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Förderung des Vereins für Konsumenteninformation langfristig gesichert

Im Vorjahr 231 Gerichtsverfahren im Auftrag des Sozialministeriums geführt

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) ist nicht nur selbst für den Schutz von Konsument:innen aktiv. Das Ministerium unterstützt auch Organisationen, die Verbraucher:innen beraten, informieren und rechtlich vertreten.

Zu den wichtigsten Organisationen in diesem Zusammenhang gehört der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Er bietet Vergleichstests an, stellt leicht verständliche Informationen zu häufigen rechtlichen Fragen wie beispielsweise zu Verträgen, Gewährleistung und Garantie zur Verfügung und berät Konsument:innen bei Problemen und geht, wenn notwendig, gerichtlich vor.

Das BMSGPK hat nun die Finanzierung des VKI langfristig gesichert. Der Verein erhält bis 2025 künftig 4,8 Millionen Euro pro Jahr. Zur Basisförderung von 3,7 Millionen Euro kommt ein Werkvertrag mit einem Volumen von 1,1 Millionen Euro. Damit führt er Abmahnungen, Musterprozesse und Verbandsklagen gegen Unternehmen durch. So werden etwa unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt oder gegen unlauteren Wettbewerb durch irreführende Werbung geklagt.

 „Verbraucher:innen haben zwar viele Rechte, Unternehmen halten sich aber leider viel zu oft nicht an die geltenden Regeln. Geschädigten Konsument:innen mit Beratung und wenn notwendig Klagen zur Seite zu stehen, ist gerade in Zeiten hoher Inflation und der zunehmenden Verlagerung des Handels ins Internet wichtiger denn je. Der VKI ist dabei ein zuverlässiger Partner.” - Bundesminister Johannes Rauch

231 Verfahren im Vorjahr - Erfolgsquote seit Jahren über 90 Prozent

In Österreich müssen die Rechte von Verbraucher:innen überwiegend im Zivilrechtsweg durchgesetzt werden. In vielen Fällen hindert das Prozesskostenrisiko die Verbraucher:innen, ihre Rechte gegenüber Unternehmen geltend zu machen. Deshalb beauftragt das Ministerium den VKI seit 1992 mit der Durchsetzung von Verbraucher:innenrechten vor Gericht. Die Urteile klären oft offene Rechtslagen, die eine Vielzahl von Verbraucher:innen betreffen.

Bisher führte der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Ministeriums rund 1.570 Musterverfahren, 2.300 Verbandsverfahren und 28 Sammelklagen. Im Jahr 2022 waren es 231 Verfahren, Schwerpunkte dabei waren Reisen, Finanzdienstleistungen und Energieversorgung. Die Erfolgsquote betrug im vergangenen Jahr 97 Prozent.

Auf Urteile folgen regelmäßig auch Sammelaktionen, bei denen der VKI Ansprüche von betroffenen Verbraucher:innen sammelt und eine Gesamtlösung anstrebt. Alleine in den letzten fünf Jahren konnten auf diese Weise 40 Millionen Euro für rund 470.000 geschädigte Konsument:innen erstritten werden.

Weitere Informationen zum Thema Konsument:innenschutz finden Sie auf unserer Website im Bereich Konsumentenschutz, auf unserem Konsument:innenportal www.konsumentenfragen.at und auf der Website des VKI.