Contergan-Schäden
Bei Contergan-Schädigung kann Anspruch auf eine Rentenleistung bestehen.
Das Conterganhilfeleistungsgesetz regelt Ansprüche von Personen, die aufgrund einer Contergan-Schädigung eine einmalige finanzielle Leistung durch das Bundesministerium für Gesundheit erhalten haben und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem deutschen Conterganstiftungsgesetz haben.
Die Leistung besteht aus einer monatlichen Rente in Höhe einer Grundrente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 80 Prozent.
Der (formlose) Antrag auf Conterganhilfe ist beim Sozialministeriumservice einzubringen.