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Bewertungsboard für ausgewählte Arzneimittel in Österreich Ein Baustein der Ende 2023 beschlossenen Gesundheitsreform ist die Etablierung eines Bewertungsboards für ausgewählte, hochpreisige und spezialisierte Arzneimittel im intramuralen Bereich oder an der Nahtstelle zwischen extra- und intramuralem Bereich. 

Das Bewertungsboard ist gemäß § 62d ff Kranken- und Kuranstaltengesetz einzurichten. Es wurde initiiert, um einen gerechten und schnellen Zugang zu ausgewählten hochpreisigen und spezialisierten Arzneimitteln sicherzustellen und einen bundesweit einheitlichen Einsatz dieser im intramuralen Bereich sowie an der Nahtstelle zwischen extra- und intramuralem Bereich zu fördern.

Ziele umfassen unter anderem

  • Sicherstellung eines raschen Zugangs zu spezialisierten Arzneimitteln am Best Point of Service für die Patient:innen
  • Gewährleistung eines österreichweit einheitlichen Einsatzes hochpreisiger Arzneimittel
  • Unterstützung von Krankenanstalten und Ärzt:innen beim Einsatz neuer Technologien für eine qualitätsgesicherte Patient:innenversorgung
  • Beitrag zu einem effizienten Mitteleinsatz im Gesundheitssystem zur langfristigen Finanzierbarkeit

Das Bewertungsboard wird als multidisziplinäres Gremium aufgesetzt, das sich überwiegend aus Personen mit fundierter humanmedizinischer Expertise zusammensetzt (nominiert werden diese durch die Bundesländer, die Sozialversicherung, die:den für das Gesundheitswesen zuständige:n Bundesminister:in, die österreichische Universitätenkonferenz sowie die Patientenanwaltschaft).

Die Empfehlungen des Bewertungsboards stellen Sachverständigengutachten in Bezug auf die Grundsätze und anerkannten Methoden der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft dar. Die individuelle patient:innenbezogene Therapieentscheidung obliegt weiterhin den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Hintergrund und aktueller Stand

Österreich verfügt über einen herausragenden und äußerst fortschrittlichen Zugang zu Arzneimitteln. Aufgrund des fragmentierten Systems ist der Zugang zu neuen Arzneimitteln aber nicht immer bundesweit einheitlich gegeben. International sind Prozesse zur einheitlichen Bewertung innerhalb eines Landes gängige Praxis. Mit dem Bewertungsboard wird eine bundesweit einheitliche Bewertung für ausgewählte Arzneimittel nun auch in Österreich ermöglicht.

Das Bewertungsboard soll auf Basis wissenschaftlicher Evidenz Anwendungsempfehlungen für hochspezialisierte Arzneimittel abgeben und damit zu mehr Transparenz und Fairness in der Arzneimittelversorgung im österreichischen Gesundheitssystem beitragen. Die individuelle patient:innenbezogene Therapieentscheidung obliegt weiterhin den behandelnden Ärzt:innen, jedoch soll durch eine einheitliche Informationsbereitstellung zum medizinisch-therapeutischen Zusatznutzen einer Therapie mittels Health-Technology Assessment (HTA), ein zielgerichteter Einsatz von Medikamenten gefördert werden.

Im niedergelassenen Bereich erfolgt im Rahmen des Verfahren zur Aufnahme in den Erstattungskodex (EKO) in Österreich bereits seit Längerem eine Prüfung des Zusatznutzens. Mit dem Bewertungsboard wird ein ähnlicher, Prozess zur bundesweit einheitlichen Bewertung von ausgewählten Produkten im stationären Bereich und an der Nahtstelle eingerichtet, der in einer evidenzbasierten Empfehlung mündet.

Aktuell wird intensiv daran gearbeitet, die erste Sitzung im Herbst 2024 vorzubereiten, in der unter anderem die Geschäftsordnung beschlossen werden soll. Erste Empfehlungen zu Arzneimitteln sind im Frühjahr 2025 zu erwarten.

Durch das neu einzurichtende Bewertungsboard soll ein bedeutender Beitrag zur Transparenz und Fairness in der Arzneimittelversorgung in Österreich geleistet werden.

Kontakt

Geschäftsstelle des Bewertungsboards im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung VII/B/5

Bewertungsboard@gesundheitsministerium.gv.at

Rechtsgrundlagen und weitere Informationen

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit
Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG)
 

 

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 23. August 2024