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Gesundheitsreform

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Die Gesundheitsreform

Mehr Kassenstellen, zusätzliche Gesundheitszentren und Gruppenpraxen, Strukturreformen in den Spitälern, neue digitale Angebote und bessere Vorsorgeprogramme: Die Gesundheitsreform sichert eine hochwertige medizinische Versorgung der Patient:innen in Österreich in den nächsten Jahren und wirkt den wachsenden Problemen im Gesundheitssystem entgegen. 

Die Maßnahmen der Gesundheitsreform wirken strukturell und langfristig. Bei der Gesundheitsreform handelt es sich um die größte Strukturreform seit Jahrzehnten. Sie wurde im Rahmen des Finanzausgleichs gemeinsam mit den Bundesländern und der Sozialversicherung verhandelt und wird parallel zum Finanzausgleich im Parlament beschlossen.

Der Finanzausgleich

Der Finanzausgleich regelt die Aufteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Alle fünf Jahre wird die Verteilung neu ausverhandelt. Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen werden Vereinbarungen getroffen, wofür Bund, Länder und Gemeinden zur Verfügung stehende Budgetmittel ausgeben.

Im Finanzausgleich 2023 steht die Gesundheitsreform im Mittelpunkt. Bis zum Jahr 2028 stellt der Bund jährlich zusätzlich über 2 Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege zur Verfügung. Zusammen mit den Mitteln von Ländern und Sozialversicherung stehen insgesamt 14 Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege bereit. Dafür haben sich die Länder bereit erklärt, neue Aufgaben zu übernehmen und Reformen umzusetzen und mitzutragen.

Fragen zur Gesundheitsreform

Oberstes Ziel der Gesundheitsreform ist, langfristig eine effektive und effiziente Versorgung in hoher Qualität für alle Menschen in Österreich sicherzustellen. Dafür muss auch die Finanzierbarkeit des öffentlichen solidarischen Gesundheitssystems auf Dauer gewährleistet werden. Aufgaben zwischen niedergelassenen Ärzt:innen, Spitälern und weiteren Gesundheitseinrichtungen werden so verteilt, dass die Patient:innen Gesundheitsleistungen wohnortnahe und am “best point of service” erhalten.

In der Gesundheitsreform sind Maßnahmen in sechs Bereichen enthalten:

  1.  Stärkung des niedergelassenen Bereichs
  2. Strukturreformen in den Spitälern
  3. Ausbau digitaler Angebote
  4. Gesundheitsförderung und Vorsorge
  5. Impfprogramme
  6. Medikamentenversorgung

Zusätzlich werden im Rahmen des Finanzausgleichs Maßnahmen aus der Pflegereform langfristig abgesichert und zusätzliches Geld in den Ausbau von Pflege und Betreuung investiert.

Österreich hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Aber viele Leistungen, die bei niedergelassenen Ärzt:innen besser und günstiger möglich wären, werden derzeit in Spitälern erbracht. Das verursacht auf lange Sicht enorme Kosten. Zudem wird unsere Gesellschaft immer älter. Das hat einen zusätzlichen Bedarf an Gesundheits- und Pflegeleistungen zur Folge. 

Gleichzeitig entscheiden sich immer weniger Ärzt:innen im öffentlichen System zu arbeiten und Kassenstellen bleiben unbesetzt. Das hat Folgen: lange Wartezeiten bei Kassenärzt:innen, immer mehr kostenpflichtige Wahlärzt:innen. Patient:innen weichen besonders am Abend und am Wochenende in Spitalsambulanzen aus. Die Attraktivierung der kassenärztlichen Tätigkeit ist somit dringend notwendig. 

Außerdem wären ohne Reform in den nächsten Jahren noch weitere 7 Milliarden Euro im Gesundheitssystem nötig gewesen. Damit wären Einschränkungen in der Qualität der Leistungen zu befürchten. Um die hohe Qualität der Versorgung zu erhalten und das Gesundheitssystem finanzierbar zu halten, ist eine Reform dringend nötig.

Die Aufgaben bei der Gesundheitsversorgung sind zwischen Bund, Ländern und der Sozialversicherung aufgeteilt. Der Betrieb von Spitälern ist Aufgabe der Länder. Die Sozialversicherung ist für das Angebot im niedergelassenen Bereich verantwortlich. Der Bund gibt den Rahmen vor und koordiniert zwischen den Partner:innen. Dabei steht immer die bestmögliche Versorgung der Menschen im Mittelpunkt. Gleichzeitig sollen alle Beteiligten ihre Aufgaben möglichst kosteneffizient abwickeln und Doppelgleisigkeiten vermeiden.

Deswegen ist es wichtig, die Aufgabenverteilung laufend zu prüfen und, wenn nötig, neu zu ordnen. Um dem Versorgungsauftrag nachzukommen, müssen Bund, Länder und Sozialversicherung eng zusammenarbeiten.

Stärkung des niedergelassenen Bereichs

Herausforderungen im niedergelassenen Bereich

Österreich liegt mit 5,4 Ärzt:innen pro 1.000 Einwohner:innen im internationalen Spitzenfeld. Dennoch gibt es ein Verteilungsproblem: Immer weniger Ärzt:innen entscheiden sich für das öffentliche System, Kassenstellen bleiben unbesetzt. Das hat Folgen: lange Wartezeiten bei Kassenärzt:innen, immer mehr kostenpflichtige Wahlärzte. Patient:innen weichen besonders am Abend und am Wochenende in Spitalsambulanzen aus.

Gerade für Menschen mit geringem Einkommen ist der Zugang zur Gesundheitsversorgung in den vergangenen Jahren schwieriger geworden. Die Stärkung des niedergelassenen Bereichs ist daher eines der wichtigsten Vorhaben bei Reform des Gesundheitswesens.

Dafür werden im Zuge der Gesundheitsreform 300 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln sollen mehrere hundert zusätzliche Kassenstellen, vor allem in der Primärversorgung, geschaffen werden. Damit diese Kassenstellen für Ärzt:innen attraktiv sind, ist ein moderner, bundesweit einheitlicher Gesamtvertrag zwischen Sozialversicherung und Ärztekammer geplant.

Fragen zur Stärkung des niedergelassenen Bereichs

Im Zuge der Gesundheitsreform wurden folgende Maßnahmen zur Stärkung des niedergelassenen Bereichs beschlossen und bereits teilweise umgesetzt:

  • mehrere hundert zusätzliche Kassenstellen
  • Verdreifachung der Zahl der Primärversorgungszentren
  • einfachere Genehmigung von Gruppenpraxen und Ambulatorien
  • Modernisierung und Vereinheitlichung des Gesamtvertrags
  • verbindliche Planung von Kassenstellen durch das jeweilige Bundesland mit dem Regionalen Strukturplan Gesundheit

Im niedergelassenen Bereich werden mehrere hundert zusätzliche Kassenstellen geschaffen, vor allem in der Primärversorgung. Die Wartezeiten auf Arzttermine reduzieren sich deutlich, auch am Abend und an den Wochenenden sind mehr Praxen geöffnet. Die Versorgung erfolgt wohnortnah, es sind weniger lange Wege zum Beispiel zu Fachärzt:innen  nötig.

Für Patient:innen bleibt dadurch eine hochwertige Gesundheitsversorgung mit der e-card sichergestellt. Sie müssen nicht auf Wahlärzt:innen ausweichen.

Primärversorgungseinheiten sind moderne regionale Gesundheitszentren, die das bestehende Angebot ergänzen. Die Teams bestehen aus Allgemeinmediziner:innen oder Kinderärzt:innen, Assistenzpersonal  und Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe - etwa Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Physiotherapeut:innen, Hebammen oder Psychotherapeut:innen. In einigen Gesundheitszentren arbeiten auch Sozialarbeiter:innen mit.

Die Patient:innen profitieren vom deutlich erweiterten Leistungsangebot. Durch die Zusammenarbeit im Team bieten die Gesundheitseinrichtungen den Patient:innen längere Öffnungszeiten auch zu Tagesrandzeiten und am Wochenende. Die Vertretung bei Urlauben oder Krankenständen im Team ist sichergestellt. 

Die Arbeit in einem Primärversorgungszentrum - also einem modernen Gesundheitszentrum mit breitem Angebot - ermöglicht Ärzt:innen die Arbeit in einem Team aus verschiedenen Berufen. Dies bringt für alle Teammitglieder zahlreiche Vorteile:

  • geregelte Arbeitszeiten
  • geregelte Vertretung bei Urlaub und Krankenstand
  • Teilzeitarbeit wird leichter möglich
  • regelmäßiger fachlicher Austausch

Zudem entlastet die Zusammenarbeit die einzelnen Teammitglieder von Bürokratie. Das ermöglicht allen Mitarbeitenden, sich auf seine medizinische, therapeutische und pflegerische Tätigkeit zu konzentrieren.

Der Gesamtvertrag regelt, welche Leistungen medizinische Berufe an die Sozialversicherung verrechnen dürfen und wieviel sie dafür bezahlt bekommen. Bei Kassenärzt:innen sind das zum Beispiel zum Beispiel Patient:innengespräche, Blutabnahme, Impfungen, etc. Die sozialversicherten Patient:innen müssen deshalb beim Arztbesuch keine Rechnungen bezahlen.

Der Gesamtvertrag zwischen Sozialversicherung und Ärztekammer soll modernisiert und österreichweit vereinheitlicht werden. Zudem sollen neue Leistungen, die bislang nur in Spitalsambulanzen angeboten werden, aufgenommen werden. Sie können dann von niedergelassenen Ärzt:innen erbracht werden. Das entlastet die Spitäler. 

Ein einheitlicher Gesamtvertrag erleichtert eine flächendeckende Planung der Gesundheitsversorgung. Zudem ist in allen Bundesländern dasselbe Angebot von Gesundheitsdienstleistungen verfügbar.

Strukturreform in Spitälern

Herausforderungen im Spitalsbereich

Das Spital ist das teuerste System in der Gesundheitsversorgung. Ärzt:innen verfügen dort über eine voll ausgestattete Infrastruktur, die auf schwere Erkrankungen ausgerichtet ist. Derzeit suchen oft Patient:innen mit leichteren Beschwerden die Spitalsambulanzen auf. Dies verursacht hohe Kosten für die Bundesländer, die für den Betrieb der Krankenhäuser verantwortlich sind.

Patient:innen sollen künftig nach dem Motto „Digital vor ambulant vor stationär“  behandelt werden. In den Spitälern werden Fachambulanzen, Tageskliniken und vorgelagerte Einrichtungen erweitert, damit weniger Patient:innen stationär aufgenommen werden müssen. Das kommt den Patient:innen zugute, die schneller in hoher Qualität behandelt werden und spart Kosten.

Für den Aufbau neuer Strukturen erhalten die Bundesländer vom Bund jährlich rund 600 Millionen Euro zusätzlich.

Fragen zur Strukturreform in Spitälern

Fachambulanzen oder Spezialambulanzen sind medizinische Einrichtungen, die sich auf die Diagnose und Behandlung von bestimmten Krankheiten spezialisieren. Beispiele sind Diabetesambulanzen, Augenambulanzen oder Schmerzambulanzen. Sie bieten Patient:innen die maßgeschneiderte Versorgung für ihre jeweiligen Gesundheitsprobleme. Patient:innen erhalten fachärztliche Betreuung und werden von spezialisiertem medizinischen Personal versorgt.

Langfristig werden durch solche Spezialambulanzen auch die kostenintensiven stationären Aufenthalte im Spital verringert.

Vorgelagerte Einrichtungen und Tageskliniken unterstützen die durchgängige Gesundheitsversorgung von Patient:innen vom niedergelassenen Bereich bis zum Spitalsaufenthalt. Tageskliniken ermöglichen anspruchsvolle Behandlungen, Patient:innen können jedoch abends wieder entlassen werden.  Dies reduziert die Notwendigkeit von stationären Aufenthalten und erhöht somit die Effizienz des Gesundheitssystems. Vorgelagerte Einrichtungen entlasten die allgemeinen Spitalsambulanzen. Für Patient:innen verringern sich die Wartezeiten.

Ausbau digitaler Angebote

Herausforderung in der Digitalisierung

Digitalisierung bietet enorme Chancen, um die Versorgung von Patient:innen schneller, besser und kostengünstiger zu gestalten. Mit Gesundheitsapps können Erkrankungen vermieden und Behandlungen verbessert werden. Eine Gesundheitshotline kann viele Fragen klären, ohne dass Patient:innen erst zum Arzt oder ins Spital müssen. Eine vollständige elektronische Patient:innenakte vermeidet Doppeluntersuchungen und verbessert die Diagnose. Zudem sind Daten der Schlüssel, um das Angebot zu steuern und nach Bedarf auszubauen.

Um die Digitalisierung auszubauen, werden im Rahmen der Gesundheitsreform 51 Millionen Euro jährlich bereitgestellt.

Fragen zum Ausbau digitaler Angebote

Nach dem Grundsatz “digital vor ambulant vor stationär” werden mit der Gesundheitsreform digitale Angebote für Patient:innen ausgebaut. 

  • Die Gesundheitshotline 1450 wird erweitert. Sie wird verstärkt die Erstabklärung bei Beschwerden übernehmen und Video-Beratungen von Ärzt:innen anbieten.
  • Digitale Gesundheitsanwendungen können Symptome und Daten erfassen, etwa bei Migräne oder Diabetes, oder Menschen bei der Änderung ihrer Lebensweise unterstützen - etwa einer Ernährungsumstellung.
  • Die Diagnosecodierung wird bei allen niedergelassenen Ärzt:innen verpflichtend. Gesundheitsdaten, Befunde, Röntgenbilder etc. werden in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) gespeichert. Ärzt:innen sehen so die Krankengeschichte auf einen Blick und können ihre Patient:innen bestmöglich behandeln. Doppeluntersuchungen entfallen.
  • Wahlärzt:innen werden an die E-Card angebunden. 

51 Millionen Euro pro Jahr werden zusätzlich in die Digitalisierung investiert.

Die Telefonhotline 1450 steht schon jetzt als erste Anlaufstelle bei akuten Beschwerden und als Wegweiser in Gesundheitsfragen zur Verfügung. Sie wird gemeinsam von Bund, Ländern und Sozialversicherungen betrieben. Derzeit holen sich täglich rund 3.100 Personen telefonisch Informationen bei 1450. Künftig soll das Angebot auch Videoberatungen umfassen.

Mit einem Anruf bei 1450 erhält man eine schnelle medizinische Ersteinschätzung der gesundheitlichen Situation. Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal gibt eine passende Empfehlung für die nächsten Schritte. Das spart Patient:innen Zeit und entlastet damit Notrufdienste und Spitalsambulanzen. Handelt es sich um einen akuten Notfall, hilft 1450 ebenfalls sofort weiter und setzt die Rettungskette in Gang.

Digitale Gesundheitsanwendungen sind Apps fürs Handy oder den Computer. Sie unterstützen Patient:innen mit chronischen Krankheiten, wie Diabetes, Migräne oder Demenz beim Erfassen von Daten, geben Hinweise und erleichtern ihnen so den Alltag. Sie verbessern aber auch den Informationsaustausch mit Ärzt:innen und Pflegepersonal. Zusätzlich können Gesundheitsapps eine Verhaltensänderung erleichtern - etwa eine Ernährungsumstellung.

Die Gesundheitsreform leistet wichtige Vorarbeiten, damit digitale Gesundheitsanwendungen ”auf Rezept” möglich werden.

Bei der Diagnosecodierung werden für alle medizinischen Diagnosen nach internationalen Standards Codes in die Patient:innenakte eingetragen. Diese Codes werden verwendet, um Krankheiten und Gesundheitszustände zu erfassen. In den Spitälern kommt die Diagnosecodierung bereits zur Anwendung. Im Zuge der Gesundheitsreform wird sie auch im niedergelassenen Bereich verpflichtend.

Die Diagnosecodierung bringt eine einheitliche Dokumentation von Erkrankungen. Das verbessert nachweislich den Informationsfluss zwischen den Gesundheitsdienstleister:innen - also zum Beispiel zwischen niedergelassenen Ärzt:innen und Spitälern. Zudem ermöglicht die Diagnosecodierung Entwicklungen zu analysieren - beispielsweise lässt sich ein Anstieg bei der Zahl von Diabeteserkrankungen rasch erkennen. Damit können die Verantwortlichen evidenzbasiert Entscheidungen über Gesundheitsprogramme treffen.

Die verpflichtende Anbindung von Wahlärzt:innen an die Elektronische Gesundheitsakte ELGA ermöglicht eine bessere Diagnose und Behandlung. Alle Gesundheitsinformationen werden in der ELGA elektronisch gespeichert. Dadurch haben alle Gesundheitsdienstleiter:innen Einblick in die Krankheitsgeschichte von Patient:innen. Die Diagnose wird verbessert, Doppeluntersuchungen werden vermieden.

Gesundheitsförderung und Vorsorge

Herausforderung in der Gesundheitsförderung

Mit 81,3 Jahren liegt die Lebenserwartung in Österreich über dem Durchschnitt der OECD-Staaten. Der Anteil gesunder Lebensjahre liegt jedoch unter dem OECD-Durchschnitt. Das österreichische Gesundheitssystem war lange nur auf die Behandlung von Krankheiten ausgerichtet. Für den Bereich der Gesundheitsförderung gab es bis dato keine eindeutige Zuständigkeit. Bund, Länder und Sozialversicherung haben jeweils eigene Programme und Angebote.

Gesundheitsförderung und Vorsorge erhalten Menschen länger gesund und helfen, Krankheiten frühzeitig zu erkennen. Das trägt dazu bei, die Belastung des Gesundheitssystems zu reduzieren und langfristig Kosten einzusparen.

Mit der Gesundheitsreform fließen 60 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich in Programme zur Gesundheitsförderung und Vorsorge.

Fragen zur Gesundheitsförderung und Vorsorge

Gesundheitsförderung und Vorsorge erhalten im Zuge der Gesundheitsreform deutlich mehr Mittel. Geplant ist damit: 

  • die flächendeckende Ausrollung des Projekts “Frühe Hilfen” für Schwangere und junge Eltern
  • die Erweiterung von Projekten zur Gesundheitsförderung und Vorsorge. Projekte von Bund, Ländern und Sozialversicherung werden zusammengeführt, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.
  • die Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes, also der Tätigkeit von Amtsarzt:innen und Sachverständigen

Langfristig werden Menschen dadurch mehr Lebensjahre in guter Gesundheit verbringen und die Kosten für Behandlungen sinken.

Schwangerschaft und die ersten Lebensjahre der Kinder sind für viele Familien eine große Herausforderung. Das Projekt “Frühe Hilfen” bietet Betroffenen einfach und kostenlos Unterstützung im Alltag. Mitarbeiter:innen aus verschiedenen Gesundheitsberufen stehen den Betroffenen wohnortnah zur Verfügung. Sie bieten individuelle Beratung und praktische Unterstützung im Alltag. Damit können viele Entwicklungsstörungen und Erkrankungen verhindert werden. 

Im Zuge der Gesundheitsreform wird das Projekt österreichweit ausgerollt, sodass allen werdenden Eltern in Österreich kostenlose Unterstützung zuteil wird.

Impfprogramme

Herausforderungen bei Impfungen

Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen in der Medizin. Sie verhindern viele schwere Erkrankungen. Leider sind die Durchimpfungsraten in Österreich nicht besonders hoch (z.B. Masern, Diphtherie, Tetanus, ...)

Der internationale Vergleich zeigt: Hohe Durchimpfungsraten lassen sich mit einem einfachen Zugang zu kostenlosen Impfprogrammen erreichen. Das soll im Zuge der Gesundheitsreform schrittweise umgesetzt werden. Um zusätzliche Impfungen kostenlos oder sehr günstig anzubieten, stellen Bund, Länder und Sozialversicherung im Zuge der Gesundheitsreform jährlich 90 Millionen Euro bereit. 

Fragen zu Impfprogrammen

Für Kinder sind wichtige Impfungen schon jetzt kostenlos. Für Erwachsene sind derzeit nur wenige Impfungen kostenlos. Das Angebot für Erwachsene soll nach den Prioritäten des österreichischen Impfplans schrittweise erweitert werden. Die genauen Schritte sind derzeit noch nicht fixiert. Geplant sind auch Verbesserungen bei den bestehenden Impfungen:

  • Influenza: Seit diesem Jahr ist auch die Influenza-Impfung für einen geringen Selbstbehalt von sieben Euro bei Hausärztin oder Hausarzt erhältlich - für einige Gruppen auch kostenlos. Dieses Programm soll im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Der Selbstbehalt soll durch die Gesundheitsreform künftig entfallen.
  • HPV: Die HPV-Impfung ist für alle Menschen bis zum 21. Lebensjahr kostenlos. Seit der Ausweitung des Impfprogramms im Februar 2023 haben sich mehr als doppelt so viele Menschen impfen lassen wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Eine Ausweitung der HPV-Impfung auf Menschen über 21 Jahre wird derzeit diskutiert.
  • Corona: Die Corona-Schutzimpfung bleibt auch in Zukunft kostenlos. 

Medikamentenversorgung

Herausforderung in der Medikamentenversorgung

Die Versorgung mit Medikamenten ist derzeit in ganz Europa immer wieder gefährdet. Viele Medikamente und Wirkstoffe werden in China und Indien hergestellt, teilweise nur in einer einzigen Fabrik. Probleme bei der Produktion oder in der Lieferkette führen zu Engpässen in Europa.

Eine Herausforderung ist auch der Umgang mit innovativen, oft extrem teuren Medikamenten, beispielsweise in der Krebstherapie. Sind sie erst kurz am Markt,  fehlen dafür längerfristige Studien über die Wirksamkeit. Die Beschaffung ist derzeit von Spital zu Spital unterschiedlich.

Für Verbesserungen in der Medikamentenversorgung stellt der Bund im Rahmen der Gesundheitsreform 3 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Damit wird vor allem ein Bewertungsboard für innovative hochpreisige Medikamente geschaffen. Abseits der Gesundheitsreform wurden bereits Maßnahmen gesetzt, um die Medikamentenversorgung zu sichern.

Fragen zur Medikamentenversorgung

Derzeit verhandelt jeder einzelne Spitalsträger individuell mit der Pharmaindustrie über den Einsatz neuer Arzneimittel. Das führt dazu, dass Arzneimittel im Spitalswesen regional unterschiedlich zur Verfügung stehen. 

Künftig werden neu entwickelte, hochpreisige Arzneispezialitäten vor deren Anwendung in Spitälern durch ein unabhängiges Bewertungsboard geprüft. Das Bewertungsboard prüft den Einsatz eines neuen Medikaments nach sachlichen und wissenschaftlichen Kriterien und spricht Empfehlungen aus. Damit erhalten Spitäler in ganz Österreich eine einheitliche Entscheidungsgrundlage. Dieses Vorgehen ist international üblich und schafft mehr Transparenz und Fairness.

Alle Mitglieder des Bewertungsboards arbeiten ehrenamtlich und weisungsfrei.

Um die Versorgung mit wichtigen Medikamenten für die heurige Wintersaison zu sichern, hat sich das Gesundheitsministerium mit dem Pharmagroßhandel abseits der Gesundheitsreform bereits auf die Beschaffung wichtiger Wirkstoffe geeinigt.

Das Wirkstofflager umfasst die nötigen Zutaten für gängige Antibiotika und für Medikamente gegen Erkältungssymptome. Bei Engpässen werden die Wirkstoffe von 23 Standorten in ganz Österreich an die Apotheken verteilt. In der letzten Wintersaison konnten durch die Herstellung von Antibiotika und Erkältungsmedikamenten in Apotheken vor allem junge Patient:innen mit wichtigen Medikamenten versorgt werden. 

Zusätzlich hat die EU-Kommission einen neuen Mechanismus für den freiwilligen Austausch von Medikamenten zwischen Mitgliedstaaten präsentiert. Denn häufig sind Medikamente nicht in ganz Europa vergriffen, sondern in einzelnen Mitgliedstaaten noch lieferbar. Bei Engpässen wird die Einfuhr nach Österreich ermöglicht, wenn Medikamente in einem anderen Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) bereits zugelassen sind.

Pflege

Herausforderungen in der Pflege

Österreichs Gesellschaft wird immer älter, der Bedarf an Pflege und Betreuung wird in den nächsten Jahren deutlich zunehmen. Der Fachkräftemangel stellt eine der größten Herausforderungen in diesem Bereich dar. Deswegen ist es besonders wichtig, Pflegepersonal im Beruf zu halten, neues Personal auszubilden und qualifizierte Mitarbeiter:innen anzuwerben.

Im Zuge der Pflegereformpakte 2022 und 2023 wurden bereits zahlreiche finanzielle und strukturelle Verbesserungen für Mitarbeiter:innen und pflegende Angehörige umgesetzt. Im Rahmen des Finanzausgleichs werden diese Verbesserungen langfristig abgesichert.

Insgesamt investieren Bund und Länder in den nächsten fünf Jahren 8,6 Milliarden Euro in den Ausbau von Pflege und Betreuung. Der Bund stellt dafür jährlich durchschnittlich 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Fragen zur Pflege

Qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung braucht genügend Personal. Bestehende Mitarbeiter:innen können nur durch gute Arbeitsbedingungen in ihrem Beruf gehalten werden. Parallel müssen neue Mitarbeiter:innen ausgebildet oder im Ausland angeworben werden. In den Pflegereformen 2022 und 2023 wurden unter anderem folgende Maßnahmen beschlossen:

  • deutliche Gehaltserhöhungen für Beschäftigte in der Pflege
  • Ausbildungszuschuss für Auszubildende in Höhe von 600 Euro
  • erhöhte Förderung der 24-Stunden-Betreuung
  • Ausbau des Community Nursing

Die Maßnahmen waren ursprünglich auf zwei Jahre befristet. Sie werden nun für die nächsten fünf Jahre abgesichert. Das ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für alle in der Pflege Beschäftigten sowie zu Pflegenden und ihre Angehörigen.

Der Bund hat die Gehaltserhöhungen für Beschäftigte in der Pflege für die Jahre 2022 und 2023 finanziert und dafür 570 Millionen Euro bereitgestellt. Die Gehaltszuschüsse waren auf zwei Jahre befristet. Im Rahmen der Gesundheitsreform werden die Gehaltszuschüsse nun für die nächsten fünf Jahre abgesichert. Die Auszahlung und Abwicklung erfolgt wie gewohnt über die Länder. Die Gehaltszuschüsse sind als reguläre Gehaltsbestandteile steuer- und abgabenpflichtig. Sie werden damit aber auch pensionswirksam.

Wer erstmals eine Ausbildung in Pflege- und Betreuungsberufen macht, erhält einen Ausbildungszuschuss von 600 Euro monatlich. Das soll mehr Menschen für eine Ausbildung in diesen Bereichen motivieren und damit dem Mangel an Pflegekräften entgegenwirken. 

Der Ausbildungszuschuss war ursprünglich befristet. Er wird nun im Zuge des Finanzausgleichs abgesichert. Junge engagierte Menschen, die sich für eine Ausbildung im Pflege- oder Betreuungsbereich entscheiden, werden auch künftig finanziell unterstützt.

Community Nurses unterstützen ältere Menschen kostenlos - idealerweise noch bevor sie pflegebedürftig werden. Das Angebot richtet sich an ältere Menschen, die zu Hause leben und Informationen, Beratung, Pflege oder Unterstützung brauchen und an ihre Familien. Ein zentrales Element ist der präventive Hausbesuch für Menschen ab dem 75. Lebensjahr. Ziel ist es, ihnen Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und ihr Wohlbefinden zu verbessern, damit sie möglichst lange in ihrer eigenen Wohnung bleiben können.

Aktuell gibt es in 116 Gemeinden österreichweit erfolgreiche Pilotprojekte. Die Finanzierung der Pilotprojekte wurde vorerst durch EU-Gelder ermöglicht. Im Zuge des Finanzausgleichs wurde die Weiterfinanzierung und der Ausbau beschlossen.  Damit sollen noch mehr Gemeinden von Community Nurses profitieren.

Die 24-Stunden-Betreuung ist ein wichtiger Bestandteil bei Pflege und Betreuung in Österreich. In den Pflegereformpaketen 2022 und 2023 wurden zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation aller Betroffener in diesem Bereich beschlossen.

Die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung wurde zwei Mal erhöht und beträgt nun 800 Euro bei zwei selbstständigen Personenbetreuer:innen und 1.600 Euro bei zwei unselbstständigen Betreuungspersonen. Zudem wurde die Zahl der Hausbesuche durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal erweitert. 24-Stunden-Betreuung kann nun durch mehrere Personen, die nicht verwandt sind, gemeinsam in Anspruch genommen werden. Beratungszentren für Personenbetreuer:innen werden erweitert, ein kostenloses Angebot an Supervision und E-Learning wird geschaffen.

Damit sich Menschen auch in Zukunft die 24-Stunden-Betreuung in den eigenen vier Wänden leisten können, werden rund 234 Millionen Euro jährlich für die 24- Stunden-Betreuung und Verbesserungsmaßnahmen für Betreuer:innen bereitgestellt.

In Österreich war es üblich, dass die Bundesländer bei einem Heimaufenthalt auf das Privatvermögen der Betroffenen oder ihrer Angehörigen zurückgreifen. Im Juni 2017 wurde dieses System abgeschafft. Seitdem ersetzt der Bund den Ländern die dadurch entstehenden Kosten.

Damit wird sichergestellt, dass Vermögenswerte pflegebedürftiger Menschen nicht von den Behörden für die Kosten der Pflege herangezogen werden. Sparbücher oder die Wohnung bleiben unangetastet. Wiederkehrende Leistungen wie Pensionszahlungen müssen weiterhin für die anfallenden Kosten herangezogen werden.

Im Rahmen des Finanzausgleichs wurde die Fortführung von Ausgleichszahlungen an die Länder beschlossen. Der Bund wird dafür weiterhin jährlich rund 300 Million Euro bereitstellen.

Letzte Aktualisierung: 22. November 2023