e-Rezept ab 2023 für alle Medikamente verfügbar
Elektronische Verordnung auch für Verhütungsmittel und andere Privatrezepte
Ab dem Frühjahr 2023 können auch Privatrezepte mit dem e-Rezept elektronisch ausgestellt werden. Dies betrifft alle privat zu bezahlenden Medikamente wie beispielsweise Verhütungsmittel oder fiebersenkende Mittel für Kinder. Ärztinnen und Ärzte können ab diesem Zeitpunkt sämtliche Medikamente in einem Behandlungsvorgang elektronisch verordnen - unabhängig davon, ob diese von der Krankenkasse bezahlt werden oder nicht.
Patientinnen und Patienten können ihre Medikamente künftig ohne Vorlage eines Papierrezepts mit der e-Card in Apotheken abholen. Bei e-Rezepten kann alternativ der Code von einem Ausdruck gescannt werden.
Zukünftig werden außerdem auch Privatrezepte in die e-Medikation aufgenommen. Voraussetzung dafür ist, dass die versicherte Person an ELGA teilnimmt.
“Mit dem e-Rezept gehen wir einen weiteren Schritt Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. In Zukunft haben alle Anwender:innen ihre Rezepte an einem Ort gesammelt - eine weitere Erleichterung für Patientinnen und Patienten.” (Gesundheitsminister Johannes Rauch)
Kein Abstempeln am e-Rezept Ausdruck
Bei Privatrezepten, die ermöglichen, dass ein Medikament mehrfach abgegeben wird, wird jede Abgabe elektronisch gespeichert. Ein Vermerk am Papierausdruck entfällt.
Anders als beim Kassenrezept können mit dem e-Privatrezept einzelne Verordnungen in verschiedenen Apotheken eingelöst werden. e-Privatrezepte können in den Apotheken nicht in Kassenrezepte umgewandelt werden. Die Entscheidung, ob ein Privat- oder Kassenrezept ausgestellt wird, liegt bei der Ärztin bzw. dem Arzt.
Auch Wahlärztinnen und Wahlärzte können mit dem e-Rezept Service Kassen- und Privatrezepte ausstellen. Voraussetzung dafür ist ein Anschluss an das e-card System sowie ein Rezepturrechtsvertrag mit einer Krankenkasse.