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Onkologiebeirat

Der Beirat nimmt zu aktuellen Fragen der Krebsprävention Stellung und ist bei der strategischen Weiterentwicklung einer evidenzbasierten Patientinnen- und Patientenversorgung beratend tätig.

Der Onkologiebeirat ist ein Gremium gemäß § 8 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986, in der geltenden Fassung.

Seine Aufgabe ist die Beratung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in allen Fragen der Krebsvorsorge, -früherkennung und der Optimierung der Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten, im speziellen auch die beratende Funktion im Zuge der Umsetzung des nationalen Krebsrahmenprogramms.

Der Beirat arbeitet ehrenamtlich und setzt sich aus einem multi-professionellen, interdisziplinären Personenkreis zusammen.

Mitglieder des Onkologiebeirates (PDF, 105 KB)

Letzte Aktualisierung: 29. April 2024