Anerkennung ausländischer Ausbildungen in der Musiktherapie Hier finden Sie Informationen zur Berufsberechtigung in der Musiktherapie in Österreich.
Informationen zur Berufsberechtigung in Österreich
Innerhalb der Europäischen Union (EU) gibt es keine einheitlichen Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsberufe. Eine inhaltliche Prüfung Ihrer Qualifikation ist daher neben der Überprüfung der sonstigen Voraussetzungen für eine Berufsausübung im Sinne der Sicherheit der Patientinnen und Patienten notwendig. Die Berufszulassung basiert auf den europäischen Richtlinien über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Nähere Informationen sowie Antragsformular für Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten mit einer ausländischen Berufsqualifikation, die in Österreich tätig werden wollen finden Sie hier: Anerkennung-ausländischer-Ausbildungen
Zuletzt aktualisiert am:
28.12.2022