fragen zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung, zur Aufteilung der Elternzeit oder zu den Auswirkungen von Teilzeit auf die Pension geklärt werden können, das bestehende Angebot.

Zum anderen wird der Pass digitalisiert: Mit der Digitalisierung des Passes wird die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse deutlich verbessert. Befunde werden in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA gespeichert und können so in elektronischer Form einfach zwischen behandelnden Ärzt:innen und Hebammen weitergegeben werden. Darüber hinaus sichert die Digitalisierung die Daten, weil ein Verlust des Passes nicht mehr möglich ist. Mit der Digitalisierung einher geht auch die Umbenennung in (elektronischer) Eltern-Kind-Pass (eEKP).

Das Gesetzt finden Sie unter: RIS - eEltern-Kind-Pass-Gesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 21.07.2023

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2024