Hunderttausende Wien-Energie-Kund:innen erhalten Geld zurück
Durchschnittlich 275 Euro Rückzahlung - VKI unterstützt bei der Abwicklung
Die Wien Energie GmbH & Co KG hat im vergangenen Jahr Verträge von Kund:innen automatisch umgestellt. Dabei wurden die Geschäftsbedingungen so angepasst, dass Preiserhöhungen auf die Verbraucher:innen abgewälzt wurden. Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Verbandsklage gegen dieses Vorgehen ein. Im Dezember konnte der VKI eine erfolgreiche Einigung zum Wohle hunderttausender Kund:innen erzielen.
Alle Strom- und Gaskund:innen, die am 31. August 2022 einen aufrechten Vertrag im "Optima"-Tarif hatten, erhalten nun eine Rückzahlung - egal ob sie automatisch umgestellt wurden, widersprochen oder aktiv zugestimmt haben. Die Rückzahlungshöhe richtet sich nach dem tatsächlichen, individuellen Verbrauch und hängt davon, ob einer Umstellung aktiv zugestimmt wurde oder diese automatisch erfolgte. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Verbrauch von 2.000 Kilowattstunden Strom erhält 75 Euro und mit einem Verbrauch von 8.000 Kilowattstunden Gas 200 Euro rückerstattet.
Insgesamt sind mehrere hunderttausend Strom- und Gas-Kund:innen des Unternehmens von der Rückzahlung betroffen. Sie erhalten in den nächsten Tagen Informationsschreiben der Wien Energie GmbH & Co KG zur Abwicklung der Rückzahlungen.
"Wieder ist es uns gelungen, die Rechte von Kund:innen gegen die Übermacht von Konzernen durchzusetzen. Die Sammelaktion des VKI bietet Betroffenen schnelle und unbürokratische Hilfe, mit der sie ihre Rückzahlung erhalten." – Bundesminister Johannes Rauch
Sammelaktion bis Ende Juni 2024
Für die Abwicklung der Rückzahlung wird die Kundennummer und die Vertragskontonummer benötigt. Beide Nummern sind auf der Jahresabrechnung ersichtlich.
Über die vom VKI betreute Webseite www.verbraucherrecht.at werden Kund:innen zum Abwicklungstool weitergeleitet. Personen, denen eine Online-Abwicklung nicht möglich ist, können die Rückzahlung in den Servicezentren der Wien Energie GmbH & Co KG beantragen.
Die Auszahlung erfolgt spätestens innerhalb von vier Wochen. Die Anmeldung ist bis zum 30. Juni 2024 möglich. Teilnehmen können auch Personen, die aktuell nicht mehr Kund:innen der Wien Energie GmbH & Co KG sind.
Weitere Verfahren auch gegen andere Energieanbieter
Auch gegen andere Energieanbieter laufen aktuell Verfahren, die vom Konsument:innenschutzminster beauftragt wurden. So wurde die EVN AG vergangene Woche in einem Urteil in erster Instanz ebenfalls wegen unzulässiger Preisanpassungen verurteilt. Der Energieanbieter hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.
Mehr Informationen
Alle Informationen zur Beantragung der Rückzahlung und Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es auf der Website des VKI.