Förderungen und Richtlinien
Hier finden Sie Informationen und Richtlinien für die Förderung von Projekten.
Das Sozialministerium kann Projekte aus den folgenden Bereichen fördern:
- Behindertenhilfe
- Behindertengleichstellung
- Gesundheit
- Pflegevorsorge
- Opferfürsorge
- Konsumentenschutz
- Seniorinnen und Senioren
- Freiwilliges Engagement
- Abbau von Geschlechterstereotypen
- Geschlechterspezifische Gewaltprävention
- Extremismusprävention
- Soziales Europa
- Internationaler Know-how-Transfer
- Gender Mainstreaming
- Soziale Eingliederung/Armutsbekämpfung
- Corporate Social Responsibility
- Menschenrechtsangelegenheiten
- Sonstiges
Die Förderungen werden gemäß den „Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)" vergeben. Diese sind im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS) nachzulesen.
Online Antrag
Als alternatives Angebot zum Papierantrag steht ab sofort ein Online-Formular zur Beantragung von Förderungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bereit.
Vorlagen
Richtlinien
Alle Richtlinien die für die Gewährung von Förderungen eingehalten werden müssen, können Sie für die jeweiligen Themen auf dieser Website nachlesen, sowie hier als PDFs downloaden: