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Behinderung und Gewalt

Informationen zur Studie „Erfahrungen und Prävention von Gewalt an Menschen mit Behinderungen“

Informationen in Leichter Sprache

Um die Ergebnisse der Studie für alle Menschen zugänglich zu machen, wurde eine Broschüre in Leichter Sprache verfasst.

Die LL-Broschüre Gewalt an Menschen mit Behinderungen in Österreich steht im Broschürenservice zum Download bereit.

UN-Behindertenrechtskonvention

Nach Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind die Vertragsstaaten verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen. Weiters müssen die Vertragsstaaten sicherstellen, dass alle Einrichtungen und Programme, die für Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, wirksam von unabhängigen Behörden überwacht werden.

Diese Aufgabe hat mit 1. Juli 2012 die Volksanwaltschaft übernommen. Als beratendes Gremium wurde bei der Volksanwaltschaft ein Menschenrechtsbeirat eingerichtet, dessen Mitglieder paritätisch von Nichtregierungsorganisationen und Bundesministerien vorgeschlagen werden. In diesem Menschenrechtsbeirat sind auch Menschen mit Behinderungen vertreten. Die Volksanwaltschaft besucht und kontrolliert mit ihren Kommissionen auch Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist, jede denkbare Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu verhindern. Von den Besuchen werden etwa Behinderten- und psychosoziale Langzeiteinrichtungen sowie Behindertentageszentren umfasst.

Wie es zur Studie kam

Menschen mit Behinderungen sind deutlich häufiger von Gewalt betroffen als die Durchschnittsbevölkerung. Da es in Österreich bislang keine umfassenden Daten dazu gab, hat das Parlament das Sozialministerium mittels einer einstimmig angenommenen Entschließung ersucht, gemeinsam mit der Volksanwaltschaft eine Studie zum Thema Gewalt an Menschen mit Behinderungen in Auftrag zu geben.

Das Sozialministerium wurde vom Nationalrat ersucht, in Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft eine Studie zum Thema Gewalt an Menschen mit Behinderungen zu vergeben.

Durchführung der Studie

Diese Studie wurde unter der Leitung von Dr.in Hemma Mayrhofer durch eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus dem Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie, dem Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte, Queraum – Kultur- und Sozialforschung sowie Hazissa – Fachstelle für Prävention durchgeführt.

Einen wichtigen Beitrag leistete die Studienbegleitgruppe des Sozialministeriums, in dem die Behindertenorganisationen, der Behindertenanwalt, die Volksanwaltschaft, der unabhängige Monitoringausschuss, das Vertretungsnetz und das Land Wien vertreten waren.

Fokus der Studie war die Erhebung von Daten über Gewalterfahrungen in allen Lebensphasen und Lebensbereichen von Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in psychosozialen Einrichtungen leben oder arbeiten oder sich im Maßnahmenvollzug befinden. Es wurden Interviews mit 376 Menschen mit Behinderungen geführt, wobei der weitaus überwiegende Teil, nämlich 272, in Einrichtungen der Behindertenhilfe erfolgte. Neben Menschen mit Behinderungen wurden auch Leitung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sowie Expertinnen und Experten interviewt. Untersucht wurden Erfahrungen mit psychischer, physischer und sexueller Gewalt sowie strukturelle Aspekte von Gewalterfahrungen.

Ergebnisse der Studie

Aus diesen Daten wurden Risiko- und Schutzfaktoren identifiziert, Maßnahmen zur Gewaltprävention und zur Unterstützung von betroffenen Personen abgeleitet und Empfehlungen formuliert sowie Good-Practice Analysen dargestellt.

Menschen mit Behinderungen sind in hohem Ausmaß von Gewalt betroffen. Die Studie zeigt deutlich, dass ein Aufwachsen in einem von Lieblosigkeit, Vernachlässigung und Gewalt geprägten Elternhaus den größten Risikofaktor darstellt, im gesamten Leben von Gewalt betroffen zu sein. Oftmals wird auch die Schule als Ort häufiger – insbesondere psychischer – Gewalterfahrung genannt.

Ein besonderes Gewaltrisiko haben auch Menschen mit einer psychischen Erkrankung sowie Menschen mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf, etwa bei der Körperpflege, bei der Kommunikation oder beim Aufbereiten von Informationen.

Hohen Handlungsbedarf macht die Studie in Bezug auf Sexualität und sexuelle Gewalt sichtbar: Menschen mit Behinderungen haben erheblich erschwerte Möglichkeiten, ihre Sexualität in selbstbestimmter und lustvoller und auch in verantwortungsvoller Weise zu leben. Damit gehen grundlegende Risikofaktoren einher, von sexueller Gewalt betroffen zu sein. Sexuelle Aufklärung ist essenzielle Grundlage wirksamer Präventionsarbeit gegen sexuelle Gewalt.

Die vorliegenden Daten zeigen, dass die Größe der Einrichtung allein in keinem Zusammenhang mit dem Ausmaß an Gewalterfahrungen steht. Die Einrichtungsgröße allein sagt zu wenig aus über die „institutionelle Kultur“, die in der Einrichtung herrscht. Ein besonderes Risiko für Gewalt im institutionellen Kontext stellt laut den Studienergebnissen ein schlechter Betreuungsschlüssel, d.h. Personalknappheit, dar.

Prävention von Gewalt

Zur Gewaltprävention sind unterschiedlichste Maßnahmen, die dem Aufwachsen in einem von Gewalt und Lieblosigkeit geprägten Umfeld entgegenarbeiten, von Bedeutung. Für erwachsene Menschen mit Behinderungen bzw. psychischer Erkrankung braucht es auch adäquate und ausreichende therapeutische Unterstützungsangebote zur Aufarbeitung der Folgen von Gewalterfahrungen.

Für die Prävention betreuungsbezogener Gewalt braucht es nicht nur ausreichend Personal, sondern u.a. auch personenzentrierte Betreuungskonzepte.  Besonders wichtig ist hier ein barrierefreier, niederschwelliger Zugang von Menschen mit Behinderungen bzw. psychischer Erkrankung zu Informationen – etwa auch zum Schutz vor Gewalt. Wesentlich sind auch Mitbestimmung bezüglich der Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern, ausreichend Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten.

Einrichtungsleitung und Organisationskultur haben eine maßgebliche Bedeutung für einen wirksamen Gewaltschutz in den Einrichtungen. Ein an den Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention, d.h. an Selbstbestimmung, Autonomie und Chancengleichheit in der Gesellschaft orientiertes Leitbild schafft die Grundlage für das fachliche Handeln in den Einrichtungen. Wichtig sind verbindliche institutionelle Regeln und eine klare, konsequente Haltung gegen Gewalt als Teil der Organisationskultur.

Positive Beispiele

In der Studie wurden auch drei Good-Practice Beispiele dargestellt. Die Leitbilder der drei beschriebenen Einrichtungen orientieren sich an den menschenrechtlichen Prinzipien, wobei vor allem Selbstbestimmung, Empowerment und eine größtmögliche Autonomie einen hohen Stellenwert einnehmen. Im Selbstverständnis der Einrichtungen spielen die Menschenwürde und ein respektvoller Umgang mit Nutzerinnen und Nutzern/Klientinnen und Klienten und unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine große Rolle. Eine gute Gesprächskultur, Teamsupervisionen und eine konstruktive Fehlerkultur im Sinne "lernender Organisationen" werden in allen drei Einrichtungen als Notwendigkeit für die Entwicklung gemeinsamer achtsamer Haltungen angesehen.

Informationen in Leichter Sprache

Um die Ergebnisse der Studie für alle Menschen zugänglich zu machen, wurde eine Broschüre in Leichter Sprache verfasst.

Nationaler Aktionsplan Behinderung

Das Thema Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen wird auch im neu zu erstellenden Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) eine Rolle spielen. Im neuen NAP Behinderung, welcher vom Sozialministerium in einem partizipativen Prozess koordiniert wird, wirken erstmalig auch die Länder mit, was zu einer umfassenderen und nachhaltigeren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention führen soll.

Die Studie „Erfahrungen und Prävention von Gewalt an Menschen mit Behinderungen“ steht im Broschürenservice zum Download bereit.

Letzte Aktualisierung: 4. Februar 2020