Pensionsarten
Es gibt 2 Arten von Pensionen in Österreich:
- die Eigen-Pension
Voraussetzung dafür ist ein eigenes Versicherungs-Verhältnis.
Das bedeutet: Die Person muss selbst gearbeitet haben.
Und sie muss Beiträge zur Pensions-Versicherung gezahlt haben. - die Hinterbliebenen-Pension
- Diese Pension bekommen Kinder.
Wenn der Vater oder die Mutter stirbt.
- Oder Ehepartnerinnen und Ehepartner.
In diesen Fällen bekommt man eine Leistung aus der Pensions-Versicherung:
- Alter
Voraussetzung: Die Person muss ein bestimmtes Alter erreicht haben.
Männer: 65 Jahre
Frauen: bis 2023 60 Jahre
Seit 1. Jänner 2024 wird das derzeitige Pensions-Antrittsalter von Frauen stufenweise angehoben:
Und zwar um jeweils 6 Monate pro Jahr
Bis zum Jahr 2033:
Dann dürfen Frauen auch erst mit 65 Jahren in Pension gehen. - Invalidität
Die Person ist invalid.
Das heißt: Die Person kann nicht mehr arbeiten.
Zum Beispiel: Weil sie einen Unfall hatte und nun behindert ist.
Oder weil die Person eine schwere Krankheit hat. Zum Beispiel Krebs.
Diese Pension erhalten Arbeiterinnen und Arbeiter. - Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit
Berufsunfähig oder erwerbsunfähig heißt:
Die Person kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten.
Berufsunfähigkeits-Pension erhalten Angestellte.
Erwerbsunfähigkeits-Pension erhalten selbständig tätige Personen und Bäuerinnen und Bauern. - Tod
Dann bekommen die Hinterbliebenen eine Pension.
Antrag stellen
Sie wollen eine Pension bekommen?
Dann müssen Sie unbedingt einen Antrag stellen.
Nur dann kann Ihnen die Pensions-Versicherung
eine Pension auszahlen.
Das gilt auch für Hinterbliebenen-Pensionen.
Sie bekommen die Pension nicht automatisch.
Auch wenn Sie das Pensionsalter erreicht haben.
Oder wenn bereits eine Vorausberechnung der Pension erfolgt ist.
Oder wenn bereits die Versicherungszeiten festgestellt wurden.
Sie müssen in jedem Fall einen Antrag auf Pension stellen.