Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

eHealth

Hier finden Sie eine Einführung in das Thema „eHealth“ sowie Informationen zur neuen telefonischen Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450.

eHealth Strategie Österreich (PDF, 1 MB)

eHealth in Österreich

Hier finden Sie einen Überblick über die Entwicklung und Bedeutung von eHealth in Österreich, einen Bericht über in Österreich vorliegende Gesundheitsdatenbestände sowie einen Link zum OID‑Portal.

Bereits im Jahr 2005 wurde mit Einführung der elektronischen Krankenversicherungskarte (eCard) neben einer administrativen Vereinfachung der bargeldlosen Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens auch eine wesentliche Voraussetzung für die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) geschaffen, die im Jahr 2012 beschlossen wurde.

Nun gilt es den Bereich eHealth, in welchem Österreich im EU-Vergleich einen Spitzenrang einnimmt, auch in der Telemedizin weiterzuentwickeln.

eHealth bietet in Österreich nicht nur die technologische, sondern insbesondere auch die strukturpolitische Chance, die sich in zunehmendem Maße arbeitsteilig gestaltenden Gesundheitsdienstleistungen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu vernetzen. Damit kann eine weitere Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Effizienz bei der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen erzielt werden.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesen wurde durch die Pandemie deutlich beschleunigt. Erstmals gab es in größerem Maßstab Online-Terminbuchungen und Telekonsultationen, die Hotline 1450 wurde ausgebaut, das E-Rezept ist mittlerweile etabliert.

Um die Digitalisierung weiter voranzutreiben, stellen Bund, Länder und Sozialversicherung im Zuge der Gesundheitsreform jährlich zusätzlich 51 Millionen Euro zur Verfügung. In der "eHealth Strategie Österreich" werden die Schwerpunkte und die Prioritäten der Umsetzung für die kommenden Jahre definiert.

eHealth-Strategie Österreich (PDF, 1 MB)

Ziel dieses von der GÖG im Auftrag des BMSGPK erstellten Berichts ist es, einen Überblick über in Österreich vorliegende Gesundheitsdatenbestände zu schaffen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Zusammenstellung der rechtlichen Grundlagen der Datenverarbeitung. Mittels einer Online‐Recherche relevanter Rechtsgrundlagen sowie Dokumentenanalyse wurden rund 25 relevante Bundesgesetze identifiziert und auf ihre Bestimmungen hinsichtlich der Verarbeitung von Gesundheitsdaten analysiert. Darüber hinaus wurden die Datenbestände weiterer relevanter Systemakteure in den Blick genommen und ein Überblick über die auf informierter Einwilligung basierenden Verarbeitungsformen gegeben.

Bericht Gesundheitsdaten in Österreich (PDF, 512 KB) (PDF, 512 KB)

Online-Schnittstelle der österreichischen eHealth-Stammregistrierungsstelle

OID-Portal

Telemedizin

Hier finden Sie Informationen zum Thema Telemedizin. Nach einer Erklärung des Begriffs sowie von Herausforderung und Nutzen wird auf die Implementierung von Telemedizin in Österreich eingegangen.

Unter Telemedizin versteht man die Bereitstellung oder Unterstützung von Leistungen des Gesundheitswesens mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), wobei Patientin bzw. Patient und Gesundheitsdiensteanbieter (GDA, das sind insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser und Pflegepersonal) oder zwei GDA nicht am selben Ort anwesend sind. Voraussetzung dafür ist eine sichere Übertragung medizinischer Daten für die Prävention, Diagnose, Behandlung und Weiterbetreuung von Patientinnen und Patienten in Form von Text, Ton und/oder Bild.

Telemedizin umfasst eine große Vielfalt an Anwendungen wie z.B. das Telemonitoring als die medizinische Überwachung des Gesundheitszustandes von Patientinnen und Patienten aus der Entfernung, die Teletherapie, bei der ein GDA aktiv aus der Entfernung in die Behandlung von Patientinnen und Patienten eingreift, das Telekonzil, in dessen Rahmen vom behandelnden GDA die Zweitmeinung eines entfernten GDA, etwa zur Fernbefundung in der Radiologie, eingeholt wird oder die Telekonferenz, bei der ein entfernter GDA einer laufenden medizinischen Behandlung durch einen anderen GDA beigezogen wird.

Ziel dieses von der GÖG im Auftrag des BMSGPK erstellten Berichts ist es, einen Überblick über die Telemedizin‐Landschaft in Österreich zu geben. Dabei werden aktuell laufende Projekte, die Rahmenbedingungen und die durch die Corona‐Pandemie bedingten Entwicklungen beleuchtet. Zur Identifikation relevanter Projekte und Entwicklungen wurde eine Internetrecherche durchgeführt. Zudem wurden die Programme einschlägiger Tagungen (wie z.B. dHealth) nach relevanten Beiträgen durchsucht und die Websites relevanter Institutionen (z.B. Sozialversicherungen) im Hinblick auf telemedizinische Anwendungen recherchiert.

Telemedizin-Landschaft (PDF, 428 KB) (PDF, 428 KB)

Ausgehend von den Erkenntnissen, dass Herz-Kreislaufkrankheiten die häufigste Todesursache darstellen und chronische Erkrankungen in einer älter werdenden Gesellschaft zunehmen, bietet Telemedizin ein enormes Potential für eine hochqualitative wie kosteneffiziente Bereitstellung und Unterstützung von Leistungen des Gesundheitswesens. Darüber hinaus sichert Telemedizin den Zugang zur hohen Qualität in der Gesundheitsversorgung nicht allein in Zentren, sondern auch an der Peripherie.

Hauptanwendungsgebiete telemedizinischer Dienste zwischen Patientin bzw. Patient und GDA (insbesondere Telemonitoring und Teletherapie) sind chronische Erkrankungen wie Herz-Kreislaufkrankheiten und Diabetes, wobei folgende Nutzeneffekte erzielt werden:

  • Stärkung einer autonomen Lebensführung der Patientinnen und Patienten in ihrem gewohnten sozialen Umfeld 
  • bessere Erfassung von kurzfristigen Schwankungen der Vitalparameter
  • Verminderung des Zeitintervalls zwischen Beschwerdebeginn und Anforderung medizinischer Hilfe
  • Reduktion von Hospitalisierungen bzw. von Routinekontakten (Nachsorge)
  • Senkung der Aufenthaltsdauer in Gesundheitseinrichtungen und der Mortalität
  • Kostendämpfung, vor allem beim Einsatz personeller Ressourcen

Mit telemedizinischen Diensten zwischen GDA (insbesondere Telekonzil und Telekonferenz) werden:

  • Spitzenexpertise lokal verfügbar gemacht
  • Belastungen bzw. Untersuchungsfrequenzen reduziert
  • das Leistungsangebot zeitlich anders organisiert („Rund-um-die-Uhr-Dienst“)
  • Ressourcen effizienter eingesetzt (Vermeidung von Vorhaltekosten für die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten).

Damit bietet Telemedizin auch die strukturpolitische Chance, gemeinsam mit der eCard und ELGA als wesentliche Steuerungsinstrumente dem Generalziel zu dienen, die sich in zunehmendem Maße arbeitsteilig gestaltenden Gesundheitsdienstleistungen in Österreich mittels IKT zu vernetzen.

Rahmenrichtlinie für die IT-Infrastruktur bei der Anwendung von Telemonitoring: Messdatenerfassung

Hier finden Sie Informationen zum Anwendungsbereich, Inhalt und Zustandekommen der „Rahmenrichtlinie für die IT-Infrastruktur bei der Anwendung von Telemonitoring: Messdatenerfassung“.

Da Telemonitoring nur mit der aktiven Mitwirkung vieler Personen, Institutionen, Stakeholder und Unternehmen sinnvoll eingesetzt werden kann, wurde die „Rahmenrichtlinie für die IT Infrastruktur bei der Anwendung von Telemonitoring: Messdatenerfassung“ einer öffentlichen Konsultation unterzogen, um die Ergebnisse auf möglichst breiter Basis mit der nötigen Qualität zu evaluieren.

Nach der Einarbeitung der Stellungnahme wurde diese Rahmenrichtlinie in Form einer Empfehlung von der Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossen.

Die Rahmenrichtlinie betrifft ausschließlich das Telemonitoring für Patientinnen und Patienten, die zur Behandlung/Überwachung ihrer Erkrankung ein zusätzliches Telemonitoring in Anspruch nehmen wollen.

Grundlegend für Telemonitoring ist das Vorhandensein eines Disease Management Programmes oder eines anderen standardisierten medizinischen Versorgungsprogrammes für die jeweilige Erkrankung, da über diese Prozesse und Strukturen die Behandlungs- und Monitoring-Schemata des Telemonitorings relativ leicht eingewoben werden können.

Die Rahmenrichtlinie bezieht sich ausschließlich auf den Unterpunkt des Monitoring, der Messdatenerfassung der Patientinnen und Patienten und nicht auf die umfassende Kommunikation, welche jedoch weiter entwickelt werden kann. Auch im Sinne einer „feedback-Funktion“ von Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) an Patient, bzw. im Führen z.B. eines Therapietagebuches durch die Patientinnen und Patienten.

Inhaltlich beschreibt die Rahmenrichtlinie den idealtypischen Ablauf einer zusätzlichen Betreuung mit Telemonitoring, stellt die IT-Architektur für Telemonitoring und die Systemanforderungen hinsichtlich der Interoperabilität dar. Skizziert werden weiters die Ziele und auch die Nicht-Ziele, die Adressatinnen und Adressaten, die Anbindung an ELGA, die rechtlichen Grundlagen und die technischen Begleitmaßnahmen.

Internationale Zusammenarbeit

Hier finden Sie weiterführende Links mit Informationen zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich eHealth, konkret zum Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste sowie zum offiziellen eHealth‑Portal der Europäischen Union.

Österreich wird durch das Sozialministerium im eHealth Network vertreten.

Weitere Informationen finden Sie im offiziellen Portal der Europäischen Union zu Elektronischen Gesundheitsdiensten (eHealth).

SNOMED CT

Hier finden Sie Informationen zu den in Österreich verwendeten medizinischen Terminologien sowie zur österreichischen Mitgliedschaft bei SNOMED International.

SNOMED CT steht für „Systematized Nomenclature of Medicine Clinical Terms“ und ist eine der bedeutendsten und umfassendsten medizinischen Terminologien, da mehr als 311.000 eindeutig identifizierte, logisch definierte sowie hierarchisch angeordnete Begriffe enthalten sind.

Verantwortlich für die Pflege, Weiterentwicklung, Qualitätssicherung und Herausgabe von SNOMED CT ist SNOMED International (vormals IHTSDO, die International Health Terminology Standards Development Organisation). Diese gemeinnützige Organisation hält die Rechte an SNOMED CT und vergibt Lizenzen zu ihrer Nutzung.

Seit Dezember 2018 ist Österreich Mitglied von SNOMED International: Da mit der Mitgliedschaft eine sogenannte „Republikslizenz“ verbunden ist, kann SNOMED CT von allen Akteuren (Anwender und Hersteller) österreichweit  kostenfrei genutzt werden, wobei jede Verwendung des Internationalen Release von SNOMED CT in Österreich eine aufrechte Affiliate Lizenz oder eine Sublizenz erfordert.

Nähere Informationen, insbesondere zur Lizenzbeantragung, finden Sie auf der Website elga.gv.at SNOMED CT.

ELGA

Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) ist ein Informationssystem, das den Zugang zu Gesundheitsdaten erleichtert. Es steht allen Menschen, die im österreichischen Gesundheitssystem versorgt werden, sowie niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Spitälern, Pflegeeinrichtungen, Ambulatorien und Apotheken zur Verfügung. Das ELGA-Portal steht über das Zugangsportal gesundheit.gv.at  zur Verfügung.

ELGA startete 2015 in öffentlichen Spitälern und Pflegeeinrichtungen, in den Jahren 2018 und 2019 auch im niedergelassenen Bereich. Sofern Sie in einer Einrichtung behandelt werden, die bereits mit ELGA arbeitet, können Sie die ELGA-Funktionen "e-Befunde" und „e-Medikation“ bereits nutzen. Sämtliche von Ihnen abgegebene Willenserklärungen werden selbstverständlich beim Zugriff auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten beachtet und sind auch in Ihrer ELGA über das ELGA-Portal einsehbar.

ELGA-Serviceline für Bürgerinnen und Bürger

  • Telefonnummer: 050 124 4411
  • Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

ELGA-Serviceline für Gesundheitsdiensteanbieter (GDA)

  • Telefonnummer: 050 124 4422
  • Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 6 bis 20 Uhr und Samstag 6 bis 13 Uhr

ELGA-Ombudsstelle in den Bundesländern

Informationsfolder der ELGA-Ombudsstelle

ELGA - Tätigkeitsberichte der Ombudsstelle

ELGA-Widerspruchstelle

  • Postfach 180, 1021 Wien

Sämtliche Informationsvideos finden Sie unter folgendem Link: elga.gv.at

Videos in Gebärdensprache finden Sie hier.

ELGA erklärt

Die wesentlichen Eckpunkte sowie der Nutzen für Bürgerinnen und Bürger und Gesundheitsdiensteanbieter von ELGA werden hier erklärt.

Mit ELGA erhalten ELGA-Teilnehmerinnen und ELGA-Teilnehmer erstmals die Möglichkeit, zeitlich uneingeschränkt auf ihre eigenen Befunde, Entlassungsbriefe und Medikation zuzugreifen.

Zudem erhält ein in die Behandlung bzw. Betreuung involvierter ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (das sind Ärztinnen und Ärzte, Krankenanstalten, Apotheken und Pflegeeinrichtungen) rasch und unkompliziert Vorbefunde, Entlassungsberichte sowie die aktuelle Medikation seiner Patientinnen und Patienten als unterstützende Entscheidungsgrundlage für die weitere Diagnostik und Therapie.

Somit kann ELGA in der medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Behandlung und Betreuung durch einen besseren Informationsfluss unterstützen – vor allem dann, wenn mehrere Gesundheitsdiensteanbieter in einer Behandlungskette zusammenarbeiten.

Für Patientinnen und Patienten

  • Erhöhung der Patientensicherheit
  • Verbesserung der Behandlungsqualität
  • einfacher Zugriff auf eigene Befunde über das ELGA-Portal (www.gesundheit.gv.at)
  • Steigerung der eigenen Gesundheitskompetenz ("Health Literacy")
  • Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen und Doppelverschreibungen

Für Spitäler, Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Pflegeeinrichtungen

  • zeitnahe Verfügbarkeit relevanter Informationen (Befunde, e-Medikationsliste)
  • Vermeidung von möglichen Behandlungs-/Betreuungsfehlern
  • Organisationsübergreifender Informationsfluss und somit bessere Zusammenarbeit
  • integrierte Prozesse bei Behandlung und Betreuung
  • aus Schnittstellen werden Nahtstellen
  • einheitliche, qualitätsgesicherte Standards

Für Datenschutz und Datensicherheit

  • IT-Sicherheit im Gesundheitswesen wird normiert und hohe Sicherheitsstandards werden vorgeschrieben
  • ELGA-Befunde sind dezentral gespeichert
  • technischer Nachweis des Behandlungs- bzw. Betreuungsverhältnisses ist möglich
  • Patientinnen und Patienten können Zugriffsrechte selbst bestimmen
  • Zugriffe nur über definiertes Berechtigungssystem
  • Patientinnen und Patienten sehen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat (Protokollierungssystem)

Freiwilligkeit

Die Freiwilligkeit für Patientinnen und Patienten mittels Widerspruchlösung (Opt-Out) analog Organspende ist sichergestellt. Für die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter sieht das ELGA-Gesetz ein Ermittlungsgebot vor, das sich an den jeweiligen Berufspflichten orientiert; allerdings müssen im Gesetz aufgezählte ELGA-Gesundheitsdaten – dazu zählen Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde sowie die e-Medikationsliste – gespeichert werden (Speicherpflicht).

Datenschutz und Datensicherheit

ELGA verbessert den Datenschutz für Patientinnen und Patienten, sowohl durch technische Maßnahmen als auch durch gesetzliche Vorgaben. So erfolgt der Datentransport ausschließlich in verschlüsselter Form und in speziell für das Gesundheitswesen etablierten sicheren Gesundheitsnetzen. Der Zugriff auf Daten im technischen Bereich ist nur im 4-Augen-Prinzip oder mit vergleichbaren technischen Sicherheitsmaßnahmen gestattet. Des Weiteren dürfen nur berechtigte ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter während eines aufrechten Behandlungs- bzw. Betreuungsverhältnisses auf die Daten ihrer Patientinnen und Patienten zugreifen. Im ELGA-Protokoll können Patientinnen und Patienten jederzeit nachvollziehen, wer wann auf welche ihrer Gesundheitsdaten zugegriffen hat. Darüber hinaus haben sie das Recht auf Verwaltung der eigenen Gesundheitsdaten und die Möglichkeit, sich gänzlich oder teilweise von ELGA abzumelden bzw. wieder anzumelden.

Usability – Anwenderfreundlichkeit

ELGA wird auf Basis der aktuellen technischen Möglichkeiten betrieben und schrittweise ausgebaut. Konkrete Maßnahmen stellen die Anwenderfreundlichkeit zu jedem Zeitpunkt sicher. So sind etwa Such- und Filterfunktionen im Gesetz explizit festgeschrieben. Alle Befunde müssen strengen Qualitätskriterien entsprechen.

Zeitplan

Die schrittweise ELGA-Umsetzung hat am 9. Dezember 2015 begonnen. Zunächst wurden in öffentlichen Spitälern in der Steiermark und in Wien Entlassungsbriefe sowie Labor- und Radiologie-Befunde via ELGA verfügbar gemacht. Zug um Zug wurden die öffentlichen Spitäler in den anderen Bundesländern an ELGA angebunden; so auch die Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren der AUVA.

Anfang 2018 wurde mit der Ausrollung von ELGA in den niedergelassenen Bereich begonnen. Bis September 2019 wurden schrittweise niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen, Apotheken und und Ambulatorien an ELGA angebunden. Es folgen private Krankenanstalten, später auch Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Kassenvertrag.

Gleichzeitig mit dem Start der ersten ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter Ende 2015 wurde auch die erweiterte Version des ELGA-Portals für Bürgerinnen und Bürger in Betrieb genommen. Dort können Sie ihre eigenen, ab diesem Zeitpunkt entstandenen, ELGA-Gesundheitsdaten abrufen. Patientinnen und Patienten, die einer Teilnahme an ELGA nicht widersprochen haben, können in ihrer e-Medikationsliste ihre verschriebenen und in der Apotheke abgeholten bzw. ihre noch nicht abgeholten Medikamente einsehen.

Parallel dazu haben die dezentralen Standorte der ELGA-Ombudsstelle bei den Patientenanwaltschaften in den Ländern begonnen ihre Tätigkeit aufzunehmen.

Bereits seit Anfang 2014 sind neben dem ELGA-Portal auch die ELGA-Serviceline (Telefon 050 124 4411) und die ELGA-Widerspruchstelle in Betrieb.

 

Weitere Informationen  sowie die wichtigsten Fragen und Antworten zu ELGA:

ELGA GmbH

Die ELGA GmbH wurde mit Beschluss vom 20. November 2009 gegründet. Eigentümer sind Bund, Länder und Sozialversicherung. Diese Gesellschafter repräsentieren die maßgeblichen Entscheidungs- und Kostenträger im österreichischen Gesundheitswesen.

Die ELGA GmbH ist eine nicht auf Gewinn gerichtete Gesellschaft. Sie erbringt ihre Dienstleistungen im Allgemeininteresse. Zu diesem Zweck hat sie vor allem:

  • die Umsetzungsmaßnahmen für die Elektronische Gesundheitsakte zu koordinieren und für eine reibungslose technische Zusammenarbeit ihrer einzelnen Komponenten zu sorgen (Programm- und Integrationsmanagement),
  • das Architektur-Konzept und die Standards weiterzuentwickeln und abzustimmen,
  • bestimmte Systemkomponenten zu errichten und in Pilotprojekten zu erproben und
  • die Qualität aller Maßnahmen und Arbeiten für die ELGA-Einführung sicherzustellen sowie die Öffentlichkeit umfassend darüber zu informieren.

Organisation

Die gesellschaftsrechtlich vorgegebenen Organe der GmbH sind die Geschäftsführung und die Generalversammlung. Die ELGA GmbH verfügt über zwei weitere Organe, den Koordinierungsausschuss und den Nutzerbeirat.

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft, sie trifft alle grundlegenden Entscheidungen über die inhaltliche und finanzielle Gebarung, bestellt die Geschäftsführung und beschließt den jährlichen Wirtschaftsplan. Weiters entscheidet sie über Planungsänderungen in Bezug auf die Elektronische Gesundheitsakte. Die Abstimmungsmodalitäten orientieren sich am grundsätzlichen Verständnis der Gesellschafter, ELGA als Vorhaben mit bundesweiter Bedeutung gemeinschaftlich bzw. einvernehmlich umzusetzen. Die ELGA GmbH hat eine Geschäftsführung, die die Gesellschaft nach außen vertritt.

Die Hauptaufgabe des Koordinierungsausschusses ist die Vorbereitung und Akkordierung von Beschlüssen in Form von Empfehlungen an die Generalversammlung.

Der Nutzerbeirat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung in technisch-organisatorischen sowie in fachlich-medizinischen Belangen zu beraten. Er besteht aus sachkundigen Vertreterinnen und Vertretern aller im Gesundheitswesen tätigen Berufsgruppen und Organisationen. Zu den Stakeholdern zählen etwa Patienten- und Interessenvertretungen, verbandsmäßig organisierte Selbsthilfegruppen oder Krankenhausträger.

Finanzierung

Bund, Länder und Sozialversicherung (ELGA-Systempartner) finanzieren gemeinsam die Errichtung der zentralen Infrastruktur der ELGA.

Entsprechend der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2017 bis 2020  sind dafür 41 Millionen Euro vorgesehen, die zu gleichen Teilen von den ELGA-Systempartnern getragen werden.

Die Finanzierung der ELGA GmbH ist Bestandteil dieser Vereinbarung, ihr Betriebsaufwand wird daher ebenfalls aus diesen Mitteln abgedeckt. Voraussetzung dafür ist, dass der jährlich zu erstellende Wirtschaftsplan von der Generalversammlung genehmigt wird. Die Finanzierungsbeiträge der Länder bedürfen darüber hinaus eines entsprechenden Beschlusses der Bundesgesundheitskommission. Werden der ELGA GmbH zusätzliche Aufgaben übertragen, müssen die dafür notwendigen finanziellen Mittel gesondert aufgebracht werden.

Elektronischer Impfpass

Hier finden Sie Informationen zur Einführung des Elektronischen Impfpasses in Österreich.

In Art. 7 Abs. 4 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 98/2017, verpflichten sich Bund und Länder zur Schaffung der Rahmenbedingungen für den breiteren Einsatz von elektronischen Gesundheitsdiensten einschließlich eines "Elektronischen Impfpasses" (im Folgenden: "eImpfpass"). Mit Beschluss der Bundes-Zielsteuerungskommission vom 29. Juni 2018 wurden die Ausgestaltung und Finanzierung des Pilotprojekts eImpfpass als eHealth-Anwendung festgelegt. Vor diesem Hintergrund wurden mit einer Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 sowie der Neuerlassung einer eHealth-Verordnung die Rechtsgrundlagen für die eHealth-Anwendung eImpfpass geschaffen.

Die erste wesentliche Zielsetzung des Regelungsvorhabens ist die Ablöse des Papierimpfpasses bzw. die Behebung der mit einer papiergestützten Impfdokumentation verbundenen Nachteile. Der eImpfpass wird künftig für die Bürgerinnen und Bürger die Primärdokumentation darstellen. Ergänzungen zur elektronischen Dokumentation sind nur in jenen Fällen notwendig, bei denen im Zuge der Einreise in bestimmte Länder ausschließlich der Papierimpfpass (WHO-Formular) anerkannt wird. In Verbindung mit aus dem Impfplan Österreich abgeleiteten Impfempfehlungen, einem Erinnerungssystem sowie der Möglichkeit zur Selbsterfassung früherer Impfungen adressiert dieses Ziel unmittelbar die Bürgerinnen und Bürger und trägt dazu bei, Ihnen unmittelbar die Vorteile der Digitalisierung des Gesundheitswesens aufzuzeigen.

Zweitens wird mit dem eImpfpass eine Datenbasis für Statistiken aufgebaut, in der Informationen über Impfungen anhand standardisierter Vorgaben von in Österreich impfenden Gesundheitsdiensteanbietern in einem zentralen Impfregister gespeichert werden. Nur anhand dieser vollständigen und rasch verfügbaren Datenbasis ist es möglich, valide Durchimpfungsraten bzw. Informationen über potenzielle Impflücken zu gewinnen. Dieses Ziel adressiert primär die für die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung des Impfwesens zuständigen Gesundheitsbehörden, trägt aber auch dazu bei, für die Erreichung international vereinbarter Eradikations- und Eliminationsziele belastbare Angaben zu liefern.

Drittens wird mit dem eImpfpass eine Verbesserung des Ausbruchs- und Krisenmanagements angestrebt. Bisher mussten für die Durchführung behördlicher Maßnahmen zum Teil manuelle oder telefonische Recherchen durchgeführt werden. Die Verwendung der Daten des Impfregisters soll es den Behörden im Anlassfall ermöglichen, rascher und potenziell gezielter die notwendigen Maßnahmen zu setzen. Das Ziel adressiert somit die Aufgabe des öffentlichen Gesundheitswesens, gefährdete Bevölkerungsgruppen besser zu schützen und auch besser zu versorgen.

Schließlich soll der eImpfpass zu einer Vereinfachung der Administration beitragen. Die Abwicklung von kostenlosen Impfprogrammen ist derzeit administrativ sehr aufwendig. Verrechnungsprozesse sind unterschiedlich organisiert, notwendige Informationen werden zum Teil in manuell ausgefüllten Listen übermittelt – dies erhöht die Fehlerquote und erfordert zeitintensive Nacharbeiten. Die Verwendung des Impfregisters als Datengrundlage soll für die beteiligten Stellen Erleichterungen bringen und diesbezüglich mögliche Effizienzpotenziale heben. Adressat dieses Ziels ist somit ebenfalls das öffentliche Gesundheitswesen.

Zur Sicherstellung der Zufriedenheit der Bevölkerung durch Optimierung der Versorgungs- und Behandlungsprozesse erfolgte die technische Umsetzung des eImpfpasses unter Weiterentwicklung der ELGA-Infrastruktur. Rechtlich verankert wurde der eImpfpass durch die Einfügung eines neuen 2. Unterabschnitts in den 5. Abschnitt des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 betreffend eHealth-Anwendungen: Zwar wird für den eImpfpass als eHealth-Anwendung die technische Infrastruktur der ELGA-Komponenten ganz oder teilweise genutzt, jedoch fällt der eImpfpass nicht unter das Regelungsregime von ELGA. Im Gegensatz zum ELGA-Regelungsregime besteht gegen die Speicherung der Impfdaten im zentralen Impfregister kein Widerspruchsrecht der Bürger/innen, denn ein solches liefe – im Gegensatz zu Widersprüchen gegen die Teilnahme an der ELGA – dem erheblichen öffentlichen Interesse der Gesellschaft insgesamt zuwider, insbesondere jenem an der verbesserten Reaktionsfähigkeit im Falle von Ausbrüchen von durch Impfung vermeidbareren Krankheiten sowie an der Einhaltung von Verpflichtungen zur Verfolgung internationaler Eliminations- und Eradikationsziele. Daher besteht gegen den eImpfpass kein Widerspruchsrecht der Bürger/innen, sondern vielmehr andere angemessene und spezifischen Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen. Dazu zählt neben organisatorischen und technischen Datensicherheitsmaßnahmen insbesondere das Recht der Bürger/innen auf Auskunft über die sie betreffenden, im zentralen Impfregister gespeicherten Daten und Protokolldaten, das entweder elektronisch im Wege des ELGA-Zugangsportals oder schriftlich gegenüber der ELGA-Ombudsstelle ausgeübt werden kann.

Parallel zur Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 wurde von dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister eine neue „eHealth-Verordnung“ erlassen, deren ausschließlicher Regelungsgegenstand die Pilotierung des eImpfpasses ist. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wurde das ursprünglich geplante Pilotprojekt eImpfpass dahingehend adaptiert, dass mit der Erfassung von Influenza-Impfungen, die ab Oktober beginnen, gestartet werden konnte und – in Erwartung eines COVID-19-Impfstoffes für 2021 – diese Impfungen dann ergänzt werden, damit rasch Daten zu Krankheitsbildern mit ähnlicher Symptomatik verfügbar sind. Für die dringend gebotene Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 hat dies nun den unwiederbringlichen Vorteil, dass bei der Erfassung von COVID-19-Impfungen auf den mit der Erfassung von Influenza-Impfungen im Rahmen der Pilotierung gewonnenen Erkenntnissen zu Durchimpfungsraten, Containment etc. aufgebaut werden kann.

Nach erfolgter Aufnahme des Pilotbetriebs in Wien im Rahmen der Influenzaimpfungen im Oktober 2020 sollen die übrigen Bundesländer sukzessive folgen. Wann diese jedoch tatsächlich genau mit der Teilnahme am Pilotbetrieb beginnen werden, ist abhängig von regionalen Gegebenheiten und wird daher schrittweise erfolgen. Idealerweise werden bereits in ersten Bundesländern die Influenza-Impfungen über den e-Impfpass abgewickelt, wodurch wichtige Erfahrungen für eine mögliche Impfung gegen COVID-19 gesammelt werden können. Für das Pilotprojekt stehen noch nicht alle Funktionalitäten des eImpfpasses zur Verfügung. An einem Gesamtkonzept für die Bereitstellung weiterer Funktionalitäten wie etwa persönlicher Impf-Kalender oder Impf-Erinnerungen wird seitens der für das Pilotprojekt verantwortlichen ELGA GmbH bereits gearbeitet.

Service: "Wenn’s weh tut! 1450" - Ihre telefonische Gesundheitsberatung

Logo der Gesundheitsnummer Wenn´s weh tut!
Foto: © BMASGK

Die neue telefonische Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 (ohne Vorwahl aus allen Netzen) startete in den Pilotregionen Niederösterreich, Vorarlberg und Wien und soll bis Ende 2019 stufenweise österreichweit ausgerollt werden. Anruferinnen und Anrufer erhalten rund um die Uhr und sieben Tage die Woche eine telefonische Beratung bei gesundheitlichen Problemen und Anliegen.

1450 ist eine niederschwellige Erstanlaufstelle bei Gesundheitsfragen und akuten Symptomen. Speziell geschultes, diplomiertes Krankenpflegepersonal lotst Anruferinnen und Anrufer durch ein von Expertinnen und Experten entwickeltes medizinisch-wissenschaftliches und international bewährtes Abfragesystem, schätzt die Dringlichkeit des Anliegens ein und gibt dann Verhaltensempfehlungen ab.

Dabei wird auch der Wohnort der Anruferinnen und Anrufer berücksichtigt und mit Informationen über Ärztinnen und Ärzte in der Nähe und Öffnungszeiten verknüpft. Damit bietet der Dienst nicht nur schnelle Hilfe bei akuten Symptomen, sondern auch eine Orientierung im Gesundheitswesen.

Das gemeinsame Projekt des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Dachverbands der Sozialversicherungsträger und der Bundesländer setzt damit internationale Standards in Österreich.

Letzte Aktualisierung: 15. Juli 2024