Barrierefreiheit
Bei Barrierefreiheit denken viele nur an den baulich-technischen Bereich. Doch Barrierefreiheit ist mehr als die Errichtung von Rollstuhlrampen.
Der Zustand der Barrierefreiheit ist erreicht, wenn für möglichst alle Menschen bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (vgl. Legaldefinition in § 6 Abs. 5 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz).
Das Fehlen dieser Voraussetzungen grenzt Menschen aus.
Teilhabe
Barrierefreiheit ermöglicht die uneingeschränkte Teilhabe an
- Informationen
- Schul- und Berufsausbildung
- dem gesamten Freizeit-, Konsum- und Dienstleistungsbereich
- Kommunikationstechnologien und Medien
- dem Sport- und Tourismusangebot
Die Beseitigung von Barrieren ist von größter Bedeutung für Menschen mit Behinderungen, denn Barrierefreiheit trägt wesentlich zur Gleichstellung und Inklusion bei.
Mobilität und Selbstständigkeit
Die demografische Entwicklung zeigt: Unsere Gesellschaft wird immer älter. Da mit zunehmendem Alter mit behinderungsbedingten Beeinträchtigungen der persönlichen Mobilität zu rechnen ist, wird auch die Barrierefreiheit in Zukunft immer wichtiger. Denn ein barrierefreies Umfeld kann erheblich dazu beitragen, dass die individuelle Selbstständigkeit erhalten bleibt und die Menschen in ihrer gewohnten privaten Umgebung bleiben können.
Barrierefreies Sozialministerium
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ist mit 1. Jänner 2006 in Kraft getreten und verpflichtet den Bund, geeignete und konkret erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den barrierefreien Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen. Ziel des Gesetzes ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft. Der Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen soll Personen mit Behinderungen ermöglicht werden.
Die vom Sozialministerium genützten Gebäude sind als weitgehend baulich barrierefrei zu bezeichnen, da sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und voll nutzbar sind.
Umfassende Barrierefreiheit betrifft auch Veranstaltungen. Das Sozialministerium legt bei der Planung und Gestaltung von öffentlichen Veranstaltungen großen Wert auf die barrierefreie Zugänglichkeit.
Auch barrierefreier Zugang zu Informationen ist ein wesentlicher Aspekt für Menschen mit Behinderungen. So werden Broschüren und Informationsmaterialien barrierefrei angeboten wie etwa in Leichter – Lesen – Version oder Gebärdensprachvideos. Beispielsweise bietet das Sozialministerium Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention und zum Behindertengleichstellungsrecht sowie zum Nationalen Aktionsplan Behinderung in einer Leichter – Lesen - Version an.
Aufgrund einer EU-Richtlinie müssen öffentliche Webseiten für Nutzer barrierefrei zugänglich gestaltet werden. Auf Bundesebene wurde dazu das Web-Zugänglichkeits-Gesetz erlassen. Dies soll insbesondere Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit einräumen, öffentliche Webseiten uneingeschränkt zu nützen. Die Webseite des Sozialministeriums bietet daher im Rahmen des Web – Zugänglichkeitsgesetzes barrierefreie Informationen an.
Förderung "Barrierefreie Unternehmen"
Das Sozialministerium / Sozialministeriumservice hat vor dem Hintergrund des allgemeinen gesellschaftspolitischen Ziels der Herstellung von Barrierefreiheit eine Förderung „Barrierefreie Unternehmen“ initiiert, die einen Anreiz für Unternehmen schaffen und diese unterstützen soll, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben sowie der Abbau von Barrieren sind ein wesentlicher Bestandteil eines selbstbestimmten Lebens und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Wirtschaft (z.B. barrierefreie Gebäude, barrierefreie Kommunikation).