Bewilligungen im Bereich der Medizin
Bewilligungsverfahren und behördliche Überprüfungen
Tätigkeiten mit Strahlenquellen, wie etwa die Anwendung ionisierender Strahlung im Bereich der Medizin, sind in Österreich grundsätzlich bewilligungspflichtig. Das bedeutet, dass vor der Aufnahme jeder Tätigkeit ein Bewilligungsverfahren durchgeführt wird. Hierfür ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde zu stellen. Die Behörde prüft den Antrag und fordert erforderlichenfalls weitere Unterlagen ein, die nötig sind, um den Strahlenschutz zu beurteilen. Kommt die Behörde zum Schluss, dass die beantragte Tätigkeit den Anforderungen des Strahlenschutzrechtes entspricht, steht am Ende des Bewilligungsverfahrens ein positiver Bescheid, der zur Ausübung der Tätigkeit berechtigt. Ein solcher Bescheid enthält Auflagen und teilweise auch Bedingungen. Die Einhaltung und Erfüllung dieser Auflagen und Bedingungen ist verpflichtend.
Um sicherzustellen, dass bewilligte Tätigkeiten nur unter Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften sowie der vorgeschriebenen Bedingungen und Auflagen ausgeübt werden, finden in regelmäßigen Abständen behördliche Überprüfungen statt. Diese periodischen Überprüfungen werden von der jeweils zuständigen Behörde jährlich, alle drei oder alle vier Jahre durchgeführt. Das Intervall der Überprüfungen ist abhängig von der ausgeübten Tätigkeit.
Zuständige Behörden
In zwei Fällen ist der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zuständig:
- Tätigkeiten in humanmedizinischen, strahlentherapeutischen Einrichtungen, in denen Teilchenbeschleuniger betrieben werden und
- Teilchenbeschleuniger, die für die Erzeugung von Radionukliden zur Herstellung von Radiopharmaka betrieben werden.
In allen übrigen Fällen ist die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Beispiele für diese Fälle sind der Betrieb von Röntgenanlagen im Bereich der Human- und Veterinärmedizin oder die Verwendung von Radionukliden in der Nuklearmedizin.
Antragsunterlagen
Benötigte Antragsunterlagen für konkrete Tätigkeiten sind auf der Homepage der jeweils zuständigen Behörde zu finden. Es ist jedenfalls empfehlenswert, sich vor Antragsstellung bei der jeweils zuständigen Behörde zu informieren!
Nachstehend sind die einem Antrag auf Bewilligung einer Tätigkeit jedenfalls beizulegenden Unterlagen angeführt:
- genaue Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit;
- technische und sonstige strahlenschutzrelevante Angaben zur Strahlenquelle;
- Benennung einer/eines Strahlenschutzbeauftragten inkl. Aus- und Fortbildungsnachweisen;
- Strahlenschutzgutachten;
- gegebenenfalls eine planmäßige Darstellung, aus der der Aufstellungsort der Strahlenquelle und die bautechnischen Strahlenschutzmaßnahmen hervorgehen;
- gegebenenfalls Maßnahmen zur Sicherung von radioaktiven Quellen;
- gegebenenfalls Angaben zu radioaktiven Abfällen oder Ableitungen;
- gegebenenfalls eine Sicherheitsanalyse und ein Notfallplan.