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Ernährungsstrategien und Gremien

Der Nationale Aktionsplan Ernährung (NAP.e) ist ein Bündel aller Strategien und Maßnahmen, die das Ernährungs- und Lebensmittelsystem in Österreich betreffen. Jeder Leitfaden des NAP.e verfolgt das Ziel einer gesunden und leistbaren Ernährung für alle Menschen im Land. Ein Leitsatz des NAP.e ist „die gesunde Wahl muss die einfache werden“. Eine gesunde Ernährung für uns Menschen, soll auch die Gesundheit von Umwelt und Klima mit einbeziehen. Diese Neugestaltung muss natürlich auch sozial und wirtschaftlich nachhaltig sein.

Oberste Ziele des aktuellen NAP.e sind eine Verringerung von Fehl-, Über- und Mangelernährung sowie die Verminderung ernährungsbezogenen Erkrankungen sowie Übergewicht und Adipositas. Der NAP.e bezieht sich auf Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, Schwangere und Stillende sowie auf die Weiterentwicklung von Hilfsmitteln zur Informationsvermittlung Die Maßnahmen im NAP.e finden auch Berücksichtigung in den drei Wirkungszielen des Gesundheitsziels 7„Gesunde und nachhaltige Ernährung für alle zugänglich machen“. Für die Umsetzung der Wirkungsziele wird auf bereits bestehende Maßnahmen aufgebaut. Das Gesundheitsziel 7 wird als Grundlage für die weiteren Schritte hin zu einer zukunftsweisenden Ernährungsstrategie für Österreich eingesetzt.

weiterführende Informationen und Downloads:

  • Nationaler Aktionsplan Ernährung 2013 (wird derzeit hinsichtlich Barrierefreiheit überarbeitet)

Kontakt:

Mag.a Judith Benedics
Tel: +43 1-71100-644271
E-Mail: judith.benedics@sozialministerium.at

Basierend auf §8 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBI. Nr. 76/1986 idgF wurde eine Nationale Ernährungskommission (NEK) eingerichtet. Die NEK berät den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in allen Angelegenheiten der gesundheitsbezogenen Ernährungspolitik. Das gilt besonders für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplan Ernährung (NAP.e). In den Arbeitsgruppen der NEK werden Handlungsfelder identifiziert und Vorschläge zu zielgruppenspezifischen und settingorientierten Maßnahmen vorgelegt. Die NEK wird in ihrer Arbeit durch die Geschäftsführung der Nationalen Ernährungskommission als koordinierende Stelle unterstützt.

Geschäftsordnung der NEK (PDF, 106 KB) (PDF, 106 KB) (PDF, 106 KB)

Was sind die Aufgaben der NEK?

  • Bewertung der aktuellen Lage und dem aktuellen Stand des Wissens
  • Identifikation und Handlungsbedarf in spezifischen Aktionsfeldern, Settings und Zielgruppen der Gesellschaft
  • Erstellung von Empfehlungen
  • Schärfung von Zielformulierungen innerhalb der Aktionsfelder des NAP.e
  • Ableitung von möglichen Maßnahmen und Schwerpunktaktionen
  • Plattform zum Austausch und Netzwerken
  • Informationsdrehscheibe

Wer sind die Mitglieder der NEK?

Die Mitglieder der NEK kommen aus dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und dessen Dienststellen. Andere betroffene Ressorts und Vertreter:innen der Bundesländer sind ebenfalls Teil der NEK. Ergänzend sind einschlägige Fachgesellschaften, Universitäten und Institutionen, Berufsverbände, Sozialpartner und Sozialversicherung vertreten.

Die Vorsitzende der NEK ist Mag.Judith Benedics, als ihr Vertreter fungiert Mag. Florian Fellinger.

Mitglieder der NEK 2021 - 2025 (PDF, 130 KB) (PDF, 430 KB) (PDF, 430 KB)

NEK Arbeitsgruppen

  • AG Gemeinschaftsverpflegung
  • AG Ernährungsempfehlungen und Ernährungskommunikation
  • AG Kleinkinder, Schwangere und Stillende
  • AG Nachhaltigkeit
  • AG 'Der gesunde Teller'
  • AG Gesundheitsziel 7
  • AG Ernährung in Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen

Kontakt der Geschäftsstelle der NEK:

Christina Polak, MSc
Telefon: +43 1 711 00-644887
E-Mail: christina.polak@sozialministerium.at

Empfehlungen der NEK:

In den Arbeitsgruppen der NEK werden Empfehlungen erarbeitet. Diese werden von der Plenarversammlung verabschiedet und dem Bundesminister für Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Umsetzung vorgelegt. Die Empfehlungen sind ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des NAP.e (Nationaler Aktionsplan Ernährung).

Die Leitlinie Schulbuffet wurde im Jahr 2011 erarbeitet und durch die Initiative „Unser Schulbuffet“ in die Breite gebracht. Sie ist ein Leitfaden für die Gestaltung des Angebot an Schulbuffets, in Getränke- und Snackautomaten nach gesundheitlichen Aspekten.

Die Leitlinie Schulbuffet richtet sich an Betreiber:innen von Schulbuffets und unterstützt dabei, Schüler:innen und Schulpersonal gesundheitsfördernd zu verpflegen. Ihre Empfehlungen sind in der Praxis erprobt und somit umsetzbar.

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz legt eine neue Fassung der Leitlinie vor. Sie basiert auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die gesammelten Erfahrungen aus 10 Jahren wurden in die neue Leitlinie eingearbeitet.

Mit der Leitlinie soll die gesunde Wahl zur leichteren Wahl werden. Die Grundlage bilden die österreichischen Ernährungsempfehlungen.

Davon abgeleitet werden Kriterien für die am Schulbuffet angebotenen Warengruppen sowie für das Angebot in Automaten. Tipps und Hinweise für die Umsetzung basieren auf der Erfahrung von Expert:innen und Feedback der Schulbuffetbetreiber:innen. Auch Nachhaltigkeitsaspekte sind durch den Aktionsplan nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe) praxisnah in die Leitlinie integriert.

Gesundheitsförderndes Angebot

Die an Schulbuffets angebotenen Speisen und Getränke sollen den Bedarf an Energie und Nährstoffen der Schüler:innen decken. Frische, bunte Vielfalt, Saisonalität und Regionalität spielen dabei eine Rolle. Wichtig ist auch, auf die Vorlieben der Kinder und Jugendlichen und deren essenskulturellen Hintergrund einzugehen und so gesundheitsfördernde Lebensmittel schmackhaft zu machen.

Die gesunde Wahl soll die einfachere sein. Gesundheitsfördernde Angebote sollen daher in allen Bereichen des Schulbuffets (z.B. Vitrine, Kühlschrank) und in Getränke- und Snackautomaten sehr gut sichtbar präsentiert werden. Plakate, Flyer und Preisgestaltung können die Attraktivität steigern. Als Teil dieser Strategie ergibt sich als logische Konsequenz, dass fett-, salz- und zuckerreiche Produkte nicht beworben werden.

weiterführende Informationen:

Letzte Aktualisierung: 5. September 2024