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Lebensmittel

Hier erhalten Sie Informationen zu bürgerInnenrelevanten Inhalten zum Thema Lebensmittel und Ernährung.

Informationen für UnternehmerInnen und MitarbeiterInnen von Behörden aus dem Bereich Lebensmittel stehen nur mehr auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (kvg.gv.at) zur Verfügung, z. B:

 

Das Österreichische Lebensmittelbuch online

Das österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) dient zur Verlautbarung von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätze sowie von Richtlinien für das Inverkehrbringen von Waren (§ 76 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG). Das Österreichische Lebensmittelbuch ist aus rechtlicher Sicht als "objektiviertes Sachverständigengutachten" einzustufen. Es ist keine Rechtsvorschrift im engeren Sinn.

Zur Beratung der Bundesministerin in Angelegenheiten sämtlicher lebensmittelrechtlicher Vorschriften sowie zur Vorbereitung des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacus) ist eine Kommission (Codexkommission) eingerichtet. Die gesamten Informationen des "Codex Alimentarius Austriacus" ist auf der Webseite www.lebensmittelbuch.at abrufbar und dort auch in leicht zugänglicher Form durchsuchbar. Die verbindlichen Originaldokumente sind im Kapitel "Das Österreichische Lebensmittelbuch" gelistet.

Hygiene bei Lebensmitteln

Bei der Frage nach der häufigsten Quelle von Lebensmittelvergiftungen denkt die überwiegende Mehrzahl, (80 %) der befragten Personen, an außerhalb des Privathaushalts liegende Speisenversorger wie Imbissstände, Kantinen oder Restaurants. Die Ursache für lebensmittelbedingte Erkrankungen ist jedoch zu einem großen Anteil im Privathaushalt zu finden.

Meistens gehen Lebensmittelinfektionen mit Magenkrämpfen, Durchfall und Erbrechen einher und heilen von selbst aus. Für Menschen mit geschwächtem Immunsystem (kleine Kinder, Schwangere, ältere Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen) können sie im Extremfall aber auch lebensbedrohlich sein. Neben der Küchenhygiene ist auch wichtig, dass man rohe Lebensmittel möglichst rasch verbraucht und keinesfalls nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums verwendet. Mögliche Bakterien sollen keine optimalen Bedingungen haben um sich zu vermehren.

Sicherer Umgang mit Lebensmitteln umfasst

  • den Einkauf
  • den Transport
  • die Lagerung
  • eine einwandfreie Zubereitung

Um sichere Speisen genießen zu können, sollten man folgende Grundsätze im Haushalt beachten

  • Die Ware nach dem Einkauf kühl transportieren und im Kühlschrank bis zur Verarbeitung lagern Hände vor dem Kochen und nach jedem Hantieren mit rohen Lebensmitteln gründlich waschen
  • Beim Hantieren mit rohen Lebensmitteln auf die Küchenhygiene achten
  • Die Ware nach dem Einkauf kühl transportieren und im Kühlschrank bis zur Verarbeitung lagern Hände vor dem Kochen und nach jedem Hantieren mit rohen Lebensmitteln gründlich waschen
  •  Beim Hantieren mit rohen Lebensmitteln auf die Küchenhygiene achten (Gekochte und verzehrsfertige Lebensmittel, nicht auf Brettern schneiden oder zerteilen, auf denen vorher rohe Lebensmittel bearbeitet wurden)
  • Rohe Lebensmittel, besonders Geflügel vollständig durcherhitzen
  •  Umgang mit rohen Eiern; Möglichst keine Speisen bereiten, die rohe Eier enthalten und nicht durcherhitzt werden (Majonäse, Tiramisu....).
  • Verkosten Sie auch keine Lebensmittel mit rohem Eiern vor dem Erhitzen (z.B. Teig vor dem Backen)

Salmonellen sind Bakterien, die Erkrankungen mit Durchfall, Fieber, Erbrechen und Bauchschmerzen verursachen können. Bei manchen Menschen verlaufen diese Erkrankungen auch tödlich. Eine Infektion mit Salmonellen bezeichnet man als Salmonellose. Die Salmonellose ist eine meldepflichtige Erkrankung, da der Mensch diese Bakterien noch Wochen nach der Krankheit über den Stuhl ausscheiden kann.

Tipps zur Vermeidung von Salmonellenvergiftungen bei der Zubereitung von Lebensmitteln:

Lebensmittelkennzeichnung

Die EU-Verbraucherinformationsverordnung Nr. 1169/2011 zur Lebensmittelkennzeichnung brachte EU-weit Neuerungen u.a. für Mindestschriftgröße, Herkunftskennzeichnung, Kalorien- und Nährwertangaben, Imitate und Allergene. 

Die allgemeinen Kennzeichnungsbestimmungen müssen seit dem 13. Dezember 2014 angewendet werden. Die Bestimmungen über die Nährwertkennzeichnung seit dem 13. Dezember 2016.

Nähere Informationen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln insbesondere zu Kalorien- und Nährwertangaben, Allergenkennzeichnung, Angaben zum Einfrierdatum, Imitate, Mindestschriftgröße, Herkunftskennzeichnung, Warnhinweise sowie Nanokennzeichnung finden sie auf der Seite Verbrauchergesundheit.gv.at (kvg.gv.at)

Die korrekte Kennzeichnung sowie die Verwendung des EU-Bio-Logos auf verpackten Lebensmitteln sind EU-weit verpflichtend. Das EU-Bio-Logo („Bio-Blatt“) symbolisiert Europa und die Natur. Das EU-Bio-Logo sorgt sowohl für eine leichte Erkennbarkeit als auch für einen EU-weiten Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz durch einheitliche Verwendungsbestimmungen für dieses Logo. Nähere Informationen dazu erhalten sie auf der Seite VerbraucherInnengesundheit.gv.at (kvg.gv.at) Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln

Seit April 2004 gilt in der EU ein Gesetzgebungspaket über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel, das ein einheitliches und transparentes System für deren Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung enthält. Genetisch veränderte Organismen (GVO) können dadurch "vom Feld bis zum Teller" nachverfolgt werden. In Österreich gibt es zusätzlich strenge Regeln für die "gentechnikfreie" Produktion. Eine vergleichbare Prozeßqualität der Nichtverwendung von GVO ist sonst nur in der biologischen Produktion zu finden. Kennzeichnung von genetisch veränderten Lebensmittel

100% Österreich - Logo für Frischfleisch

Um Frischfleisch aus Österreich leicht erkennbar zu machen, führten der Bundesverband der Fleischer gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz eine freiwillige "Ursprungs"-Kennzeichnung ein. Fünf einheitliche Logos informieren beim Einkauf rasch über die Herkunft.

Neuartige Lebensmittel

Neuartige Lebensmittel wurden vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet.

Es handelt sich um neu entwickelte und innovative Lebensmittel, um Lebensmittel, die mittels neuer Technologien und Produktionsverfahren hergestellt werden, sowie um Lebensmittel, die traditionell außerhalb, aber nicht in der EU verzehrt werden.

Novellierung der Verordnung über neuartige Lebensmittel

Nach knapp 20 Jahren wurde die Verordnung (EG) Nr. 258/1997 über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten novelliert. Seit 1. Jänner 2018 ist nun die „neue“ Verordnung (EU) 2015/2283 über Neuartige Lebensmittel („Novel Food“) in Kraft und ab sofort anzuwenden.

Die Vereinfachungen und Neuregelungen bringen innovative heimische Betriebe mehr Rechtssicherheit. Gleichzeitig wird ein hohes Maß an Schutz für die Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet. Neuartige Lebensmittel können so auch zu einer bewussten Ernährung beitragen.

Die Verordnung (EU) Nr. 2015/2283 dient der Lebensmittelsicherheit, dem Schutz der öffentlichen Gesundheit, dem Funktionieren des Binnenmarktes und darüber hinaus der Förderung von Innovationen im Lebensmittelbereich.

Die Kriterien für die Definition von neuartigen Lebensmitteln sind unverändert: Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die in der EU vor dem Stichtag 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden.

Die Verordnung sieht ein strafferes Zulassungsverfahren vor, mit dem Ziel, die Effizienz und Transparenz zu erhöhen. Für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern, die in ihrem Ursprungsland eine sichere Verwendungsgeschichte als Lebensmittel haben, ist auch eine schnellere und angemessenere Sicherheitsbewertung vorgesehen.

Auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (kvg.gv.at) erhalten Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden weitere Informationen zu neuartigen Lebensmitteln:

OECD finanzielles Forschungsförderungs-Programm

OECD: Co-operative Research Programme: Sustainable Agricultural and Food Systems – International Events and Research Fellowship Sponsorship Campaign 2024

Haben Sie vor 2024 eine internationale hybride, virtuelle oder Präsenz- Veranstaltung (Konferenz, Kongress, Workshop, Symposium, Seminar, etc.) zu aktuellen Forschungsthemen in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel, Fischerei oder Wald zu organisieren?

Oder möchten Sie Zeit mit Forscher:innen in einem anderen Land verbringen, um Ihr Forschungsprojekt zu unterstützen?

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen eine Finanzierung durch dieses OECD-Forschungsförderungs-Programm zu beantragen.

Die Forschungsfelder sind breit gestreut, so sind Förderungen zum Beispiel für die Arbeit in folgenden Bereichen möglich:

  • Nachhaltiges Produktivitätswachstum, Lebensmittelsicherheit und Ernährung;
  • Neue Technologien und Verfahren für die Lebensmittelproduktion; Lebensmittelverluste und -verschwendung;
  • Antibiotikaresistenz; One-Health Ansatz für Landwirtschaft und Lebensmittelsysteme;
  • Innovationen bei der Weitergabe und Entwicklung von landwirtschaftlichem Wissen, einschließlich indigenem und traditionellem Wissen;
  • Digitale Technologien und Digitalisierung;
  • Klimawandel, einschließlich Wege zum Netto-Nullpunkt, Kohlenstoffbindung in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Landnutzung, Wassernutzung;
  • Pflanzen- und Tierzucht zur Verbesserung des nachhaltigen Produktivitätswachstums und der Widerstandsfähigkeit gegenüber klimatischen Ereignissen; Diversität der pflanzlichen Erzeugung;
  • Produktivität, Nachhaltigkeit und Resilienz von Fischerei und Aquakultur

Das Programm gliedert sich in folgende drei Themen:

I.   Managing Natural Capital

II.  Strengthening Resilience in the Face of Multiple Risks in a Connected World

III. Transformational Technologies and Innovation

Broschüre zum OECD-Programm:  http://www.oecd.org/agriculture/crp/documents/oecd-cooperative-research-programme-brochure-.pdf     

Ein Schwerpunkt dieses OECD-Programms ist die finanzielle Unterstützung von internationalen Veranstaltungen (Konferenzen, Kongresse, Workshops, Symposien, Seminare, etc.). Ein Antrag kann für eine hybride, virtuelle oder Präsenz- Veranstaltung gestellt werden. Interessierte Wissenschaftler:innen bzw. Institutionen können sich ab sofort bei der OECD bewerben.

Dafür steht ein Online Antragsformular inklusive Hilfe zum Ausfüllen zur Verfügung.

Es wird dringend empfohlen sich vor der Einreichung des Antrags direkt mit dem zuständigen Mitglied des „Scientific Advisory Body“ in Verbindung zu setzen. 

Weitere Informationen über die einzuhaltenden Guidelines & Conditions finden Sie nachstehend: https://www.oecd.org/agriculture/crp/documents/crp-conference-application-guidelines-and-conditions.pdf   

Deadline für die Einreichung von Anträgen zur Finanzierung von internationalen Veranstaltungen für das Jahr 2024 ist der 10. September 2023

Interessierte Wissenschaftler:innen können sich um das Sponsoring von Auslandsaufenthalten (Dauer: 6 bis 26 Wochen) in den teilnehmenden OECD-Mitgliedstaaten bewerben.

Dafür steht ein Online Antragsformular inklusive Hilfe zum Ausfüllen zur Verfügung.

Es wird dringend empfohlen sich vor der Einreichung des Antrags direkt mit dem zuständigen Mitglied des „Scientific Advisory Body“ in Verbindung zu setzen. 

Weitere Informationen über die einzuhaltenden Guidelines & Conditions finden Sie nachstehend: https://www.oecd.org/agriculture/crp/documents/crp-fellowship-guidelines.pdf 

Deadline für die Einreichung von Anträgen zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten im Jahr 2024 ist der 10. September 2023.

Teilnahmeberechtigt sind Wissenschaftler:innen bzw. Institutionen all jener OECD-Mitgliedstaaten, die sich am Programm beteiligen.

Für weitere Informationen steht das Programmsekretariat unter TAD.PROG@oecd.org zur Verfügung.

Was werden wir in Zukunft essen?

Studie "Neue Verfahren und Techniken bei der Lebensmittelherstellung und Lebensmittelversorgung- Bedeutung für Konsumentinnen und Konsumenten" gibt Antworten

Der Einsatz neuer Verfahren und Techniken bei der Lebensmittelherstellung erschließt neue wirtschaftliche Möglichkeiten. Er schafft Optionen für völlig neue Produkte, die mit herkömmlichen Verfahren nicht hergestellt werden können, birgt aber auch Potential für Unsicherheiten und neue Risiken.

Konsumentinnen und Konsumenten haben immer mehr Wahlmöglichkeiten. Die Anzahl an Convenience-Produkten wird immer größer und Personen mit speziellen Ernährungsbedürfnissen stehen immer mehr gluten- und laktosefreie oder vegane Lebensmittel zur Verfügung.

Ausgehend von der Darstellung der allgemeinen Trends im Bereich der Lebensmittelversorgung und Ernährung werden folgende Themenfelder ausführlich abgehandelt:

  • Trends in der Lebensmittelherstellung und Lebensmittelversorgung
  • Entwicklungen im Bereich von Zusatzstoffen, Aromen und Enzymen und bei Stoffen und Maßnahmen, um diese zu ersetzen – z.B. Multifunktionsextrakte
  • Neue und neuartige Rohstoffe und Lebensmittel – z.B. Proteine aus Insekten
  • Lebensmittelverarbeitung
  • Lebensmittelverpackung und –kennzeichnung und
  • Detektion und Analyse von Lebensmitteln

Die im Auftrag des Gesundheitsministeriums erstellte Studie bietet eine einzigartig umfassende und kompakte Darstellung des aktuellen Wissensstandes über technologische Neuentwicklungen im Bereich der Lebensmittelproduktion.

Für alle in der Studie behandelten technischen Entwicklungen wurden deren Anwendungspotential und ihre möglichen Auswirkungen für Konsumentinnen und Konsumenten bewertet. Damit wurde eine fundierte Basis für eine lösungsorientierte Auseinandersetzung mit den Herausforderungen geschaffen, die sich aus diesen Entwicklungen für unsere Gesellschaft ergeben.

Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen

Das Motto "Nutzen statt Wegewerfen" hilft den betroffenen Menschen und auch der Umwelt, weil damit weniger Lebensmittel im Müll landen. Es ist eine große Herausforderung für soziale Einrichtungen, sämtliche lebensmittelrechtliche Vorschriften zu befolgen.

Leider gibt es in unserer Gesellschaft Menschen, die sich ihre Ernährung nur schwer leisten können. Initiativen, die Lebensmittel sozial Bedürftigen kostengünstig zugänglich machen, halten hier dagegen.

Auch sind die Unternehmen, die Lebensmittel an soziale Einrichtungen abgeben, im Rahmen ihrer Verantwortung der Weitergabe sicherer Lebensmittel gefordert. Ein Leitfaden zu diesem Thema hilft, Unsicherheiten bei lebensmittelrechtlichen Fragestellungen zu reduzieren und wichtige Eckpunkte im Bereich der Lebensmittelsicherheit zu verdeutlichen.

Zusatzstoffe, Aromen, Enzyme

Lebensmittezusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln absichtlich zu technologischen Zwecken wie zum Beispiel zum Süßen oder Konservieren zugesetzt werden. Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. Voraussetzung für die Zulassung ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die hinreichende technologische Notwendigkeit. Die zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe und ihre Verwendungsbedingungen, das heißt welche Stoffe in welchen Lebensmitteln in welcher Höchstmenge verwendet werden dürfen, sind in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegt.

Lebensmittelzusatzstoffe müssen auf der Verpackung von Lebensmitteln angegeben werden.

Lebensmittelzusatzstoffe gelten als Zutat. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich daher anhand der Zutatenliste auf dem Lebensmitteletikett über die verwendeten Lebensmittelzusatzstoffe informieren. Diese müssen auf der Verpackung von Lebensmitteln mit ihrer E-Nummer oder ihrer spezifischen Bezeichnung unter Voranstellung der jeweiligen Funktionsklasse angegeben werden. Die Funktionsklassen geben Aufschluss über den verwendeten Zweck: zum Beispiel Antioxidationsmittel, Emulgator, Geliermittel. Im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind die einzelnen Funktionsklassen definiert.

Die Verwendungsbedingungen für Lebensmittelzusatzstoffe gelten in der gesamten Europäischen Union einheitlich. In einer Online Datenbank können Verbraucherinnen und Verbraucher recherchieren, welche Lebensmittelzusatzstoffe in Lebensmitteln zulässig sind:
Online-Zusatzstoffe-Datenbank. Sie können in dieser Datenbank durch Auswahl im Menübalken zwischen der Suche nach Lebensmittelzusatzstoffen „Additive“ oder Lebensmittelkategorien „Categories“ wählen.

Aromen sind Erzeugnisse, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um diesen einen besonderen Geruch und/oder Geschmack zu verleihen. Ein Aroma kann aus Aromastoffen (chemisch genau definierte Stoffe), Aromaextrakten, thermisch gewonnen Reaktionsaromen, Raucharomen und Aromavorstufen bzw. sonstigen Aromen bestehen.

Aromastoffe sowie Aromen, die aus Quellen, die üblicherweise keine Lebensmittel sind, gewonnen werden, und sonstige Aromen  sind zulassungspflichtig. Die Verwendungsbedingungen der zugelassenen Aromastoffe und Aromen sind im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 festgelegt. Die Liste der zugelassenen Raucharomen ist in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1321/2013 angeführt.  

Aromen sind auf der Verpackung von Lebensmitteln anzugeben. Für die Auslobung mit dem Begriff "natürlich" gelten spezifische Vorschriften.

In einer Online Datenbank können die Verbraucherinnen und Verbraucher zugelassene Aromen suchen: Online-Aromen-Datenbank.

Die Beurteilung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmittelzusatzstoffen und zulassungspflichtigen Aromen erfolgt durch die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA.

Für jeden Lebensmittelzusatzstoff wird im Rahmen der Sicherheitsbewertungen eine akzeptierbare tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) festgelegt. Der ADI-Wert beschreibt jene Menge eines Stoffs, die ein Mensch lebenslang täglich zu sich nehmen kann, ohne dass ein nennenswertes Risiko für seine Gesundheit besteht. Auf Basis des ADI-Wertes werden die Verwendungsmengen in den Lebensmitteln festgelegt.

Derzeit überprüft die EFSA die Sicherheit aller Lebensmittelzusatzstoffe, die bereits vor 2009 zugelassen waren. In die Bewertung fließen damit die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse ein.

Seit 2. Dezember 2011 ist der Süßstoff der Pflanze Stevia als Zusatzstoff in Lebensmitteln zugelassen.

Steviolglycoside sind Süßstoffe, die aus den Blättern der Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni gewonnen werden. Die Zulassung umfasst nur die Gewinnung aus den Blättern jedoch nicht die Pflanze und ihre Teile.

Steviolglycoside dürfen nicht unbegrenzt verwendet werden. Wie für andere Süßstoffe auch, sind für die einzelnen Lebensmittelkategorien genau festgelegte Verwendungshöchstmengen einzuhalten.

In der "Leitlinie über die täuschungsfreie Kennzeichnung von Lebensmitteln, die mit dem Süßstoff Steviolglycoside (E960) gesüßt sind" ist festgehalten, welche Angaben die Verbraucherinnen und Verbraucher täuschen können und welche nicht.

Fragen und Antworten zu Stevia - AGES Informationsseite

Auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (kvg.gv.at) erhalten Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden rechtliche Informationen zu Aromen, Enzymen und Zusatzstoffen.

Letzte Aktualisierung: 29. August 2024