Gefährliche Produkte und Rückrufe
Wenn sich Produkte als gefährlich erweisen, müssen Unternehmen verpflichtend geeignete Maßnahmen ergreifen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren zu schützen. In solchen Fällen wird oft ein Produkt-Rückruf eingeleitet.
Pflichten für Unternehmen – Produktsicherheitsgesetz 2004
Wenn Unternehmen erkennen, dass ein von ihnen vertriebenes Produkt gefährlich ist, müssen sie geeignete Korrekturmaßnahmen setzen. Erforderlichenfalls müssen Behörden diese Maßnahmen anordnen. Solche Maßnahmen können zum Beispiel ein Verkaufsverbot oder auch ein Rückruf sein. Ein Rückruf ist die Aufforderung an Endverbraucherinnen und Endverbraucher, ein bereits geliefertes Produkt zur Reparatur, zum Austausch oder zur Vernichtung zurückzugeben.
Unternehmen sind verpflichtet, die zuständigen Behörden über freiwillige Rückrufe zu informieren. Näheres erfahren Sie im Download Fragen und Antworten zu Rückrufen (PDF, 89 KB) sowie im EU-Leitfaden „Rückrufverfahren von A bis Z“. Dort finden Sie auch ein Musterformular für die Veröffentlichung von Rückrufen (siehe Safety Gate - für die deutsche Version oben die Spracheinstellung auf deutsch ändern).
Bitte beachten Sie, dass es für einige Produktgruppen spezielle Bestimmungen für Rückrufe etc. gibt. Die hier dargestellten Verfahren auf Grund des Produktsicherheitsgesetzes 2004 gelten hauptsächlich für „Non-Food-Verbraucherprodukte“. Spezielle Regelungen gehen aber grundsätzlich vor.
Safety Gate - RAPEX
Unter bestimmten Bedingungen muss das Sozialministerium Rückrufe und andere Maßnahmen an die Europäische Kommission melden. Die Europäische Kommission unterhält die Datenbank „RAPEX“. Mit dieser Datenbank informiert die Europäische Kommission alle Mitgliedstaaten über Rückrufe und andere Maßnahmen. Damit ist eine rasche Verständigung aller europäischen Produktsicherheitsbehörden gewährleistet.
Entsprechende Informationen über Rückrufe und andere Korrekturmaßnahmen finden Sie auf der RAPEX-Website der Europäischen Kommission.
Produktsicherheitsportal der AGES – Meldungen des Sozialministeriums
Wichtige Rückrufe, die dem Sozialministerium gemeldet werden, verlautbart die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Die AGES stellt auch eine spezielle App zur Verfügung, mit der Sie über Rückrufe informiert werden.
Sonderfall Kfz-Rückrufe
Das Kraftfahrgesetz regelt die Durchführung von Kfz-Rückrufen in Österreich. Dabei übermittelt der Vertreter des Fahrzeugherstellers dem zentralen Zulassungsregister beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs die Identifikationsnummern der betroffenen Fahrzeuge. Die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter werden dann zugeordnet und der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs informiert sie schriftlich über den Rückruf. Betroffene erhalten ein Informationsschreiben des Fahrzeugherstellers sowie ein allgemeines, automatisiertes Begleitschreiben des Sozialministeriums. Die Kontaktdaten der Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter werden dabei weder dem Fahrzeughersteller noch dem Sozialministerium übermittelt!
Mit dieser Vorgangsweise können somit unter Wahrung des Datenschutzes praktisch alle betroffenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter effizient verständigt werden.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Ausland gekauft und selbst importiert haben, sind Ihre Fahrzeugdaten beim Vertreter des Fahrzeugherstellers in Österreich in aller Regel nicht erfasst – sie können daher bei einem Rückruf "durchrutschen". Wenn Sie glauben, dass Ihr selbst importiertes Fahrzeug in eine Rückrufaktion fällt und Sie keine Verständigung erhalten haben, dann wenden Sie sich bitte an die Vertretung des Fahrzeugherstellers in Österreich.