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Freiwilliges Engagement

Freiwilliges Engagement ergänzt innerhalb des Sozialstaats die sozialversicherungspflichtige Arbeit sinnvoll. Für Österreich ist freiwilliges Engagement unverzichtbar – aber nicht selbstverständlich.

In Österreich leisten über 49 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren in irgendeiner Form Freiwilligenarbeit. Um freiwillige Arbeit zu fördern, sorgt das Sozialministerium für attraktive Rahmenbedingungen. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schafft das Freiwilligengesetz.

Freiwilligengesetz und zugelassene Träger

Seit 2012 ist das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (FreiwG) in Kraft. Es stellt die gesetzlichen Grundlagen und die Rahmenbedingungen zur Förderung von Freiwilligenarbeit in Österreich dar. Es regelt weiters das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie den Gedenkdienst und den Friedens- und Sozialdienst im Ausland.

Das Freiwillige Sozialjahr kann nur bei anerkannten Trägern absolviert werden, die nach einem strengen Zulassungsverfahren ausgewählt werden.

Freiwilligenbericht

Das Freiwilligengesetz gibt vor, dass zusammen mit dem Österreichischen Freiwilligenrat alle fünf Jahre ein Bericht über die Lage und Entwicklung des freiwilligen Engagements in Österreich zu erstellen ist.

Der 3. österreichische Freiwilligenbericht (PDF, 1 MB)  enthält eine Darstellung des freiwilligen Engagements und der entsprechenden Rahmenbedingungen. Seit dessen Publikation ist die Zahl freiwillig Engagierter weiter gestiegen. Hochgerechnet verrichten insgesamt rund 3,7 Millionen Menschen in Österreich eine Freiwilligentätigkeit außerhalb des eigenen Haushaltes. In Organisationen und Vereinen engagieren sich rund 25,8 Prozent der Bevölkerung freiwillig und unbezahlt; im informellen Bereich bzw. in der Nachbarschaftshilfe etwa 36,7 Prozent.

Der thematische Schwerpunkt des Freiwilligenberichts liegt bei der Illustration von Funktionen freiwilliger Tätigkeiten, den Zielsetzungen und den Motiven der Freiwilligen aus unterschiedlicher Perspektive.

Österreichischer Freiwilligenrat

Der Freiwilligenrat ist gesetzlich verankert und hat das Ziel, Freiwilligentätigkeiten anzuerkennen und aufzuwerten. Ein weiteres Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für freiwillige Arbeit zu verbessern. Um diese Ziele zu erreichen, berät er das Sozialministerium, fördert die Vernetzung und macht Vorschläge zur Umsetzung der Freiwilligenpolitik.

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2023