Reiseinformationen
Hier finden Sie Informationen für Reisende nach Österreich oder ins Ausland
Reiseverkehr
Die Reiseinformationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sind eine Serviceleistung für Reisende. Beachten Sie, dass sich die in einem Land geltenden Rechtsvorschriften (etwa betreffend Zoll, Einreiseformalitäten etc.) jederzeit ändern können. Es können auch Einfuhrbeschränkungen und Einfuhrverbote aufgrund weiterer EU-rechtlicher und nationaler Bestimmungen wie z.B. Artenschutz (Cites) oder finanzrechtlicher Bestimmungen bestehen.
Zu den Vorbereitungen für eine Reise ins Ausland gehören:
- Planung allfällig empfohlener Impfungen
- Zusammenstellung einer Reiseapotheke, wobei ständig zu nehmende Medikamente besonders zu berücksichtigen sind
- Vorkehrungen gegen Erkrankungen (Reisekrankenversicherung)
- Impfpass und weitere Dokumente (Blutgruppennachweis) bereitlegen
- Beachtung der Informationen zum Urlaub mit Haustieren (Heimtierausweis, Impfungen)
- Nur im Bestimmungsstaat erlaubte Waren mitnehmen
- Bei Reisen innerhalb Europas e-card nicht vergessen
Wenn Sie aus dem Ausland nach Österreich einreisen oder wieder einreisen, beachten Sie bitte Folgendes:
- Einfuhrvorschriften für Heimtiere
- Transportvorschriften für Tiere
- Bestimmungen bezüglich der Einfuhr von Waren
- Beschränkungen zur Mitnahme von Medikamenten (insbesondere Suchtmittel)
Hinweise, wenn Sie regelmäßig Suchtmittel enthaltende Medikamente einnehmen müssen:
- Länderspezifische Reiseinformation des Außenministeriums
- Informationen zu häufigen Infektionskrankheiten und Vorsorge
- Thema Reiseimpfungen auf gesundheit.gv.at
- Mit der e-card auf Reisen (EKVK)
- Unvorhergesehene medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land
- Kontaktstelle Patientenmobilität
- Informationen über die Einfuhr von Waren (Zoll)
Weitere Informationen:
Allgemeine Reiseinformationen
Eine Broschüre mit Tipps und Ideen, wie Sie Ihren Urlaub mit oder ohne Tier zur Zufriedenheit aller gestalten können
Urlaub mit Haustieren (PDF, 513 KB)Reisende mit Wohnsitz in Österreich dürfen jene Arzneiwaren, die sie bereits bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder den Bedarf eines mitreisenden Tieres mitgeführt haben, wieder nach Österreich mitbringen. Darüber hinaus dürfen sie im Ausland erworbene Arzneiwaren in einer Menge bis zu jeweils drei Einzelhandelspackungen pro Arzneimittel mitführen.
Reisende mit Wohnsitz im Ausland dürfen jene Arzneiwaren mitführen, die sie während der Reise für ihren persönlichen Bedarf oder den Bedarf eines mitreisenden Tieres benötigen.
Lebende Tiere und Produkte tierischen Ursprungs
Ziel der Reiseverkehrskontrollen ist die Verhinderung der Einschleppung bekannter oder exotischer Tierkrankheiten und Zoonosen in die Europäische Union.
Durch die gesteigerte Mobilität der Menschen ist das Bedürfnis nach Mitnahme der eigenen Haustiere, traditioneller Geschenke oder lokaler oder nationaler Spezialitäten gestiegen.
Oft wird dabei aber nicht beachtet, dass Tiere oder Produkte tierischen Ursprungs Überträger von Krankheiten (z.B. Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest, Tollwut) sind. Zum Schutz des österreichischen Tierbestandes vor Seuchen und der Bevölkerung vor Zoonosen müssen daher aus tierseuchenrechtlicher Sicht Maßnahmen gesetzt werden. Diese mögen Reisende als Einschränkung empfinden, sie dienen aber letztlich dem Schutz der Tiere und der Allgemeinheit vor der Einschleppung gefährlicher, manchmal nicht behandelbarer Krankheiten.
Informationsblätter mit den derzeit gültigen Bestimmungen auf diesem Gebiet.
Bitte vergessen Sie nicht, dass es z.B. aus Gründen des Artenschutzes Einschränkungen für das Mitnehmen von Tieren oder Produkten tierischen Ursprungs gibt.
Link zur Homepage des Artenschutzes
Bitte beachten Sie, dass es aus zollrechtlichen Gründen Einschränkungen oder Verbote der Mitnahme von Tieren oder Produkten tierischen Ursprungs geben kann.
Link zur Homepage des Zolls
Nehmen Sie sich vor Antritt einer Reise mit einem Tier ausreichend Zeit, um sich über alle Vorschriften bezüglich Transport, Ausfuhr, Einfuhr in das Bestimmungsland und Wiedereinfuhr in die Europäische Union sowie tierschutzrechtliche Bestimmungen zu informieren.