Persönliche Assistenz: 100 Millionen Euro für Verbesserungen
Bundesweit einheitliche Regelungen für Freizeit und Beruf geplant – Pilotprojekt in 3 Bundesländern bereits 2023
Das Sozialministerium will bundeseinheitliche Rahmenbedingungen zur Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen schaffen. Deshalb soll die Assistenz in Freizeit und Beruf langfristig vereinheitlicht und der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden.
Dafür stellt das Sozialministerium insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung. Das gaben Bundesminister Johannes Rauch, ÖVP-Klubobmann August Wöginger und der Präsident des Österreichischen Behindertenrates, Klaus Widl, bei einer Pressekonferenz bekannt.
"Wir verbessern für tausende Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Nur gemeinsam gelingt es uns, eine bundeseinheitliche Persönliche Assistenz für alle Lebensbereiche zu schaffen und einen weiteren Meilenstein der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen." – Bundesminister Johannes Rauch
Frühjahr 2023: Pilotprojekt für einheitliche Regeln
Ein Pilotprojekt in Salzburg, Tirol und Vorarlberg startet bereits im Frühjahr 2023. Bei dem Pilotprojekt wird die Zusammenführung der Persönlichen Assistenz in Freizeit und Beruf erprobt. Zeitgleich läuft ein Evaluierungsprozess, um laufend Verbesserungen einarbeiten zu können.
Die Ausweitung auf weitere Bundesländer ist geplant. Damit soll die Persönliche Assistenz bundesweit für alle Lebensbereiche vereinheitlicht werden.
Neue Förderrichtlinie des Sozialministeriums
Die Zuständigkeit für die Persönliche Assistenz ist zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt. Die beiden getrennten Systeme sollen nun zusammengeführt werden. Dafür schafft das Sozialministerium mit einer neuen Förderrichtlinie die Voraussetzung. Das Ministerium setzt damit einen zentralen Punkt des Regierungsprogramms zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen um.
Die erarbeiteten Kriterien sollen erstmals einheitliche Rahmenbedingungen für alle Lebensbereiche schaffen:
- Vereinheitlichung von
- Definition der Persönlichen Assistenz
- Bedarfsfeststellungen
- Serviceleistungen
- Leistungserbringung
- Evaluierung und Qualitätssicherung.
- Erweiterung der Anspruchsberechtigten
- Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen
- Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Assistent:innen
- Gemeinsame Anlaufstelle für die Persönliche Assistenz
- Ein Antrag
- Abrechnung mit einer Stelle
- Unabhängig von der Art der Persönlichen Assistenz (Freizeit oder Arbeitsplatz)
- Die gleichen Assistent:innen in allen Lebensbereichen
Die neuen Kriterien für die Förderung des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen wurden vom Sozialministerium in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Tirol, Salzburg und Vorarlberg erarbeitet. Die Behindertenverbände, insbesondere Vertreter:innen des Österreichischen Behindertenrats, in die Erarbeitung einbezogen.