Der Österreichische Strukturplan Gesundheit – ÖSG
Die Sicherung der Gesundheitsversorgung ist eine wesentliche öffentliche Aufgabe. Um auf zukünftige Herausforderungen rechtzeitig reagieren zu können, braucht es eine Gesamtsicht sowie Vorgaben, wohin sich das Gesundheitssystem entwickeln soll. Das wird durch bundesweite und regionale Planungsinstrumente erreicht.
Der Österreichische Strukturplan Gesundheit – Planungsinstrument und Rahmenplan
Die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung ist in Österreich geteilt, sie liegt beim Bund, den Ländern und Gemeinden sowie bei der Sozialversicherung. Durch das Planungsinstrument des ÖSG gibt es einen gemeinsamen österreichweiten Rahmenplan, den der Bund, alle Länder und die Sozialversicherung gemeinsam beschließen. Damit wird trotz der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten ein gemeinsames Bild über die Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystems geschaffen.
Der ÖSG enthält Planungsaussagen für ausgewählte Bereiche der ambulanten und der akutstationären Versorgung, für die ambulante und stationäre Rehabilitation und für medizinisch-technische Großgeräte. Die Qualitätskriterien im ÖSG zielen darauf ab, in den verschiedenen Versorgungsstrukturen österreichweit gleiche Versorgungsstandards zu erreichen. Mit dem ÖSG wird sichergestellt, dass Gesundheitsversorgung in ganz Österreich ausgewogen verteilt und gut erreichbar ist und in vergleichbarer Qualität auf hohem Niveau angeboten wird.
Der ÖSG stellt die Grundlage für die Regionalen Strukturpläne Gesundheit (RSG) dar, die vom jeweiligen Land und den zuständigen Sozialversicherungsträgern vereinbart werden und die Versorgung im Detail regeln (für einen Überblick über die aktuellen Planungen siehe RSG-Monitoring).
Der ÖSG wurde erstmals 2006 vereinbart und 2008, 2010 und 2012 aktualisiert. Seit 2013 ist der ÖSG Bestandteil der Zielsteuerung-Gesundheit.
Der ÖSG 2017 basiert auf dem Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (BGBl. I Nr. 26/2017) und auf den zwischen dem Bund und allen Bundesländern getroffenen Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie Zielsteuerung-Gesundheit. Der ÖSG selbst hat die Qualität eines Sachverständigengutachtens. Ausgewählte Inhalte des ÖSG 2017 wurden mit Juli 2018 per Verordnung verbindlich gemacht.
2017 wurde der ÖSG gänzlich überarbeitet, aktualisiert und neu strukturiert. Der ÖSG 2017 ist in drei Hauptkapitel – Planung, Qualitätskriterien und Großgeräteplan – gegliedert. Die Kapitel Planung und Qualitätskriterien sind wiederum jeweils in den ambulanten Bereich (intra- und extramural), den stationären Bereich und die Rehabilitation unterteilt. Die Aussagen und Festlegungen des ÖSG orientieren sich an den Elementen des sich gegenwärtig auch international vollziehenden Wandels von Gesundheitssystemen und Versorgungsstrukturen. Darauf basieren die folgenden richtungsweisenden Konzepte des ÖSG:
- Patientenzentrierte integrierte Versorgung: Der ÖSG ist nicht durchgehend streng nach Fachrichtungen aufgebaut, sondern orientiert sich an Versorgungsstufen (mit allen Gesundheitsberufen), konzentriert sich auf multiprofessionelle und interdisziplinäre Versorgungsformen (Teamorientierung) und enthält Grundlagen für die Festlegung von Versorgungsaufträgen (Leistungsspektren und Qualitätskriterien) auf regionaler Ebene mit den Zielen einer patientenorientierten Versorgung (hinsichtlich Zugang und Umfang) und einer transparenten Darstellung von Qualität (zur Förderung der Patientensicherheit).
- Multiprofessionelle und interdisziplinäre Versorgungsformen: Der ÖSG berücksichtigt, soweit möglich, grundsätzlich alle Gesundheitsberufe. Da allerdings ausreichend validierte Leistungsauswertungen vorerst nur für die ärztliche Berufsgruppe gegeben sind, werden die anderen Berufsgruppen zunächst nur gesamthaft zugeordnet (Ziel weiterer Arbeiten ist es, Leistungen anderer Berufsgruppen hinsichtlich ihrer Bedeutung für die einzelnen Fachbereiche zu identifizieren und sukzessive ein vollständiges Bild des Leistungsgeschehens insbesondere im ambulanten Bereich zu erhalten).
- Aufgabenprofile und Qualitätskriterien in der ambulanten Versorgung: Das neue Kapitel 3.1 enthält Aufgabenprofile, Qualitätskriterien und die Zuordnung von Leistungen in der Leistungsmatrix für den ambulanten Bereich, für die Primärversorgung und zwanzig Fachbereiche (weitere Fachbereiche werden laufend erarbeitet und sukzessive ergänzt), die auf Vorarbeiten mit multiprofessionellen Expertengruppen basieren.
- Akutstationäre und tagesklinische Versorgung sowie angrenzende Versorgungsbereiche mit besonderem Regelungsbedarf: In Kapitel 3.2 werden primär jene Fach- und Versorgungsbereiche dargestellt, denen komplexere Versorgungsmodelle zugrunde liegen und deren Regelungsbedarf über die allgemeinen Qualitätskriterien hinausgeht. Für alle anderen Fachbereiche gelten die allgemeinen Qualitätskriterien (Kapitel 3.2.1) sowie die Regelungen der Leistungsmatrix für den stationären Bereich (Kapitel 3.2.2). Die Qualitätskriterien basieren auf von gemeinsam mit medizinischen Expert:innen aus den betroffenen Fachbereichen entwickelten Vorschlägen.
- Sicherung der Grundversorgung: Dank wesentlicher Fortschritte in Medizin, Pflege und Technologie können heute viele Leistungen, die früher lange Spitalsaufenthalte notwendig machten, auch ambulant, in der Tagesklinik oder in kleineren, flexiblen stationären Settings erbracht werden. Der ÖSG beschreibt eine Reihe von Versorgungsformen innerhalb und außerhalb der Spitäler, die eine dem jeweiligen regionalen Bedarf entsprechende umfassende medizinische Grundversorgung stärken können.
- Bündelung der spezialisierten Versorgung: Medizinischer Fortschritt führt auch zu einer verstärkten Spezialisierung in der Medizin. In sehr spezialisierten Bereichen sind umfangreiche Expertise und Routine der Behandlungsteams sowie die apparative Ausstattung wesentliche Faktoren bei der Behandlung. Daher sollen hoch spezialisierte Leistungen an gut ausgebauten Spitalsstandorten gebündelt werden, um die für ausreichende Routine notwendigen Fallzahlen zu erreichen und die höchstmögliche Versorgungsqualität zu gewährleisten.
- Überregionale Versorgungsplanung: Komplexe spezialisierte Leistungen, die nur an wenigen Standorten angeboten werden, werden im ÖSG konkret mit Standorten, Kapazitäten und Zuordnung der zu versorgenden Regionen geplant. Diese Planung umfassen u.a. Stammzelltransplantationen, die Versorgung von Schwerbrandverletzten sowie von hochkontagiösen lebensbedrohlichen Erkrankungen, Zentren für medizinische Genetik und Expertisezentren für seltene Erkrankungen (die sukzessive ergänzt werden).
ÖSG 2023
Die nunmehr sechste Revision des ÖSG, der ÖSG 2023, wurde am 15. Dezember 2023 von der Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossen. Die Planungsaussagen beziehen sich, falls nicht anders angegeben, auf das Jahr 2030. Der ÖSG 2023 wurde in mehreren Bereichen überarbeitet und aktualisiert sowie weiter ausgebaut. Die inhaltlichen Modifikationen bzw. Erweiterungen gegenüber dem ÖSG 2017 umfassen insbesondere
- die Aktualisierung der Planungsrichtwerte für den stationären und ambulanten Bereich sowie zum Großgeräteplan (SPECT, COR, STR und PET/CT) auf den Planungshorizont 2030,
- die Modifikation der Qualitätskriterien für die anästhesiologische/intensivmedizinische Versorgung auch vor dem Hintergrund der Pandemie,
- die Aufnahme der "Entwicklungs- und Sozialpädiatrie" in den ÖSG sowie
- die Aktualisierung bzw. Anpassung sämtlicher Matrizen im ÖSG (insbesondere der "Leistungsmatrizen" sowie der "RSG-Planungsmatrix").
Bestandteile des ÖSG
Der ÖSG besteht aus einem Textteil und 11 Anhängen, wobei die Anhänge 5 bis 10 in einem separaten Tabellenband enthalten sind. Die Tabellen aus den Anhängen 5 bis 10 stehen zum Zweck der individuellen weiteren Verwendung und Verarbeitung zusätzlich auch im Excel-Format zur Verfügung.
Der ÖSG ist ein "lebendes Produkt" und befindet sich in kontinuierlicher Weiterentwicklung. Der jeweilige Stand ist am Titelblatt des Textbandes und des Tabellenbandes sowie bei den Namen der Dokumente vermerkt. Aus dem Dokument "ÖSG - Änderungsdokumentation" lassen sich die Änderungen nachvollziehen.
Zum Herunterladen steht die jeweils gütige Version zur Verfügung. Zusätzlich werden Informationen zu der dem ÖSG zugrundeliegenden regionalen Gliederung sowie das Planungstool „Fachrichtungszuordnung zur Leistungsmatrix stationär“, ein Methodenband mit methodischen Erläuterungen zu den Planungsaussagen des ÖSG und das im ÖSG erwähnte Handbuch Personalplanung angeboten, (siehe Link unten). Ferner werden das Prozesshandbuch für Hospiz- und Palliativeinrichtungen (siehe Link unten) sowie das Prozesshandbuch Akutgeriatrie/Remobilisation (siehe Link unten) angeboten.
Dokumente im Zusammenhang mit dem ÖSG 2023
ÖSG idgF Rechtsinformationssystem (RIS)