ELGA
Hier finden Sie eine Übersicht, Allgemeines und weiterführende Informationen zu ELGA.
Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) ist ein Informationssystem, das den Zugang zu Gesundheitsdaten erleichtert. Es steht allen Menschen, die im österreichischen Gesundheitssystem versorgt werden, sowie niedergelassenen Ärzt:innen, Spitälern, Pflegeeinrichtungen, Ambulatorien und Apotheken zur Verfügung. Das ELGA-Portal steht über das Zugangsportal gesundheit.gv.at zur Verfügung.
ELGA startete 2015 in öffentlichen Spitälern und Pflegeeinrichtungen, in den Jahren 2018 und 2019 auch im niedergelassenen Bereich. Sofern Sie in einer Einrichtung behandelt werden, die bereits mit ELGA arbeitet, können Sie die ELGA-Funktionen "eBefunde" und „eMedikation“ bereits nutzen. Sämtliche von Ihnen abgegebene Willenserklärungen werden selbstverständlich beim Zugriff auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten beachtet und sind auch in Ihrer ELGA über das ELGA-Portal einsehbar.
ELGA-Serviceline für Bürger:innen
- Telefonnummer: 050 124 4411
- Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 7-17 Uhr
ELGA-Serviceline für Gesundheitsdiensteanbieter (GDA)
- Telefonnummer: 050 124 4422
- Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 7-17 Uhr und Samstag 7-12 Uhr
ELGA-Ombudsstelle in den Bundesländern
Informationsfolder der ELGA-Ombudsstelle
ELGA - Tätigkeitsberichte der Ombudsstelle
- Tätigkeitsbericht der ELGA-Ombudsstelle (Dezember 2015 - Februar 2017) (PDF, 7 MB) (PDF, 7 MB)
- Tätigkeitsbericht der ELGA-Ombudsstelle (2017) (PDF, 6 MB) (PDF, 6 MB)
- Tätigkeitsbericht der ELGA-Ombudsstelle (2018) (PDF, 2 MB) (PDF, 2 MB)
- Tätigkeitsbericht der ELGA-Ombudsstelle (2019) (PDF, 2 MB) (PDF, 2 MB)
ELGA-Widerspruchstelle
- Postfach 180, 1021 Wien
ELGA erklärt
Die wesentlichen Eckpunkte sowie der Nutzen für Bürger:innen und Gesundheitsdiensteanbieter von ELGA werden hier erklärt.
Mit ELGA erhalten ELGA-Teilnehmer:innen erstmals die Möglichkeit, zeitlich uneingeschränkt auf ihre eigenen Befunde, Entlassungsbriefe und Medikation zuzugreifen.
Zudem erhält ein in die Behandlung bzw. Betreuung involvierter ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (das sind Ärzt:innen, Krankenanstalten, Apotheken und Pflegeeinrichtungen) rasch und unkompliziert Vorbefunde, Entlassungsberichte sowie die aktuelle Medikation seiner Patient:innen als unterstützende Entscheidungsgrundlage für die weitere Diagnostik und Therapie.
Somit kann ELGA in der medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Behandlung und Betreuung durch einen besseren Informationsfluss unterstützen – vor allem dann, wenn mehrere Gesundheitsdiensteanbieter in einer Behandlungskette zusammenarbeiten.
Für Patient:innen
- Erhöhung der Patient:innensicherheit
- Verbesserung der Behandlungsqualität
- einfacher Zugriff auf eigene Befunde über das Zugangsportal
- Steigerung der eigenen Gesundheitskompetenz ("Health Literacy")
- Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen und Doppelverschreibungen
Für Spitäler, Ärzt:innen, Apotheken und Pflegeeinrichtungen
- zeitnahe Verfügbarkeit relevanter Informationen (Befunde, eMedikationsliste)
- Vermeidung von möglichen Behandlungs-/Betreuungsfehlern
- Organisationsübergreifender Informationsfluss und somit bessere Zusammenarbeit
- integrierte Prozesse bei Behandlung und Betreuung
- aus Schnittstellen werden Nahtstellen
- einheitliche, qualitätsgesicherte Standards
Für Datenschutz und Datensicherheit
- IT-Sicherheit im Gesundheitswesen wird normiert und hohe Sicherheitsstandards werden vorgeschrieben
- ELGA-Befunde sind dezentral gespeichert
- technischer Nachweis des Behandlungs- bzw. Betreuungsverhältnisses ist möglich
- Patient:innen können Zugriffsrechte selbst bestimmen
- Zugriffe nur über definiertes Berechtigungssystem
- Patient:innen sehen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat (Protokollierungssystem)
Freiwilligkeit
Die Freiwilligkeit für Patient:innen mittels Widerspruchlösung (Opt-Out) analog Organspende ist sichergestellt.
Für die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter sieht das Gesundheitstelematikgesetz 2012 ein Ermittlungsgebot vor, das sich an den jeweiligen Berufspflichten orientiert; allerdings müssen im Gesetz aufgezählte ELGA-Gesundheitsdaten gespeichert werden (Speicherpflicht). ELGA-Gesundheitsdaten sind etwa Entlassungsbriefe und die eMedikationsliste.
Datenschutz und Datensicherheit
ELGA verbessert den Datenschutz für Patient:innen, sowohl durch technische Maßnahmen als auch durch gesetzliche Vorgaben. So erfolgt der Datentransport ausschließlich in verschlüsselter Form und in speziell für das Gesundheitswesen etablierten sicheren Gesundheitsnetzen. Der Zugriff auf Daten im technischen Bereich ist nur im 4-Augen-Prinzip oder mit vergleichbaren technischen Sicherheitsmaßnahmen gestattet. Des Weiteren dürfen nur berechtigte ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter während eines aufrechten Behandlungs- bzw. Betreuungsverhältnisses auf die Daten ihrer Patient:innen zugreifen. Im ELGA-Protokoll können Patient:innen jederzeit nachvollziehen, wer wann auf welche ihrer Gesundheitsdaten zugegriffen hat. Darüber hinaus haben sie das Recht auf Verwaltung der eigenen Gesundheitsdaten und die Möglichkeit, sich gänzlich oder teilweise von ELGA abzumelden bzw. wieder anzumelden.
Usability – Anwenderfreundlichkeit
ELGA wird auf Basis der aktuellen technischen Möglichkeiten betrieben und schrittweise ausgebaut. Konkrete Maßnahmen stellen die Anwenderfreundlichkeit zu jedem Zeitpunkt sicher. So sind etwa Such- und Filterfunktionen im Gesetz explizit festgeschrieben. Alle Befunde müssen strengen Qualitätskriterien entsprechen.
Zeitplan
Die schrittweise ELGA-Umsetzung hat am 9. Dezember 2015 begonnen. Zunächst wurden in öffentlichen Spitälern in der Steiermark und in Wien Entlassungsbriefe sowie Labor- und Radiologie-Befunde via ELGA verfügbar gemacht. Zug um Zug wurden die öffentlichen Spitäler in den anderen Bundesländern an ELGA angebunden; so auch die Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren der AUVA.
Anfang 2018 wurde mit der Ausrollung von ELGA in den niedergelassenen Bereich begonnen. Bis September 2019 wurden schrittweise niedergelassene Ärzt:innen, Gruppenpraxen, Apotheken und Ambulatorien an ELGA angebunden. Es folgen private Krankenanstalten, 2026 auch Ärzt:innen ohne Kassenvertrag („Wahlärzt:innen“).
Gleichzeitig mit dem Start der ersten ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter Ende 2015 wurde auch die erweiterte Version des ELGA-Portals für Bürger:innen in Betrieb genommen. Dort können Sie ihre eigenen, ab diesem Zeitpunkt entstandenen, ELGA-Gesundheitsdaten abrufen. Patient:innen, die einer Teilnahme an ELGA nicht widersprochen haben, können in ihrer eMedikationsliste ihre verschriebenen und in der Apotheke abgeholten bzw. ihre noch nicht abgeholten Medikamente einsehen.
Parallel dazu haben die dezentralen Standorte der ELGA-Ombudsstelle bei den Patientenanwaltschaften in den Ländern begonnen ihre Tätigkeit aufzunehmen.
Bereits seit Anfang 2014 sind neben dem ELGA-Portal auch die ELGA-Serviceline (Telefon 050 124 4411) und die ELGA-Widerspruchstelle in Betrieb.
Weitere Informationen sowie die wichtigsten Fragen und Antworten zu ELGA:
- Link zu: www.gesundheit.gv.at
Die ELGA GmbH
Am 20. November 2009 wurde die ELGA GmbH vom Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, allen neun Bundesländern und dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherung gegründet.
Zunächst wurde die ELGA GmbH mit der Koordination der technischen und organisatorischen Errichtung von ELGA beauftragt. 2023 haben sich Bund und Länder mit der Vereinbarung gemäß Art.15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens dazu bekannt, die öffentliche Gesundheitstelematik-Infrastruktur als Fundament für eine weitreichende digitale Transformation im Gesundheitswesen und an der Nahtstelle zum Pflegewesen auszubauen. Nach dieser am 01.01.2024 in Kraft getretenen Vereinbarung soll das Grundprinzip „digital vor ambulant vor stationär“ berücksichtigt werden. Dafür soll die ELGA GmbH zu einer wirkungsvollen und effizienten gemeinsamen eHealth-Einrichtung für die Planung und Koordination der Weiterentwicklung von eHealth und ELGA ausgestaltet werden.
Unternehmensgegenstand der ELGA GmbH ist ausschließlich die nicht auf Gewinn gerichtete Erbringung von im Allgemeininteresse liegenden Serviceleistungen auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge im Bereich von ELGA und anderer eHealth-Anwendungen. Dies umfasst laut Gesellschaftsvertrag vor allem:
- die Planung und Koordination der Weiterentwicklung von ELGA- und eHealth Anwendungen;
- die Begleitung von Pilotierungen entsprechend den Vorgaben der Bundesgesundheitsagentur;
- die Weiterentwicklung und Evaluierung der eingesetzten Standards inklusive der internationalen Abstimmung unter Berücksichtigung der gebotenen Sicherheitsanforderungen und der Grundsätze des Datenschutzes
- das Qualitäts- und Akzeptanzmanagement für ELGA- und andere eHealth-Anwendungen
- die Funktion der ELGA GmbH als operative Schnittstelle zur Europäischen Kommission, dies in Abstimmung mit dem Bund, insbesondere die Funktion als Koordinierungsstelle für Europäische „e-health-record-Projekte“, Mitwirkung an der Standardisierung und Abstimmung mit EU-Standards im Bereich von „e-health-Projekten“
Die Organe der ELGA GmbH sind die Geschäftsführung, die Generalversammlung und seit 2024 ein Aufsichtsrat.
Mitglieder der Geschäftsführung:
Dr.in Edith Bulant-Wodak und Dr. Stefan Sabutsch
Mitglieder des Aufsichtsrates:
Vorsitzende:
- DDr.in Meinhild Hausreither
Stellvertreter:
- Mag. Bernhard Wurzer
- MMag.Dr. Andreas Huber
Mitglieder:
- Mag. Michael Fürmann, BA
- Ing. Uwe Kratzer, MSc
- Mag. Jan Pazourek
- Helene Prenner, BA
- Dipl.Ing.in Mag.a Birgit Scholz
- Mag. Dr. Robert Schütz
Weiters verfügt die ELGA GmbH über einen „ELGA- und eHealth-Nutzerbeirat“. Dieser berät die Geschäftsführung in technisch-organisatorischen sowie in fachlich-medizinischen Belangen. Er besteht aus sachkundigen Vertreter:innen von im Gesundheitswesen tätigen Berufsgruppen und Organisationen.
In der ELGA GmbH arbeiten neben den beiden Geschäftsführern um die 52 Mitarbeiter:innen an der Umsetzung und Weiterentwicklung von ELGA und anderen eHealth-Anwendungen.
Die Gesellschafter stellen für die Erfüllung der Aufgaben der ELGA GmbH die notwendigen Mittel gemäß den Beschlüssen der Generalversammlung zur Verfügung.
Weitere Informationen zur ELGA GmbH finden Sie auch auf der Webseite der Gesellschaft.