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Blut, Gewebe, Organe

Blut, Gewebe und Organe können die gesamte Bevölkerung entweder als Spender:innen oder als Empfänger:innen betreffen. Ihr Einsatz ist aus der modernen Medizin kaum mehr wegzudenken und hat in vielen Bereichen völlig neue Therapiemöglichkeiten eröffnet.

Allgemeines

Bei den biologischen Produkten, Blut und Blutkomponenten, Gewebe, Zellen und Organe, bestehen trotz aller Sicherheitsmaßnahmen grundsätzlich bestimmte Restrisiken im Hinblick auf mögliche Unverträglichkeiten (z.B. Immunmodulation, Abstoßungsreaktion, u.a.m.) oder auf eine Übertragung von Infektionskrankheiten. Ihnen ist durch eine strenge Indikationsstellung sowie weitere, im Folgenden angeführte, Maßnahmen Rechnung zu tragen.

Bei der Beschaffung, Verarbeitung, Lagerung, Verteilung und Anwendung von Blut und Blutprodukten, Geweben und Zellen sowie menschlichen Organen steht die Qualität an erster Stelle. Darunter sind in diesem Zusammenhang insbesondere die

  • Produktsicherheit,
  • Behandlungsqualität und Sicherheit des:der Empfänger:innen,
  • Dokumentations- und Datenqualität,
  • Spender:innensicherheit

zu verstehen.

Produktsicherheit bezieht sich hierbei auf

  • die Risikominimierung zur Vermeidung der Übertragung von Infektionskrankheiten (wie z.B. Hepatitis, HIV oder Syphilis),
  • die Sicherstellung optimierter und laufend kontrollierter höchster Hygiene- und Produktionsstandards, sowie nicht zuletzt auf
  • Maßnahmen zur Erreichung der bestmöglichen Verträglichkeit dieser biologischen Produkte. Auch die sorgfältige Spender:innenauswahl ist hier von großer Bedeutung, da sie die Spender:innen-, Produkt-, und Empfänger:innensicherheit maßgeblich mitbeeinflusst.

Empfänger:innensicherheit umfasst insbesondere folgende Elemente:

  • strenge Indikationsstellung,
  • hohe Behandlungsqualität, sowie
  • situationsgerechtes Verhalten des medizinischen Fachpersonals bei unerwünschten ernsten Reaktionen und ernsten Zwischenfällen.

Eine adäquate und risikobewusste Indikationsstellung sowie situationsgerechtes Verhalten bei unerwünschten ernsten Reaktionen und ernsten Zwischenfällen tragen entscheidend zur bestmöglichen Behandlungsqualität und zum Heilungserfolg der Empfänger:innen bei.

Dokumentation und Datenqualität beziehen sich auf

  • den:die Spender:in und seinen:ihren Gesundheitsstatus (Rückverfolgbarkeit, allfällige Veränderungen des Gesundheitsstatus bei Lebendspender:innen, etc.)
  • auf das Produkt (Blut, Gewebe, Organe) und schließlich auf
  • den Krankheitsverlauf des:der Empfänger:in (Krankengeschichte).

Spender:innensicherheit und Spender:innenschutz

Die Spender:innensicherheit beinhaltet alle Maßnahmen zur Gewährleistung einer größtmöglichen Sicherheit der Blut-, Gewebe- bzw. Organspende (Spender:innenauswahl und - befragung, medizinische Untersuchungen; Abfrage des österreichischen Widerspruchsregisters, etc.) und andererseits die optimale Betreuung der Spender:innen im Falle von Blutspenden bzw. Lebendspenden von Geweben bzw. Organen vor, während und nach der Spende (Spender:innenschutz).

Bei der medizinischen Versorgung bestehen deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bereichen (Blut, Gewebe und Zellen sowie Organe). Während die Versorgung mit Blut und Blutprodukten traditionell in Österreich einen hohen Stellenwert hat und auf qualitativ hohem Niveau ausreichend gesichert erscheint, kann der Bedarf an menschlichen Geweben, Zellen und Organen − trotz aller Bemühungen, auch in diesem Bereich eine optimale medizinische Behandlung der betroffenen Patient:innen sicherzustellen − zum Teil noch nicht ausreichend gedeckt werden.

In der EU-Kommission ist die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher:innen für die Angelegenheiten von Blut, Geweben und Organen zuständig.

Blut und Blutprodukte

Blut, Blutprodukte und Plasmaprodukte gelten in Österreich als Arzneimittel und unterliegen strengen Kontrollen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) und dem Blutsicherheitsgesetz (BSG). Sie spielen sowohl im Krankenhausalltag als auch in der Pharmaindustrie eine wichtige Rolle.

Soweit die genannten Gesetze vom Bund zu vollziehen sind, ist dafür das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zuständig.

Blutsicherheit- Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen

Plasmaprodukte- Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen

Da bei Blut und Blutprodukten, wie bei allen biologischen Produkten, trotz aller Sicherheitsmaßnahmen grundsätzlich bestimmte Restrisiken im Hinblick auf mögliche Unverträglichkeiten oder bezüglich der Übertragung von Infektionskrankheiten bestehen, sollten diese Produkte nur nach klar definierten Kriterien und nach Vornahme einer entsprechenden ärztlichen Risikoabwägung (d.h. im Rahmen einer strengen Indikationsstellung) am Menschen angewendet werden. Dem Ziel der Sicherung einer hohen Qualität und Sicherheit von Blut und Blutprodukten vom:von der Spender:in bis zum:zur Empfänger:in dient eine Reihe von Rechtsvorschriften auf nationaler wie auch EU-Ebene (siehe dazu die Rubrik "Rechtsvorschriften").

Wer Vollblut, Plasma, Erythrozyten, Thrombozyten oder Granulozyten spendet, leistet einen wertvollen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit. Blutprodukte werden im klinischen Bereich vor allem nach Unfällen, bei schweren Operationen (etwa Revisionen von Hüftgelenken) oder im Rahmen der Krebstherapie benötigt.

Vor einer Blutspende ist die Feststellung des Gesundheitszustandes der Spender:innen durch die Ärzt:innen bzw. bei mobilen Blutspendeeinrichtungen ev. durch Gesundheits- und Krankenpflegekräfte des gehobenen Dienstes von großer Bedeutung. Das korrekte Ausfüllen des Fragebogens und die wahrheitsgemäße Beantwortung der gestellten Fragen sind die Voraussetzung dafür. Nur so kann ein Höchstmaß an Sicherheit sowohl für die Empfänger:innen, als auch die Spender:innen gewährleistet werden.

Empfehlung eines Fortbildungscurriculums für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege für das Blutspendewesen (PDF, 437 KB)

Gesundheitsfolgenabschätzung: Zulassung zur Blutspende in Österreich – mögliche Auswirkungen einer modifizierten Risikoabschätzung mit Fokus auf MSM (PDF, 2 MB)

Das gewonnene Vollblut wird in den Blutspendeeinrichtungen, die vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gem. BSG zugelassen/bewilligt werden müssen, in die einzelnen Blutkomponenten getrennt (Erythrozyten, Thrombozyten, Plasma). Von dort werden die Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentrate sowie das Plasma an die Blutdepots in den Krankenhäusern verteilt. Den Blutdepots obliegt die Versorgung der einzelnen Abteilungen/Stationen des zugehörigen Krankenhauses, wo die Konzentrate dann letztlich zu den Patient:innen gelangen. Das Plasma kann von den Blutspendeeinrichtungen auch an behördlich bewilligte pharmazeutische Betriebe (pharmazeutische Industrie) geliefert werden. Weiters wird Plasma in, vom BASG zugelassenen Plasmazentren, gewonnen. Das Plasma wird dann pathogen-inaktivierenden Verfahren unterzogen und mittels umfangreicher klinischer Prüfungen auf Wirksamkeit und größtmögliche Sicherheit getestet, um dann daraus verschiedenste therapeutische Produkte (wie Gerinnungsfaktoren, Immunglobulin und Albumin) herzustellen. Weiterführende Informationen:

Plasmaprodukte

Die aktuellen Standards der Österreichischen Gesellschaft für Blutgruppenserologie, Transfusionsmedizin, Regenerative Medizin und Immungenetik (ÖGBT) sind das Ergebnis einer bundesweiten Zusammenarbeit österreichischer Fachexperten. Sie regeln das Vorgehen bei prätransfusionellen Untersuchungen und die Abklärung im Rahmen der immunhämatologischen Schwangerschaftsbetreuung. Das Hauptaugenmerk der Standards liegt auf der Gewährleistung der Transfusionssicherheit sowie der zeitgemäßen Diagnostik immunologischer Mutter-Kind-Inkompatibilität.

ÖGBT-Standard: Immunhämatologische Untersuchungen bei Patienten (PDF, 730 KB)

ÖGBT-Standard: Klinische Hämotherapie (PDF, 1 MB)

Gemäß §1 Abs. 1 der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Errichtung einer Blutkommission (BKVO) wird beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eine Kommission zur fachlichen Beratung im Bereich von Blut und Blutprodukten sowie Blutspende- und Transfusionswesen eingerichtet.

Verordnung: Errichtung einer Blutkommission (BKVO)

Blutkommission- Mitglieder und Stellvertreter/innen (PDF, 416 KB)

Geschäftsordnung der Blutkommission (PDF, 211 KB)

Das Patient Blood Management (PBM) verfolgt das Ziel, Patient:innen so zu behandeln, dass eine Verabreichung von Fremdblut reduziert oder nicht erforderlich wird. Das PBM basiert auf drei Säulen:

  • Optimierung des Erythrozytenvolumens
  • Minimierung des Blutverlustes
  • Erhöhung und Ausschöpfung der patientenspezifischen Anämietoleranz (Nutzung der Anpassungsfähigkeit des Organismus)

Leitlinie zum Patient Blood Management (Gesundheitsbehörde) - Diese Leitlinie der EU-Kommission wurde am 4.April 2017 veröffentlicht.

Leitlinie zum Patient Blood Management (Spitäler) - Diese Leitlinie der EU-Kommission wurde am 4. April 2017 veröffentlicht.

Gewebe und Zellen

Durch die Transplantation von menschlichen Gewebe und Zellen wird heute die Behandlung bzw. Heilung von Krankheiten möglich, die bisher als unheilbar galten. Die dabei zur Vermeidung möglicher Risiken erforderlichen hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards werden vom Arzneimittelgesetz und vom Gewebesicherheitsgesetz vorgegeben.

Bei den am häufigsten transplantierten Geweben und Zellen handelt es sich um Haut, Knochen, Hornhaut, Herzklappen, Insulin-produzierende Zellen der Bauchspeicheldrüse, Knorpel- und Hautzellen. Sie können sowohl von lebenden als auch von verstorbenen Spender:innen stammen. Weitere in diesem Zusammenhang verwendete Gewebe sind Teile des Muskel-Skelett-Systems (Knorpel, Sehnen), sonstige Gewebe aus dem Herz-Kreislauf-System (Arterien, Venen), Nervenzellen, Gehirnzellen und fötales Gewebe.

Außer der Transplantation der beispielhaft aufgezählten Gewebe und Zellen umfasst dieser Bereich auch die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Reproduktionsmedizin (In-vitro-Fertilisation, künstliche Befruchtung, etc.).

Auch der Einsatz von Stammzellen (gewonnen aus dem Knochenmark, aus dem peripheren Blut oder aus dem Nabelschnurblut) ist vielversprechend, insbesondere bei der Behandlung von Leukämie. Im Jahr 2018 waren in Österreich 71138 Stammzellspender:innen im Nationalen Stammzellregister registriert. Weltweit stehen seit Februar 2015 mehr als 33,5 Millionen typisierte potenzielle Stammzellspender:innen und Nabelschnurblut-Einheiten für eine nichtverwandte Stammzellspende zur Verfügung. Dies bedeutet eine weltweite Zunahme von ca. fünf Prozent.

Die große Anzahl an potenziellen Spender:innen und die hervorragende weltweite Vernetzung der nationalen Stammzellregister ermöglichen eine ausgezeichnete Versorgung der Patient:innen. Für rund 80 Prozent aller österreichischer Patient:innen kann (innerhalb von ca. 28 Tagen) ein:e Fremdspender:in gefunden werden.

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unterstützt den Aufbau allogener Nabelschnurblutbanken, steht der autologen Verwendung von Nabelschnurblut derzeit hingegen − nach gründlicher Prüfung des aktuellen Standes der diesbezüglichen medizinischen Forschung − grundsätzlich kritisch gegenüber.

Da bei jeder Transplantation fremder Gewebe und Zellen grundsätzlich bestimmte Restrisiken im Hinblick auf mögliche Unverträglichkeiten (z.B. Immunmodulation, Abstoßungsreaktion, u.a.m.) oder bezüglich der Übertragung von Infektionskrankheiten bestehen, hat hier immer eine sorgfältige ärztliche Risikoabwägung, verbunden mit einer strengen Indikationsstellung, vorauszugehen.

Rechtliche Voraussetzung für die Entnahme von Geweben oder Zellen von verstorbenen Spender:innen (bei denen der Hirntod festgestellt wurde) ist, dass sie sich zu Lebzeiten nicht ausdrücklich gegen eine Gewebe- oder Zellspende ausgesprochen haben. Als Nachweis eines solchen Widerspruchs gilt insbesondere eine Eintragung in das Widerspruchsregister, das vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt wird.

Alle Krankenanstalten sind gesetzlich verpflichtet, vor einer allfälligen Organ- oder Gewebe-/Zellentnahme eine Abfrage im Widerspruchsregister durchzuführen.

Neben der Entnahme von Geweben und Zellen von verstorbenen Spender:innen spielt auch die Entnahme von Geweben und Zellen von Lebendspender:innen eine zunehmend größer werdende Rolle (z.B. Verwendung von Hüftköpfen, die im Zuge von Hüftoperationen entnommen wurden). In diesen Fällen bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung des:der Spender:innen.

Die Entnahme von Gewebe und Zellen kann entweder in Entnahmeeinrichtungen oder in Gewebebanken erfolgen.

Stammzellenspende- und Stammzellentransplantationswesen

Organe

Mit der Sicherung der Verfügbarkeit von Spenderorganen sind mehrere Organisationseinheiten betraut, deren adäquate Zusammenarbeit eine optimale Versorgung der Patient:innen gewährleistet. Zur Regelung der Bereiche Organspende und -transplantation wurde 2012 das Organtransplantationsgesetz (OTPG) geschaffen.

Im internationalen Vergleich ist die Versorgung mit Spenderorganen in Österreich als gut zu bewerten. 

Im Jahr 2018 wurden in Österreich die nachstehenden Organe in folgender Häufigkeit transplantiert: Niere (414), Leber (182), Lunge (114), Herz (65), Bauchspeicheldrüse (20).

2018 wurden insgesamt 795 Organtransplantationen durchgeführt, davon 718 mit Organen verstorbener Organspender:innen und 77 mit Organen von Lebendspender:innen. Das sind 22,9 Organspenden pro Mio. Einwohner. Die Zahl der verstorbenen Organspender:innen betrug in diesem Zeitraum 349, d.h. ca. 39,6 Organspender:innen pro 1 Mio. Einwohner:innen. Gegenüber 2017 ist die Anzahl der Transplantationen nahezu gleich geblieben. Mit insgesamt 826 Patient:innen auf den Wartelisten im Jahr 2018 ist die Anzahl der Wartenden gestiegen.

Die Zuteilung der verfügbaren Spenderorgane erfolgt in Österreich (einschließlich Südtirol) über die „Eurotransplant International Foundation“ (ET). Die ET ist eine nicht gewinnorientierte Organisation, die 1967 in den Niederlanden gegründet wurde. Neben Österreich gehören ihr Belgien, Deutschland, Kroatien, die Niederlande, Luxemburg und Slowenien an. Durch den Zusammenschluss mehrerer Länder haben die Patient:innen größere Chancen, ein immunologisch passendes Organ zu bekommen, oder in dringenden Fällen schneller transplantiert zu werden. Die gespendeten Organe werden nach festgelegten Kriterien an die Patient:innen, die auf den Wartelisten für die einzelnen Organe stehen, vergeben. Die Vermittlungskriterien für die einzelnen Organe sind unterschiedlich. Im Vordergrund stehen Erfolgsaussicht und Dringlichkeit, geografische Zuteilungskriterien sowie Wartedauer.

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen einer verstorbenen Person Organe bzw. Gewebe und Zellen entnommen werden dürfen, ist in Österreich durch die "Widerspruchslösung" geregelt §5 ff. OTPG bzw. §4 GSG. Demnach ist es zulässig, verstorbenen Personen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, wenn dadurch das Leben eines anderen Menschen gerettet oder seine Gesundheit wiederhergestellt werden kann.

In Österreich gibt es,wie in vielen anderen EU-Staaten, die Widerspruchsregelung, die auf eine Empfehlung des Europarats aus 1978 zurückgeht. Dies bedeutet, dass die Entnahme von Organen dann unzulässig ist, wenn die verstorbene Person oder vor deren Tod, deren gesetzliche Vertretung eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. Eine solche Erklärung liegt insbesondere dann vor, wenn sie im österreichischen Widerspruchsregister (Kontakt: Gesundheit Österreich/ÖBIG-Transplant, Tel.: 01/515 61-0, E-Mail: wr@goeg.at) eingetragen ist. Dies gilt nicht nur für Organe, sondern auch für Organteile, Gewebe und Zellen.

Alle Krankenanstalten sind gesetzlich verpflichtet, vor einer allfälligen Organ- oder Gewebeentnahme eine Abfrage im Widerspruchsregister durchzuführen. Wichtig für die Sicherheit von Spender:innen und Empfänger:innen ist auch das "Gewinnerzielungsverbot". Demnach dürfen Organe, Organteile sowie Zellen und Gewebe nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein, die auf Gewinn ausgerichtet sind.

In Österreich ist der Versorgungsgrad mit gespendeten Organen relativ gut. Durch weitere Verbesserungen in der Zusammenarbeit zwischen Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen sowie geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, wie etwa dem "Europäischen Tag der Organspende und Transplantation", besteht die Hoffnung, die Wartezeiten von betroffenen Patient:innen noch weiter verkürzen zu können.

Die Kosten einer Organtransplantation werden in Österreich von den Sozialversicherungsträgern übernommen.

Eine Möglichkeit, den Organbedarf abzudecken, ist die Lebendspende. Insbesondere die Entnahme einer Niere wird von gesunden Personen gut vertragen. Um die Gesundheit und Lebensqualität sowohl von Empfänger:innen als auch Spender:innen auf möglichst hohem Niveau zu erhalten, ist eine gewissenhafte und regelmäßige Nachbetreuung notwendig.

Das für Gesundheit zuständige Bundesministerium hat zur Akkordierung der Aktivitäten im Bereich des Transplantationswesens, 1991 ein Koordinationsbüro (ÖBIG-Transplant) bei der Gesundheit Österreich GmbH eingerichtet, welches auch den Transplantationsbeirat administriert.

Stammzellenspende- und Stammzellentransplantationswesen

Für viele PatientInnen mit Leukämie und anderen, ähnlich schweren Erkrankungen kann eine so genannte Stammzelltransplantation (Knochenmarktransplantation) die einzige Aussicht auf Hilfe oder gar auf Heilung sein.

Für die Stammzelltransplantation ist es jedoch notwendig, eine/n geeignete/n Stammzellspenderin/-spender zu finden. Ein schwieriges Unterfangen, da der/die Spenderinnen/-spender die gleichen Gewebemerkmale wie der/die Patientin/Patienten aufweisen muss bzw. - in Ausnahmefällen - nur eine geringe Anzahl von Gewebeunterschieden aufweisen darf. Entsprechend kompliziert und heikel sind die Kriterien für die Suche nach potenziellen Spenderinnen/-spender.

Seit 1993 wird daher im Interesse der Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen das österreichische Stammzellregister aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Datei umfasst mittlerweile rund 66.000 potenzielle Stammzellspenderinnen und -spender und wird weiter ausgebaut.

Ein weltweiter Pool mit mittlerweile mehr als 25 Millionen anonymer Spenderinnen und Spender, die nach einheitlichen Kriterien in nationalen Registern gespeichert sind, ermöglicht es, die Suche nach geeigneten Stammzellspenderinnen und -spender für österreichische Patientinnen und Patienten durchzuführen.

Obwohl das System eines sich ständig erweiternden internationalen Spenderinnen- und Spenderpools (bei gleichzeitigem größtmöglichen Daten- und Persönlichkeitsschutz!) dem/der einzelnen Patientin/Patient eine viel größere Chance auf eine geeignete Stammzellspende bietet, als eine individuelle Suche auf nationaler Ebene, treten in letzter Zeit vermehrt Privatinitiativen auf, die für bestimmte PatientInnen geeignete Stammzellspenderinnen und -spender suchen und zu Spenden aufrufen.

Nun ist es zwar verständlich, dass Menschen, die der schweren Erkrankung einer/s Angehörigen hilflos gegenüberstehen und mit ansehen müssen, wie sich deren/dessen Zustand während der laufenden Spenderinnen- und Spendersuche verschlechtert, versuchen, selbst eine/n geeignete/n Spenderin oder Spender zu finden.

Die Ursachen für das verstärkte Auftreten solcher Privatinitiativen sind aber möglicherweise auch darin zu suchen, dass die Betroffenen über den Stand der Suche zu wenig Bescheid wissen oder die Abläufe der SpenderInnensuche im Allgemeinen zu wenig bekannt und transparent sind.

Zur Beseitigung dieses Informationsdefizits einerseits und zur Sicherung der hohen Qualität des österreichischen Stammzellspendewesens im Interesse der Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen andererseits, wurden Expertinnen und Experten der Fachbereiche Hämato-Onkologie sowie Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin in den seit 1991 etablierten Transplantationsbeirat integriert.

Für Auskünfte und Rückfragen steht das mit der Geschäftsführung der Kommission betraute ÖBIG zur Verfügung.

Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG)
Stubenring 6
1010 Wien

Kontaktperson:
Mag.a Birgit Priebe
Tel. 01/515 61-272
Fax 01/513 84 72
E-Mail: priebe@goeg.at

Informationsseite der Gesundheit Österreich GmbH

Letzte Aktualisierung: 30. Juni 2024