Empfehlungen
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Empfehlungen des Gesundheitsressorts bei Vorliegen einer Krankheit oder krankheitswertigen Störung
Wer an einer Krankheit oder krankheitswertigen Störung oder unter Schmerzen oder psychischen Beschwerden leidet, sollte in jedem Fall eine Ärztin oder einen Arzt bzw. eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten bzw. eine klinische Psychologin oder klinischen Psychologen bzw. eine Gesundheitspsychologin oder einen Gesundheitspsychologen für die Abklärung (Diagnose) zu Rate ziehen.
Wird das Vorliegen einer Krankheit bestätigt, sollte eine komplementärmedizinische oder sonstige komplementäre Anwendung in jedem Fall nur in Absprache mit der Ärztin oder dem Arzt, der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten, der klinischen Psychologin oder dem klinischen Psychologen bzw. der Gesundheitspsychologin oder dem Gesundheitspsychologen erfolgen.
Wenden Sie sich auch bei Inanspruchnahme komplementärer Methoden an Angehörige der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe, dies stellt zumindest sicher, dass eine gesetzlich geregelte Grundausbildung absolviert wurde.
Die gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe unterliegen zahlreichen Berufspflichten (z.B. gewissenhafte Berufsausübung, Verschwiegenheitspflicht, Dokumentationspflicht, Auskunftspflicht, Fortbildungspflicht und Verpflichtung zur Gewährung fachkundiger Hilfe), deren Nichteinhaltung durch Verwaltungsstrafen bzw. disziplinär geahndet werden kann.
Sollten Sie sich dennoch an andere Anbieterinnen und Anbieter wenden, die eine Therapie oder Heilung von Krankheiten oder krankheitswertigen Störungen mittels komplementärmedizinischer oder sonstiger komplementärer Methoden anpreisen oder versprechen, so bedenken Sie bitte, dass diese Anbieterinnen und Anbieter dazu gemäß der österreichischen Rechtslage nicht berechtigt sind und sich strafbar machen.