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Pflegereformpaket III (2024)

  1. Ausweitung des Pflegestipendiums (Pflegestipendium (oesterreich.gv.at)) auf akademische Ausbildungsformen
    Ab 1. September 2024 erhalten auch Umsteiger:innen, die ein Studium für Gesundheits- und Krankenpflege an einer Universität oder Fachhochschule absolvieren, das Pflegestipendium. Im Jahr 2023 haben mehr als 7.000 Personen das Pflegestipendium in Anspruch genommen und waren dadurch während der Ausbildung finanziell abgesichert.
  2. Ankündigung einer neuen Kompetenzstelle für effizientere Nostrifikationsverfahren
    Für die Nostrifikation ausländischer Studienabschlüsse von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal sind in Österreich die Fachhochschulen verantwortlich. Um die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, ist beabsichtigt, eine Kompetenzstelle für Nostrifizierungen zu schaffen, die als zentrale Anlauf- und Servicestelle für Antragsteller:innen, Arbeitgeber:innen und Fachhochschulen fungiert.
    Parallel wurde die seit Mai 2024 online verfügbare Nostrifikationsdatenbank des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (nursinginaustria.at) etabliert, die durch die Kompetenzstelle ergänzt werden soll.
  3. Weiterentwicklung für Sozialbetreuungsberufe
    Berufsbild, Tätigkeit und Ausbildung für Sozialbetreuungsberufe werden mittels Art. 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe bundesweit einheitlich weiterentwickelt: Mit 1. Jänner 2025 werden die Altersgrenzen für alle Sozialbetreuungsberufe einheitlich auf 18 Jahre gesenkt, um einen nahtlosen Übergang zwischen Pflichtschulabschluss und Ausbildung sicherzustellen, sowie die Kompetenzen von Heimhelfer:innen erweitert - sie dürfen künftig beispielsweise Augen- und Ohrentropfen verabreichen oder Blutdruckmessen und können ihre Klient:innen so noch besser unterstützen.
  4. Unterstützung für die Ersatzpflege ab dem ersten Tag (Ersatzpflege, Kurzzeit- und Urlaubspflege | pflege.gv.at)
    Pflegenden Angehörigen kann seit dem 1. September 2024 ab einem Verhinderungszeitraum von einem Tag eine finanzielle Unterstützung zur Inanspruchnahme von Ersatzpflegemaßnahmen gewährt werden, wenn sie aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen vorübergehend an der Pflege verhindert sind. Bis 31. August 2024 war dies erst für Verhinderungszeiträume von mindestens drei Tagen der Fall. Die Höhe der finanziellen Unterstützung wird je nach Pflegestufe mit maximal 1.200 bis 2.500 Euro pro Jahr vorgesehen, förderbar sind maximal vier Wochen pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird der Bezieher:innenkreis um Lebensgefährt:innen, Pflegeeltern sowie Tanten und Onkel erweitert. So können weit mehr Menschen Ersatzpflege in Anspruch nehmen.
  5. Mehr Transparenz bei Personenbetreuung
    Die Betreuung von pflegebedürftigen Personen im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung erfolgt in Österreich fast ausschließlich durch selbstständige Personenbetreuer:innen. So waren 2023 österreichweit im Durchschnitt rund 34.000 Personenbetreuer:innen im Rahmen des 24-Stunden-Förderungsmodells tätig. Sie werden zum Großteil von Agenturen vermittelt, die jeweils einen Vertrag mit der betreuten Person und ihrer Betreuungskraft abschließen.

    Um mehr Sicherheit für 24-Stunden-Betreuer:innen und ihre Klient:innen zu schaffen, werden Vermittlungsagenturen zu mehr Transparenz verpflichtet. Seit dem 1. September 2024 müssen sie bereits bei der ersten Kontaktaufnahme, und somit vor Vertragsabschluss, ein detailliertes Kostenblatt zur Verfügung stellen, das auch in der Werbung, beispielsweise auf der Website des Unternehmens, angeführt sein muss. Es müssen der Preis der Vermittlungstätigkeit, die Leistungen der Vermittlungsagentur unter Angabe der anfallenden Kosten, die Gesamtkosten sowie die Zahlungsmodalitäten angeführt werden. Verpflichtend ist auch die Angabe, ob die Vermittlungsagentur eine Inkassovollmacht für die Personenbetreuer:in anbietet – eine solche muss nunmehr schriftlich festgehalten und kann jederzeit gekündigt werden.
  6. Qualitätssicherung in der 24-Stunden-Betreuung
    Im Bereich der 24-Stunden-Betreuung soll ein zusätzlicher Fokus auf digitale bzw. online Weiterbildung gelegt werden. Dazu veröffentlichte die Gesundheit Österreich GmbH auf den Informationsseiten pflege.gv.at und gesundheit.gv.at Videos, die kurz und prägnant Wissen zu verschiedenen Themen, wie z.B. Hilfe bei Bewusstseinsverlust, Grundprinzipien der Mobilisation, Unterstützung nach Sturz oder zu Ernährung und Hygiene vermitteln sollen. Durch die mehrsprachigen Videos soll die Qualität in der 24-Stunden-Betreuung erhöht werden, auch pflegende Angehörige profitieren von den Inhalten.
  7. Weiterentwicklung des Berufsrecht
    Im Rahmen einer weiteren GuKG-Novelle werden umfassende berufsrechtliche Weiterentwicklungen, insbesondere für DGKP, realisiert:
    - Neugestaltung der DGKP-Kompetenzen im Bereich der medizinischen Dagnistik und Therapie
    - (Weiter)Verordnung von Arzneimitteln durch DGKP
    - Neugestaltung der Spezialisierungen als Höherqualifizierung
    - Neugestaltung der PFA-Kompetenzen
Letzte Aktualisierung: 18. Dezember 2024