Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Contergan-Schäden

Bei Contergan-Schädigung kann Anspruch auf eine Rentenleistung bestehen.

Das Conterganhilfeleistungsgesetz regelt Ansprüche von Personen, die aufgrund einer Contergan-Schädigung eine einmalige finanzielle Leistung durch das Bundesministerium für Gesundheit erhalten haben und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem deutschen Conterganstiftungsgesetz haben.

Die Leistung besteht aus einer monatlichen Rente in Höhe einer Grundrente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 80 Prozent.

Der (formlose) Antrag auf Conterganhilfe ist beim Sozialministeriumservice einzubringen.

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2024