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Gleiches Geld für gleiche Arbeit für Pflegekräfte und Ärzt:innen

Höhere Honorare für Pflegegeldbegutachtung - Ersatzpflege nun auch tageweise

490.000 Menschen in Österreich erhalten Pflegegeld. Die Höhe liegt zwischen 192 und 2.061,80 Euro pro Monat und hängt vom notwendigen Pflegeaufwand ab. Dieser wird bei einer Begutachtung von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer diplomierten Pflegekraft festgestellt. Der Bund wendet für das Pflegegeld jährlich rund 3 Milliarden Euro auf.

Seit Juli 2023 darf Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal auch Erstbegutachtungen durchführen, um die Höhe des Pflegebedarfs festzustellen. Zuvor durften diplomierte Pfleger:innen nur Begutachtungen für Erhöhungsanträge übernehmen. Inzwischen erfolgen bereits 36 Prozent aller Begutachtungen durch Pflegekräfte. Dadurch können Begutachtungen rascher erfolgen. Die Pflegekräfte können mit ihren Kompetenzen den Pflegeaufwand gut einschätzen. Das Honorar für Begutachtungen lag für Pflegepersonal bisher aber 20 Euro unter jenem für begutachtende Ärtzt:innen.

"Gleiches Geld für gleiche Arbeit - das muss in allen Bereichen gelten. Auch bei den Honoraren für Pflegekräfte hat dieser Grundsatz zu gelten. Das ist nicht nur eine Frage der Fairness sondern auch eine Anerkennung der pflegerischen Expertise." – Gesundheitsminister Johannes Rauch

Künftig erhalten Pflegekräfte für die Einstufung von Pflegebedürftigen beim Pflegegeld das gleiche Honorar wie Ärztinnen und Ärzte. Dies wurde nun in einem heute veröffentlichten Erlass festgelegt: Ab 01. Oktober erhalten alle Begutachter:innen einheitlich 90 Euro. Das Sozialministerium stellt dafür rund 1,5 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr bereit.

Ersatzpflege nun tageweise nutzbar

Verbesserungen gibt es auch für pflegende Angehörige: Sie erhalten seit 01. September schon ab dem ersten Tag Kostenersatz für eine Ersatzpflege. Zusätzlich wurde der Bezieher:innenkreis um nahe Angehörige wie beispielsweise Pflegeeltern, Tanten und Onkel erweitert. Pflegende Angehörige können sich damit beispielsweise einen Tag in der Woche „frei nehmen“.

"Eine Hochzeit, eine Schulung oder einfach eine persönliche Auszeit: Viele pflegende Angehörige müssen in solchen Fällen Unterstützung organisieren, weil sie die Pflegebedürftigen nicht so lange alleine lassen können. Bisher mussten oft andere Familienmitglieder oder Bekannte einspringen. Ab sofort kann Kostenersatz für professionelle oder private Ersatzpflege auch tageweise beantragt werden. Dadurch geben wir pflegenden Angehörigen mehr Möglichkeiten, sich eine Pause von den Anstrengungen des Pflegealltags zu gönnen.”." – Bundesminister Johannes Rauch

Bisher war ein Kostenersatz erst ab drei aufeinander folgenden Tagen möglich. Der jährliche Höchstbetrag liegt je nach Pflegestufe zwischen 1.200 und 2.500 Euro. Diese Unterstützung erleichtert den pflegenden Angehörigen, während ihrer Abwesenheit eine geeignete Ersatzpflege zu organisieren und zu bezahlen.

Mehr Informationen

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