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Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich

"Palliative Care ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patientinnen und Patienten und deren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen: durch Vorbeugen und Lindern von Leiden, durch frühzeitiges Erkennen, untadelige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art." (WHO 2002) 

Hospiz (Einrichtung der Sterbebegleitung) und Palliative Care sind als Einheit zu sehen und umfassen die ganzheitliche Betreuung und Begleitung von Menschen mit schweren Erkrankungen, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist. Ziel ist ein möglichst hohes Maß an Lebensqualität und Selbstbestimmung bis zum Lebensende in Verbindung mit ganzheitlicher Begleitung.

Die Hospiz- und Palliativversorgung gewinnt aufgrund der zunehmenden Anzahl chronisch kranker und multimorbider Menschen jeden Alters wesentlich an Bedeutung. Palliativversorgung ist primär medizinische Betreuung und damit dem Gesundheitswesen zuzurechnen, bei der Hospizversorgung steht der pflegerische Aspekt im Mittelpunkt. Daher sind spezialisierte Angebote der Palliativversorgung in Krankenanstalten angesiedelt bzw. steht auch im ambulanten Palliativbereich die ärztliche Betreuung im Vordergrund. Hospizangebote sind (idealtypisch) dem stationären Pflegebereich und dem Bereich mobiler Betreuungsangebote zuzuordnen. Die Grenzen sind jedoch fließend und somit liegt die Hospiz- und Palliativbetreuung im Überschneidungsbereich zwischen Gesundheits- und Sozialwesen.

Entwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich

Die systematische Verankerung der Hospiz- und Palliativversorgung im österreichischen Gesundheitssystem erfolgte erstmals im Jahr 1999. Seit 2001 wurde der flächendeckende Auf- und Ausbau von Palliativstationen in den Akutkrankenhäusern zwischen dem Bund und allen Bundesländern vereinbart und konkret geplant. Dies war der erste Schritt zu einem alle Versorgungsbereiche umfassenden Hospiz- und Palliativversorgungskonzept in Österreich.

Seit dem Jahr 2005 besteht zwischen dem Bund und allen Bundesländer im Rahmen der jeweils gültigen "Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens" Einvernehmen darüber, dass dem Ausbau einer österreichweit gleichwertigen, flächendeckenden abgestuften Versorgung im Palliativ- und Hospizbereich Priorität zukommt.

Seit der Jahrtausendwende werden vom Gesundheitsressort sowie von den Systempartnern Bund, Länder und Sozialversicherung im Rahmen der Bundesgesundheitsagentur laufend Aktivitäten gesetzt, um den Auf- und Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich voranzutreiben. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Erstellung und Vereinbarung von bundesweiten Konzepten, Planungs- und Qualitätskriterien. Darüber hinaus werden Aktivitäten zur Begleitung, Steuerung, Vernetzung und Unterstützung des Auf- und Ausbaus in Form von Informationsmaterialen, Beratung, Vernetzungstreffen, Diskussionsforen und Monitoring der Entwicklung initiiert und finanziert.

Grundlagen und Instrumente für die spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung

Bedarf nach Hospiz- und Palliativbetreuung gibt es grundsätzlich in allen Bereichen der Gesundheits- und der Pflegeversorgung. Daher ist es ein wichtiges Ziel, Hospiz- und Palliativbetreuung in der Grundversorgung möglichst breit zu verankern.

Spezialisierte Betreuungsangebote unterstützen und ergänzen die Grundversorgung für Patientinnen und Patienten in komplexen Situationen und mit schwierigen Fragestellungen, die die Möglichkeiten der Grundversorgung übersteigen.

Konzept der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung

Erstmals im Jahr 2004 hat eine Expertengruppe im Auftrag des Gesundheitsressorts für die Betreuung von Erwachsenen sechs Arten von spezialisierten Versorgungsangeboten im ambulanten und im stationären Bereich inklusive Planungsempfehlungen und Strukturqualitätskriterien definiert, die einander ergänzen:

Das Konzept "Abgestufte Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich (2004)" wurde 2007 als Kurzbroschüre aufgelegt, die im Jahr 2014 im Auftrag der Bundesgesundheitsagentur von einer Expertengruppe aktualisiert und von der im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit eingesetzten Fachgruppe Planung nochmals adaptiert wurde.

Abgestufte Hospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene, Broschüre (Aktualisierung 2014) (PDF, 377 KB)

Expertenkonzept für die Hospiz- und Palliativversorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Der spezifische Unterstützungsbedarf unheilbar kranker und sterbender Kinder und ihrer Familien findet in dem oben erwähnten Konzept noch wenig Berücksichtigung. Die Feststellung, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind, gilt im Zusammenhang mit unheilbaren Erkrankungen umso mehr. Nicht nur die Krankheitsbilder, sondern auch die spezifischen Bedürfnisse und das Einbeziehen des familiären Umfeldes in alle Überlegungen sind Aspekte, die sich wesentlich vom Erwachsenen-Bereich unterscheiden. Hospiz- und Palliativangebote, die sich an Erwachsene richten, eignen sich daher nicht automatisch auch für Kinder.

Im Rahmen des im April 2010 gestarteten Kindergesundheitsdialogs wurde dringender Handlungsbedarf im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen konstatiert und in der erstmals im Jahr 2011 publizierten Kinder- und Jugendstrategie als eigenes Ziel (Ziel 19) formuliert. Der Ausbau der pädiatrischen Hospiz- und Palliativversorgung ist mittlerweile vorangeschritten, bleibt aber ein eigenes  Ziel (Ziel 27) der aktuellen Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie

In der Folge haben Fachleute ein spezifisches Konzept für die Hospiz- und Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen erstellt, das die derzeitige Versorgungssituation in Österreich beschreibt sowie die nötigen Versorgungsstrukturen darstellt und den Bedarf aufzeigt:

Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Expertenkonzept (2013) (PDF, 473 KB) 

Spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung im Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG)

Die wesentlichen Aussagen der beiden oben dargestellten Konzepte für die Versorgung von Erwachsenen sowie von Kindern und Jugendlichen, insbesondere die Versorgungsmodelle und die Strukturqualitätskriterien, wurden auch in den Österreichischen Strukturplan Gesundheit aufgenommen und haben damit einen höheren rechtlichen Stellenwert und ein gewisses Maß an Verbindlichkeit erhalten.

Prozesshandbuch für Hospiz- und Palliativeinrichtungen

Zur Förderung der Qualitätssicherung in Hospiz- und Palliativeinrichtungen hat die Bundesgesundheitsagentur die Erstellung eines Prozesshandbuchs für Hospiz- und Palliativeinrichtungen beauftragt, das im Herbst 2012 der Fachöffentlichkeit vorgestellt wurde.

Das Prozesshandbuch ist in einem mehrjährigen Entwicklungsprozess "aus der Praxis für die Praxis" entstanden. Rund sechzig Hospiz- und Palliativeinrichtungen lieferten die Grundlage für die im Handbuch abgebildeten Musterprozesse zum Betreuungsbeginn, zur Betreuung/Begleitung sowie zum Betreuungsabschluss für alle sechs Versorgungsangebote im Bereich der Erwachsenenbetreuung.

Das Prozesshandbuch hat Empfehlungscharakter und dient dazu, die Arbeit in den Hospiz- und Palliativeinrichtungen unterstützen und fördern. Als Handlungsanleitung für die Praxis trägt es zu einer österreichweit qualitativ vergleichbaren Hospiz- und Palliativversorgung bei. Darüber hinaus stellt es einen Vorreiter für Standards zur Förderung der Prozessqualität und somit einen Meilenstein der Qualitätsarbeit im österreichischen Gesundheits- und Sozialsystem dar.

Es wendet sich primär an die in den Einrichtungen Arbeitenden, vermittelt aber auch Berufstätigen in jenen Strukturen, die mit dem Hospiz- und Palliativbereich vernetzt sind, Information und Einblick in die Tätigkeit dieses spezifischen Versorgungsbereiches. Das Handbuch kann auch in gedruckter Form gegen einen Selbstkostenbeitrag bei der GÖG bestellt werden.

Prozesshandbuch Hospiz- und Palliativeinrichtungen, Stand 02.11.2012 (PDF, 3 MB)  Dieses Dokument ist derzeit leider noch nicht barrierefrei verfügbar. Der Inhalt muss jedoch aufgrund der Wichtigkeit für die Zielgruppe oder dahinterstehender gesetzlicher Verpflichtungen veröffentlicht werden. Das Dokument wird derzeit nachbearbeitet und ausgetauscht, sobald es barrierefrei ist.

Spezialisierte Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich

Die in Österreich aktuell vorhandenen Angebote der spezialisierten Hospiz- und Palliativbetreuung für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche im ambulanten und im stationären Bereich sind auf der Website von Hospiz Österreich abrufbar.

Hospiz und Palliative Care in der Grundversorgung

Fast alle Menschen antworten auf die Frage, wo sie einmal sterben möchten, "zu Hause". Damit das gelingt, bedarf es der Zusammenarbeit vieler, wie das Video von Hospiz Österreich zeigt (siehe Video unterhalb dieses Artikels).

Zur Unterstützung für ein "Sterben zu Hause" stehen für Patientinnen und Patienten in komplexen Situationen und mit schwierigen Fragestellungen, die die Möglichkeiten der Grundversorgung übersteigen, die spezialisierten mobilen Betreuungsangebote der Hospiz- und Palliativversorgung zur Verfügung, die die Patientinnen und Patienten zu Hause aufsuchen. Jedoch wird ein großer Teil unheilbar kranker und sterbender Menschen (80 bis 90 Prozent) im Rahmen der "normalen" Gesundheits- und/oder Pflegeversorgung (im Folgenden als "Grundversorgung" bezeichnet im Gegensatz zur oben dargestellten spezialisierten Versorgung) durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, mobile Dienste, Therapeutinnen und Therapeuten etc. betreut. Ist der Verbleib zu Hause nicht mehr möglich, werden die PatientInnen in Krankenhäusern bzw. primär in Alten- und Pflegeheimen versorgt. Hospiz und Palliative Care sind somit ein wichtiger Bestandteil der Grundversorgung. Es ist daher von wesentlicher Bedeutung, die Integration von Hospizkultur und Palliative Care in Einrichtungen der Grundversorgung (Betreuung zu Hause, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser) zu fördern.

Zur Unterstützung von Hospiz und Palliative Care in der Grundversorgung ist im Auftrag der Bundesgesundheitsagentur unter Mitarbeit vieler Expertinnen und Experten aus der Praxis ein Leitfaden zur systematischen Umsetzung von Hospiz und Palliative Care in der Grundversorgung erarbeitet worden:

Praxisleitfaden Hospizkultur und Palliative Care für Erwachsene in der Grundversorgung (PDF, 1 MB)

Darüber hinaus wurde unter Federführung von Hospiz Österreich ein Organisationsentwicklungsprozess erarbeitet, der die Integration von Hospizkultur und Palliative Care in Alten- und Pflegeheimen unterstützt. Im Rahmen des derzeit laufenden Pilotprojekts von Hospiz Österreich "HPC Mobil – Hospizkultur und Palliative Care in der Mobilen Pflege und Betreuung zu Hause" werden erste Voraussetzungen für die Integration von Hospiz und Palliative Care in die mobile Betreuung und Pflege zu Hause geschaffen.

Video

"Zu Hause", antworten fast alle Menschen auf die Frage, wo sie einmal sterben möchten. Damit das gelingt, müssen viele zusammenarbeiten, wie das Video von Hospiz Österreich zeigt: Mutmacher für ein Sterben zu Hause.

Weitere Informationen

Mit dem Bundesgesetz über die Einrichtung eines Hospiz- und Palliativfonds und über die Gewährung von Zweckzuschüssen an die Länder zur finanziellen Unterstützung der Hospiz- und Palliativversorgung ab dem Jahr 2022 (Hospiz- und Palliativfondsgesetz – HosPalFG) soll der österreichweite, bedarfsgerechte und flächendeckende Aus- und Aufbau sowie die Sicherung des laufenden Betriebes in Bereichen der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgungsangebote, die nicht unter die Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung fallen unter Erarbeitung und Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien und -indikatoren (siehe https://goeg.at/umsetzung_hospalfg) unterstützt werden.

Hospiz- und Palliativfondsgesetz – HosPalFG: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011850

Hospiz Österreich

Hospiz Österreich – Dachverband von Palliativ- und Hospizeinrichtungen

Letzte Aktualisierung: 16. Juli 2024