Rückblick Schulstartpaket
Das Schulstartpaket half einkommensschwachen Familien dabei, gut ins neue Schuljahr zu starten. Ab 2022 gibt es die neue Schulstartaktion "Schulstartklar!".
Das Schulstartpaket wird ab 2022 nicht mehr ausgegeben. Stattdessen erhalten bezugsberechtigte Haushalte einen Gutschein, mit dem bei Libro und Pagro Diskont Schulartikel gekauft werden können.
Alle Infos zur neuen Schulstartaktion finden Sie unter www.schulstartklar.at.
Europäischer Hilfsfonds - Allgemeines
Der Europäische Hilfsfonds wurde 2014 seitens des EU-Parlament und des Rates mit dem Ziel beschlossen, den sozialen Zusammenhalt in der Union zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die am stärksten benachteiligten Personen in der Union materiell unterstützt werden. Jeder Mitgliedstaat entschied für sich, welche Art von Unterstützung er an die Bevölkerung leisten möchte. Mithilfe von Partnerorganisationen sollen die Güter an jene Menschen verteilt werden, die am stärksten von Armut betroffen sind. Eine Voraussetzung dabei ist, dass es sich nur um Sachleistungen, nicht jedoch um Geldleistungen handeln darf.
Österreich erhielt für den Zeitraum von 2014 bis 2020 einen Anteil am Gesamtbudget (=3,4 Milliarden Euro) in Höhe von 18 Millionen Euro. Um auf dieses Budget zugreifen zu können, musste Österreich ein so genanntes „Operationelles Programm" vorlegen, das von unabhängigen Expert:innen geprüft wurde. Die Kosten für die Umsetzung des Programms wurden nach dem Prinzip der Kofinanzierung zu 85 Prozent aus Fondsmitteln gedeckt. 15 Prozent der Kosten übernahmen die Mitgliedstaaten selbst.
Österreich hat sich seinerzeit dafür entschieden, die bereit gestellten Mittel für die Ausgabe von Schulstartpaketen an Schüler:innen in Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfehaushalten zu verwenden.
Der Schulstart stellt viele Familien vor hohe finanzielle Belastungen. Um diese Belastung auszugleichen und im Besonderen einkommensschwachen Haushalten zu helfen, gab es daher seit dem Schuljahr 2015/2016 die österreichweite Aktion „Schulstartpaket“. Die betroffenen Haushalte wurden vor dem Sommer mit einem Schreiben der Landesregierung über ihren Anspruch informiert und bekamen gleichzeitig einen Antrag übermittelt. Insgesamt konnten sie aus 9 schultypenspezifischen Paketen wählen, die mit langlebigen und umweltfreundlichen Produkten befüllt waren (Schultasche, Rucksäcke, Handarbeitskoffer, Schulutensilien).
Insgesamt wurden seit 2015 an die 300.000 Schulstartpakete verteilt.
Seit Beginn der Aktion sind die Zustimmungswerte der begünstigten Familien zur Aktion Schulstartpaket sehr hoch geblieben und die Schulstartpakete zum fixen Bestandteil der Leistungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geworden.
Die Inanspruchnahme eines Schulstartpakets ist von knapp 70% im ersten Jahr auf knapp 83% im Jahr 2021 gestiegen (hoher Bedarf erkennbar).Die Zufriedenheit mit der Umsetzung war sehr hoch (98% waren sehr zufrieden bzw. zufrieden) und es handelt sich um eine zielgerichtete Maßnahme zur Vermeidung/Reduzierung Kinderarmut.
Aus diesem Grund wird es Ähnliches auch in der nächsten Programmplanungsperiode geben, allerdings in einer anderen Form.
Ausblick:
Der Europäische Hilfsfonds wurde für die neue Programmperiode (Umsetzung ab 2022) in den Europäischen Sozialfonds plus (ESF+) integriert. Die ESF+ Verordnung wurde Ende Juni 2021 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht.
- Die Verteilung von Schulartikeln wird auch in der neuen Förderperiode fortgeführt. 4,1% der österreichischen ESF+ Mittel (ca. 18,6 Mio. EUR inkl. 10% nationaler Kofinanzierung) werden für das Programm bereitgestellt.
- Die Umsetzung des Nachfolgeprogramms des Europäischen Hilfsfonds erfolgt als eigenes Programm in der Zuständigkeit des Sozialministeriums.
- Die Umsetzung erfolgt künftig durch die Verteilung von Gutscheinen für Schulartikel an Schüler:innen in Haushalten, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen.
Betrugsvermeidung
Für die Umsetzung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) in der Förderperiode 2014-2020 legt die Europäische Kommission großen Wert auf die Vorbeugung und Bekämpfung von Betrug.
Gemäß Art. 32 Abs. 4 lit. c der VO (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014, hat die Verwaltungsbehörde unter Berücksichtigung der ermittelten Risiken wirksame und angemessene Betrugsbekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen.
Dabei ist die Einrichtung und Bekanntgabe von Betrugsmeldeverfahren ist ein wichtiger Aspekt der Betrugsverhütung. Sollten Sie daher im Zusammenhang mit der Abwicklung des Europäischen Hilfsfonds in Österreich einen Betrug(sverdacht) vermuten und diese(n) melden wollen, so können Sie das internetbasierte anonyme Anzeigesystem der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) nutzen. Dieses Hinweisgebersystem wurde speziell für Ermittlungen im Bereich der Wirtschafts- und Korruptionsdelikte entwickelt.
Wenn Sie Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität und Korruption betreffend den Europäischen Hilfsfonds in Österreich melden möchten, können Sie das Hinweisgebersystem der WKStA zu nutzen.
Während des Meldevorgangs entscheidet der Hinweisgeber über die namentliche oder anonyme Nutzung des Systems. Eine Rückverfolgbarkeit der IP-Adresse des Hinweisgebers bei Nutzung des Hinweisgebersystems ist nicht möglich.
Direkter Link zum elektronischen Meldeprozess