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Über 300.000 Kund:innen der Verbund AG erhalten Geld zurück

Preisänderungsklausel von 2022 unzulässig - VKI-Sammelaktion startet heute

Im Mai 2022 erhöhte die Verbund AG die Strompreise von über 320.000 Kund:innen. Grund dafür war eine Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf den Österreichischen Strompreisindex abstellt. Er berechnet sich aus Börsenpreisen. Die Verbund AG hatte ihre Preise an diesen Börsenindex gebunden, obwohl sie große Strommengen aus Wasserkraft selbst erzeugt. Außerdem warb das Unternehmen mit "Strom zu 100 Prozent aus österreichischer Wasserkraft".

Nun erhalten rund 320.000 Stromkund:innen der Verbund AG Geld zurück. Der VKI hatte die Verbund AG im Auftrag des Sozialministeriums geklagt und sich dann mit dem Stromanbieter auf Rückzahlungen geeinigt. Betroffene Kund:innen können sich ab heute kostenlos beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) anmelden. 

Preiserhöhung sachlich nicht gerechtfertigt

Nach Einschätzung des Sozialministeriums war die Erhöhung für die Verbraucher:innen überraschend, da sie nicht mit der Beschaffungsstrategie des Stromanbieters übereinstimmte, wie sie gegenüber Konsument:innen dargestellt wurde.

Zudem griff die Verbund AG bei der Preiserhöhung auf einen Indexwert aus der Vergangenheit zurück, was schon kurz nach Vertragsabschluss massive Preissteigerungen ermöglichte. Für Verbraucher:innen war dieses Vorgehen benachteiligend.

Im Auftrag des Sozialministeriums führte der VKI daher eine Verbandsklage durch. Nachdem das Handelsgericht Wien die Klausel bereits in erster Instanz für unzulässig erklärte, bestätigte das Oberlandesgericht Wien diese Entscheidung im Februar 2023. Es folgten Vergleichsgespräche in deren Folge das OLG-Urteil nun im August 2024 in Kraft trat, wodurch die Rechtsgrundlage der Tariferhöhung entfällt und somit Rückzahlungen anstehen.

"Unternehmen können nicht A versprechen und dann einfach B machen. Konsument:innen dürfen nicht zum Spielball der Energieversorger werden, sondern sie stehen im Zentrum des Strom- und Gasmarktes. Ich freue mich, dass wir nach zwei erfolgreichen Urteilen schließlich eine Lösung im Sinne der Kund:innen erreicht haben. Es ist eine zentrale Aufgabe des Konsument:innenschutzes gegen derartige Praktiken energisch vorzugehen." – Bundesminister Johannes Rauch

Anmeldung zur Sammelaktion über VKI-Website

Berechnungsgrundlage der Rückzahlungen sind die konkrete Preiserhöhung und der konkrete Verbrauch für den jeweiligen Haushalt. Kund:innen erhalten die Differenz zwischen dem alten Strompreis vor Mai 2022 und dem erhöhten Preis als Pauschalsummen rückerstattet. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.300 kWh erhält dadurch 90 Euro. Auch Verbraucher:innen, die inzwischen keine Kund:innen der Verbund AG mehr sind, haben Anspruch auf die Rückzahlung.

Für den Erhalt der Rückzahlung ist eine Anmeldung zur VKI-Sammelaktion notwendig. Diese ist für Betroffene zwischen 02. September und 11. November 2024 kostenlos auf der Website des VKI unter www.verbraucherrecht.at/verbund-aktion2024 möglich. Die Verbund AG informiert Kund:innen mit Rückzahlungsanspruch in den nächsten Tagen per Mail oder per Brief.

Mehr Informationen

Allgemeine Informationen zum Thema Konsument:innenschutz finden Sie auf unserer Website im Bereich "Konsumentenschutz" und auf der Website www.konsumentenfragen.at

Weitere Informationen zum Verein für Konsumenteninformation (VKI) finden Sie auf der Website www.vki.at.