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Pensionsvorsorge

Die Pensionsvorsorge basiert in Österreich auf drei „Säulen“: der gesetzlichen Pensionsversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge und der freiwilligen privaten Vorsorge.

Neben der gesetzlichen Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen tragen auch die betriebliche und private Altersvorsorge zur finanziellen Absicherung und zum Erhalt des Lebensstandards bei.

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers. Dabei kann im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses eine zusätzliche Pensionsvorsorge abgeschlossen werden. Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, bleiben die Ansprüche der Beschäftigten gewahrt.

Mit dem Betriebspensionsgesetz (BPG) gibt es in Österreich eigene arbeitsrechtliche Vorschriften für die betriebliche Altersvorsorge.

Das BPG regelt vier Formen von betrieblichen Leistungszusagen:

  • Pensionskassenzusagen zu in- oder ausländischen Pensionskassen
  • betriebliche Kollektivversicherung (BKV)
  • direkte Leistungszusagen
  • Lebensversicherungen

Gemeinsam haben diese Leistungszusagen, dass sie eine Ergänzung zur Alters-, Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpension der gesetzlichen Pensionsversicherung darstellen.

Freiwillige private Pensionsvorsorge

Verschiedene Versicherungsunternehmen und Banken bieten unterschiedliche Produkte zur privaten Altersvorsorge an. Die Konsumentinnen und Konsumenten entscheiden selbst, ob dies zusätzlich zur gesetzlichen Altersvorsorge nötig und sinnvoll ist.

Letzte Aktualisierung: 17. August 2020