Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Social Impact Bond

Wie lässt sich die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen erhöhen?

Um sich den aktuellen Problemen zu stellen, mögliche Lücken in der Unterstützung von Personengruppen in schweren Lebenslagen zu schließen und neue Initiativen zu erproben, hat das Sozialministerium 2015 den ersten österreichischen Social Impact Bond in Oberösterreich gestartet.

Was ist ein Social Impact Bond?

Ein Social Impact Bond (SIB) ist ein wirkungsorientiertes Finanzierungsinstrument für Projekte im sozialen Sektor. Er besteht aus einer Partnerschaft verschiedener Akteurinnen und Akteure, die von der öffentlichen Hand initiiert und geleitet wird. Durch messbare, verbindliche Ziele entfaltet ein SIB-Projekt unmittelbar Wirkung. Bevor es zur Ausschüttung öffentlicher Mittel kommt, muss diese Wirkung nachweislich eingetreten sein.

Basis für einen SIB ist eine Vereinbarung über den gewünschten Erfolg („pay-for-success“-Vereinbarung), das heißt die Bezahlung des Projektes aus öffentlichen Mitteln ist abhängig von der Zielerreichung.

  • Die öffentliche Hand (z.B. ein Ministerium) legt vorab für ein SIB-Projekt die Zielgruppe, das Ziel, die zentralen Erfolgskriterien (Kennzahlen) und den finanziellen Rahmen vertraglich fest.
  • Gemeinnützige Stiftungen oder auch private Investorinnen und Investoren übernehmen dann die Finanzierung des Projektes.
  • Wird mit dem Projekt die vereinbarte soziale Wirkung erreicht – also bei Erfüllung der Zielkriterien – kommt die öffentliche Hand für die Projektkosten und ggf. eine zusätzliche Zielerreichungsprämie (z.B. in Form einer Verzinsung oder einer festgelegten Prämie) auf. Über die Zielerreichung entscheidet eine externe, unabhängige Evaluierung (z.B. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft). Wird das Ziel nicht erreicht, erfolgt auch keine Rückzahlung durch die öffentliche Hand.

Vor Projektstart wird auch eine detaillierte Wirkungsfolgenabschätzung durchgeführt. Damit wird der finanzielle Rahmen festgelegt und nach Projektende kann nachgewiesen werden, dass die Projektkosten inklusive Zielerreichungsprämie geringer sind als die Kosten, die für die öffentliche Hand entstehen, wenn das Projekt nicht durchgeführt und die Zielgruppe nicht unterstützt wird. Bei der Wirkungsfolgenabschätzung werden die Projektkosten jenen Kosten gegenübergestellt, die durch das gesellschaftliche Problem bei der Zielgruppe entstehen (wie z.B. Arbeitslosengeld, Kosten im Gesundheitswesen etc.). Damit sind SIBs sehr gute Beispiele für eine wirkungsorientierte Verwaltung, indem konsequent Ziele und deren Überprüfung anhand von Kennzahlen in die Bereitstellung sozialer Dienstleistungen integriert werden.

Umgesetzt wird ein SIB von gemeinnützigen Organisationen, die auf die Probleme der Zielgruppe spezialisiert sind. Da die Finanzierung für diese Organisationen über die gesamte Laufzeit gesichert ist, können sie sich vollumfänglich auf die Arbeit für die Zielgruppe und die Erzielung der gewünschten Wirkung konzentrieren. Das finanzielle Risiko liegt allein bei den Vorfinanzierenden.

Die SIB-Partnerschaft wird von einem Intermediär, das heißt einer auf Projektmanagement spezialisierten Organisation, koordiniert und begleitet. Diese Organisation tritt als Projektmanagerin und als Vertragspartnerin der öffentlichen Hand auf.

Vorteile von SIBs

  • Sie fördern eine enge, sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
  • Sie schaffen Transparenz und zeigen deutlich, welche Ansätze im sozialen Bereich wirken.
  • Mit dieser neuen Form der Zusammenarbeit können Maßnahmen und Programme umgesetzt werden, die Lücken in der Betreuung von besonders gefährdeten Personengruppen schließen.
  • Ein SIB erlaubt es der öffentlichen Hand, Präventionsmaßnahmen und neue Projektansätze zu erproben und bei Erfolg zu übernehmen und auszurollen, ohne öffentliche Mittel verwenden zu müssen, wenn es noch keinen Nachweis für deren Wirksamkeit gibt.
  • SIBs bewirken Einsparungen. Die gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Kosten von sozialen Problemen sind höher, als die Kosten eines SIB-Projektes.

PERSPEKTIVE:ARBEIT – Österreichs erster SIB

Das Sozialministerium hat im September 2015 den ersten österreichischen SIB in Oberösterreich gestartet und sich mit dem innovativen Projekt einer sehr gefährdeten Zielgruppe gewidmet: gewaltbetroffenen Frauen und ihren mitbetroffenen Kindern. Mit 31. August 2018 ist das Pilotprojekt nach drei Jahren Laufzeit zu Ende gegangen.

Struktur des SIB-Pilotprojektes PERSPEKTIVE:ARBEIT
Struktur des SIB-Pilotprojektes PERSPEKTIVE:ARBEIT

Im Fall von PERSPEKTIVE:ARBEIT haben sich folgende Organisationen dazu entschlossen, das Projekt vorab zu finanzieren: DIE ERSTE österreichische Spar-Casse Privatstiftung („ERSTE Stiftung“), HIL-Foundation , Familie Scheuch Privatstiftung, Schweighofer Privatstiftung Beteiligungsverwaltung GmbH, Juvat gemeinnützige Gesellschaft mbH.

Die Juvat gemeinnützige GmbH koordinierte als Intermediär die Durchführung des Projekts und trat als Vertragspartnerin des Sozialministeriums auf.

Die Erfolgsprüfung erfolgte durch Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., wissenschaftlich wurde das Projekt vom Kompetenzzentrum für Non-Profit Organisationen und Social Entrepreneurship der Wirtschaftsuniversität Wien sowie vom Institut für Konfliktforschung begleitet.

Eine umfassende Evaluierung ist wichtig!

  • Die Zielerreichung und die Mittelverwendung werden einer unabhängigen Prüfung unterzogen. So wird sichergestellt, dass das Sozialministerium nur für wirksame Maßnahmen öffentliche Mittel verwendet.
  • Die Prozessbegleitung bildet die Auswirkungen des Instruments SIB auf die verschiedenen Beteiligten ab. Dadurch gewinnt das Sozialministerium wesentliche Erkenntnisse über die Funktionsweise der Kooperation, insbesondere darüber, was gut funktioniert und wo in Zukunft nachgebessert oder anders gehandelt werden muss.
  • Die wissenschaftliche Analyse der Maßnahmen, der Zielgruppe und vor allem der Wirkung des Programms auf die Teilnehmerinnen, hilft dabei festzustellen, ob die gesetzten Maßnahmen auch tatsächlich die gewünschte Wirkung haben.
  • Durch eine gute Dokumentation der Arbeit mit den Teilnehmerinnen werden auch wichtige Erkenntnisse über die Zielgruppe gewonnen.

Die Ergebnisse des Pilotprojekts sowie Informationen über die österreichweite Ausrollung können hier abgerufen werden.

PERSPEKTIVE:DIGITALISIERUNG – Österreichs zweiter SIB

Im Mai 2020 hat das Sozialministerium den zweiten österreichischen SIB „PERSPEKTIVE:DIGITALISIERUNG: Ziel Assistenz – ava jetzt“ gestartet. Das innovative Projekt verfolgte das Ziel, arbeitslose Frauen nach der Elternkarenz oder Pflege von Angehörigen (sogenannte „Wiedereinsteigerinnen“) mit primär niedrigem Bildungsniveau über die im Rahmen des Projekts entwickelte niederschwellige online Assistenzplattform „ava“ als Assistentinnen für Menschen mit Behinderungen auszubilden und zu vermitteln. Im März 2024 ist das SIB-Projekt nach vier Jahren Laufzeit erfolgreich zu Ende gegangen.

Die Vorfinanzierung des Projekts wurde durch die ERSTE Stiftung übernommen. Die atempo Betriebsgesellschaft mbH setzte als sozialer Dienstleister das Projekt operativ in der Steiermark, Wien und Niederösterreich um. Die Erste Social Finance Holding GmbH koordinierte als Intermediärin das Projekt und trat gleichzeitig als Vertragspartnerin der öffentlichen Hand auf. Die unabhängige Erfolgsprüfung erfolgte durch Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Das vertraglich vereinbarte Projektziel von 22.680 geleisteten Assistenzstunden wurde mit 25.879 anerkannten Assistenzstunden übertroffen. Der SIB konnte damit zu 100% seinen Erfolg nachweisen und die öffentliche Hand kam rückwirkend für die Projektkosten auf. Die begleitende Wirkungsevaluierung konnte den Projekterfolg ebenso bestätigen.

Zusammenfassung Wirkungsanalyse

Während des SIB-Projekts wurde zusätzlich zur Erfolgsprüfung eine begleitende Wirkungsanalyse durchgeführt. In der Projektlaufzeit wurden 32 Wiedereinsteigerinnen als Assistentinnen für Menschen mit Behinderungen vermittelt, wovon 29 von der Erfolgsprüfung gemäß vereinbarter SIB-Kriterien anerkannt wurden. 90 Prozent der Teilnehmerinnen kamen aus der Babykarenz, 10 Prozent aus der Pflege von Angehörigen. Die Wiedereinsteigerinnen arbeiten durchschnittlich 16h/Woche und haben im Durchschnitt 500 Euro mehr im Monat zur Verfügung. Es konnte eine signifikante Verbesserung der digitalen Kompetenz festgestellt werden und viele der Teilnehmerinnen erkannten durch die Weiterbildung ihr Potenzial für den sozialen Beruf. Mehr als 90 Prozent aller Teilnehmerinnen haben ihre Arbeit als Assistentinnen nicht beendet, sondern führen diese auch nach Projektende weiter fort.

Ergebnisse der Wirkungsanalyse
Ergebnisse der Wirkungsanalyse
Ergebnisse der Wirkungsanalyse
Ergebnisse der Wirkungsanalyse

Die ava-Weiterbildung ist mittlerweile in Kärnten verpflichtend für alle persönlichen Assistent:innen zu absolvieren und in Graz fester Bestandteil einer Ausbildung zur Behindertenbetreuung geworden.

Erfolgsfaktoren und Herausforderungen

Wichtig für eine erfolgreiche Umsetzung eines SIB sind eine klare Aufgabenverteilung und Verteilung der Verantwortlichkeiten sowie stabile Partnerschaften. So kann ein gemeinsames Ziel erarbeitet werden und alle Beteiligten ziehen an einem Strang, um dieses Ziel auch zu erreichen.

Die öffentliche Hand – in diesem Fall das Sozialministerium – übernimmt eine leitende Funktion mit umfassenden Entscheidungsrechten und ist für die grundsätzliche Ausgestaltung und Steuerung des SIB verantwortlich. Der Intermediär ist der Vertragspartner des verantwortlichen Ministeriums. Sie sichert die Vorfinanzierung und die reibungslose Kommunikation mit allen Beteiligten, ist operativ im Geschehen vor Ort eingebunden, unterstützt und leitet die Organisationen an, die das Projekt umsetzen. Die Vorfinanzierenden werden umfassend vom Intermediär über die Projektfortschritte informiert, nehmen aber auf die Durchführung keinen Einfluss. Die Organisationen, die das Projekt vor Ort umsetzen, sind in der Gestaltung der notwendigen Einzelmaßnahmen und in der Arbeit mit der Zielgruppe sehr frei und eigenständig. Sie können weitere Kooperationspartnerinnen und –partner einbinden, Dienstleistungen zukaufen (z.B. für die Bereiche Qualifizierung und Arbeitsvermittlung) und so sicherstellen, dass sie das bestmögliche Angebot für die Frauen zusammenstellen können. Inhaltlich sind sie nicht nur dem Projekterfolg verpflichtet, sondern insbesondere der Zielgruppe. Sie sollen ihrer sozialarbeiterischen Aufgabe gerecht werden, nämlich die Zielgruppe dabei zu unterstützen, ihre Lebenssituation zu verbessern. Ein halbjährlich stattfindendes Projektforum unter der Leitung des Sozialministeriums bot die Möglichkeit, operative Fragen zu diskutieren, Schwerpunkte zu setzen und im Bedarfsfall rasch geeignete Lösungsansätze zu finden, um das Programm an die Bedürfnisse der Teilnehmerinnen anzupassen.

Fazit

Vorteile eines SIB auf einen Blick

  • Die Öffentliche Hand beauftragt ein Projekt, ausgerichtet an von ihr definierten Zielen für die Lösung eines von ihr identifizierten sozialen Problems. Sie muss nur dann die Kosten übernehmen, wenn die vereinbarten Ziele auch tatsächlich erreicht werden.
  • Wenn die Ziele erreicht werden, sind die soziale Wirkung und die Einsparungen für die Öffentliche Hand nachweisbar.
  • Die gemeinnützigen Vorfinanzierenden stellen Mittel für ein zielorientiertes und umfangreich evaluiertes Projekt zur Verfügung. Sie haben dabei die reelle Chance, ihre Mittel inklusive Verzinsung zurückzubekommen und diese Mittel dann ein weiteres Mal für soziale Zwecke auszugeben. Die normalerweise einmalige finanzielle Förderung wandelt sich durch die Beteiligung an einem SIB zu einem potenziell wiederholbaren Kapitaleinsatz („bessere Spende“).
  • Die sozialen Dienstleister bekommen eine garantierte, längerfristige Förderung, die ihnen große Flexibilität in der Projektdurchführung ermöglicht. Dadurch haben sie deutlich weniger Verwaltungsaufwand und mehr Zeit, um mit ihrer Zielgruppe zu arbeiten.
  • Die Zielgruppe bekommt ein auf ihre Problemlage maßgeschneidertes Angebot, das über die Gesamtlaufzeit des SIB gesichert und unabhängig von der Zielerreichung durchgeführt wird.
  • Die Gesellschaft bekommt Transparenz über den Einsatz ihrer Steuermittel und Klarheit darüber, für welche Themen im sozialen Bereich wie viel Geld mit welchem Erfolg ausgegeben wird.
Letzte Aktualisierung: 31. Oktober 2019