Sonderrichtlinie "Gesund aus der Krise III" zur Gewährung von Förderungen für psychologische, psychotherapeutische und musiktherapeutische Beratungen und Behandlungen zur Bewältigung der psychosozialen Folgen der aktuell vorherrschenden multiplen Krisen bei Kindern und Jugendlichen.
Die österreichische Bevölkerung ist nach wie vor mit anhaltenden psychosozialen Belastungen und Krisen, u.a. im Zusammenhang mit dem nicht absehbaren Ende des Kriegs in der Ukraine, dem neu entflammten Nahost-Konflikt, damit zusammenhängenden geopolitischen Spannungen und Versorgungsunsicherheiten, der nach wie vor hohen Inflation sowie der seit Jahren bekannten und immer dringlicher werdenden Klimakrise konfrontiert. Diese gleichzeitige Präsenz mehrerer schwerer Krisen ist – insbesondere für Kinder und Jugendliche – völlig neu, oftmals schwer zu fassen und zu verarbeiten. Dabei betreffen einige dieser Krisen Österreich in überdurchschnittlichem Maß. Aufgrund der geografischen Nähe zur Ukraine haben viele Schüler:innen Klassenkolleg:innen mit ukrainischem Fluchthintergrund, und Fragen der Israel- und Palästina-Politik bergen hohes Spannungs- und Belastungspotenzial. Ängste und Traumata im Zusammenhang mit den aktuellen Kriegen sind für viele Menschen im Alltag persönlich spürbar. Die neuerliche Eskalation im Nahen Osten inkl. einer nie dagewesenen Sichtbarkeit des Kriegsgeschehens, v.a. in sozialen Medien, sind weitere Belastungsfaktoren, die auch bei Personen, die aus anderen Konfliktregionen nach Österreich geflüchtet sind, zu Retraumatisierungen führen können. Und auch die Inflation liegt in Österreich trotz diverser Gegenmaßnahmen nach wie vor über dem Durchschnitt der Euro-Zone. Die damit zusammenhängenden Schwierigkeiten der Finanzierung des Alltags tragen zur Verstärkung von Zukunftsängsten bei. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen ist das Belastungsempfinden und das Risiko für psychische Überlastungen besonders hoch.
Daher hat die Bundesregierung beschlossen, das erfolgreiche und stark nachgefragte Projekt „Gesund aus der Krise“, das bereits im Rahmen von „Gesund aus der Krise II“ fortgeführt wurde, neuerlich bis Mitte 2025 zu verlängern und mit finanziellen Mitteln in der Höhe von weiteren € 23,5 Mio. für die psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen auszustatten. Dadurch soll belasteten Kindern und Jugendlichen weiterhin der unkomplizierte, niedrigschwellige und kostenlose Zugang zu klinisch-psychologischen, gesundheitspsychologischen, psychotherapeutischen und musiktherapeutischen Beratungen und Behandlungen zur Bewältigung der psychosozialen Folgen der multiplen Krisen ermöglicht werden.
Die Umsetzung dieses Vorhabens soll durch Ausschüttung von Fördergeldern an Klinische Psycholog:innen und Gesundheitspsycholog:innen, an Psychotherapeut:innen sowie an Musiktherapeut:innen zur Ermöglichung niedrigschwelliger Beratungs- und Behandlungsleistungen für Kinder und Jugendliche in diversen Settings erfolgen. Als Abwicklungsstelle tritt der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) – in enger Kooperation mit dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) – auf. Weitere Umsetzungspartner sind der Österreichische Berufsverband der Musiktherapeut:innen (ÖBM), das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie das Bundeskanzleramt, Sektion VI – Familie und Jugend.
Grundlage für die Förderung ist die Sonderrichtlinie "Gesund aus der Krise III" (PDF, 411 KB)
Weitere Informationen finden Sie unter https://gesundausderkrise.at/.