Technische Definitionen der Rasterzeugnisse (Fertigkeiten der KEF und RZ-VO 2015 sowie SpezV 2017)
Die Technische Definitionen der Rasterzeugnisse stellt die technische Berechnungsgrundlage für die ermittelten Leistungszahlen der einzelnen Ausbildungen zur Allgemeinärztin oder zum Allgemeinarzt bzw. zur Fachärztin oder zum Facharzt, sowie für Spezialisierungen dar.
Der Erfolgsnachweis über die praktische ärztliche Ausbildung erfolgt entsprechend der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 in der geltenden Fassung mittels Rasterzeugnissen (RZ), in denen Dauer und Inhalt (Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten - KEF) der Ausbildung geregelt sind.
Ausgestaltung sowie spezifischer Inhalt der Rasterzeugnisse ist in der KEF und RZ-VO 2015 sowie der Spezialisierungsverordnung 2017 der ÖÄK normiert. Fertigkeiten der einzelnen Ausbildungen die darin mit Richtzahlen hinterlegt sind wurden mittels der österreichweit einheitlichen Diagnosen- und Leistungsdokumentation definiert.
Die aktuelle Ausgabe basiert auf der 5. Novelle der KEF und RZ-VO 2015 sowie der 5. Novelle der SpezV 2017.