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EU und International

Der zunehmende Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung und die hohe Lebenserwartung in Europa stellen die Sozialpolitik vor große Herausforderungen, aber bergen zugleich große Chancen durch die vielfältigen Beiträge der älteren Menschen für die Gesellschaft.

EU

Auch auf EU-Ebene gibt es wichtige Grundregeln, die Einfluss auf die Alternspolitik haben. Ein wesentlicher Teil ist das Diskriminierungsverbot, das im Vertrag von Amsterdam festgelegt wurde. Darin ist auch Altersdiskriminierung in der Beschäftigung untersagt. Alle Mitgliedstaaten sind aufgefordert, Maßnahmen zur gesellschaftlichen und politischen Integration älterer Menschen zu setzen.

International

Darauf reagiert auch der Internationale Aktionsplan zum Altern, der 2002 im Rahmen der zweiten Weltversammlung zum Altern der Vereinten Nationen angenommen wurde.

Alle fünf Jahre wird die Umsetzung des Internationalen Aktionsplans zum Altern überprüft. Den Nationalbericht für den Überprüfungszeitraum 2018 - 2022 finden Sie hier (PDF, 2 MB).

2012 fand in Wien die dritte Minister:innen-Konferenz zu Fragen des Alterns statt. Ziel war es, Fortschritte in der Umsetzung des Aktionsplans zu überprüfen. In ihrer gemeinsamen Erklärung legten die Ministerinnen und Minister den Handlungsbedarf zur Förderung der Lebensqualität und des aktiven Alterns für die nächsten fünf Jahre fest.

Die vierte UNECE Minister:innen-Konferenz zum Altern fand von 20. bis 22. September 2017 in Lissabon zum Thema "Eine nachhaltige Gesellschaft für alle Lebensalter: Länger leben. Potenziale entfalten" statt.

Der vierte Überprüfungszyklus wurde mit der UNECE-Minister:innenkonferenz zum Thema „Eine nachhaltige Welt für alle Altersgruppen. Gemeinsames Engagement für lebenslange Solidarität und Chancengleichheit“ im Juni 2022 in Rom abgeschlossen, die auch den 20. Jahrestag der Verabschiedung des Weltaltenplans von Madrid markierte.

ICHRoP – Internationale Expert*innen-Konferenz zu Menschenrechte älterer Menschen

Von 12. bis 13. November 2018 fand im Wiener Ringturm unter der Führung des Sozialministeriums eine Internationale Expert*innen-Konferenz zu Menschenrechten älterer Menschen mit 110 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 36 Nationen, 50 Nichtregierungsorganisationen, sieben UN- und fünf EU-Organisationen statt. Nach einem informellen Diskussionsforum zum aktuellen Status Quo der internationalen Diskussion um eine Konvention für Menschenrechte älterer Menschen diskutierten 16 Fachexpert*innen in zwei Panels die Themenschwerpunkte Robotik, Digitalisierung, und Bildung.  Die Diskussionsergebnisse wurden abschließend in einer Konferenzdeklaration (Vienna-Declaration) zusammengefasst und von den Konfernzteilnehmerinnen und -teilnehmern verabschiedet.

Offene Arbeitsgruppe über Fragen des Alterns der UN DESA und OHCHR

Die Offene Arbeitsgruppe über Fragen des Alterns (OEWG) ist eine UN-Arbeitsgruppe, die durch einen Beschluss der Generalversammlung 2010 festgelegt wurde und einmal jährlich in New York zusammentritt. Hauptziel der OEWG ist die Stärkung des Schutzes der Menschenrechte älterer Menschen. Die OEWG hat ein weitreichendes Mandat erhalten, um den bestehenden internationalen Rahmen in Bezug auf die Menschenrechte älterer Menschen zu untersuchen und mögliche Lücken zu ermitteln und wie diese am besten behoben werden können, unter anderem durch die Prüfung der Möglichkeit neuer Menschenrechtsinstrumente. 

Jeder Mitgliedstaat der Vereinten Nationen kann an der OEWG teilnehmen. Nichtregierungsorganisationen können eine Akkreditierung beantragen. Die OEWG verfügt über ein Büro von Vertretern aus fünf Mitgliedstaaten, die ihre Arbeit verwalten. Derzeit besteht dieses Büro aus:

  • Vorsitz: Botschafter Martín García Moritán (Argentinien)
  • Stellvertretende Vorsitzende: Lidija Dravec (Slowenien)
  • Stellvertretende Vorsitzende: Maria Luisa Portocarrero (Portugal)
  • Stellvertretende Vorsitzende: Roseny B. Fangco (Philippinen)
  • Berichterstatterin: Renne Abbey (Ghana)

Ständige Arbeitsgruppe zum Thema Altern der UNECE

Die Ständige Arbeitsgruppe zum Thema Altern (SWGA) ist ein zwischenstaatliches Gremium, das dem Exekutivkomitee der UNECE unterstellt ist. Die 2008 erstmals einberufene Mitgliedschaft besteht aus nationalen Schwerpunkten für das Altern, die die Mitgliedstaaten der UNECE-Region vertreten. Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaft und internationalen Organisationen nehmen als Beobachter teil.

Jährlich im November findet eine Sitzung der SWGA in Genf statt, in der die Entwicklungen des Jahres im Bereich Altern behandelt und die Agenda für das kommende Jahr festgelegt werden.

Die SWGA fördert:

  • die internationale Zusammenarbeit, den Erfahrungsaustausch und die politische Diskussion über das Altern und die Beziehungen zwischen den Generationen unter Berücksichtigung der Situation und der unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Länder
  • entwickelt Leitlinien und politische Empfehlungen für Regierungen zu Fragen der Bevölkerungsalterung
  • unterstützt die Überwachungstätigkeiten von MIPAA / RIS und koordiniert die fünfjährigen Überprüfungs- und Bewertungsaufgaben für die Implementierung von MIPAA / RIS
  • bietet bedarfsorientierte Politikberatung und andere Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau an
  • Sensibilisierung für die Bevölkerungsalterung und ihre Auswirkungen in der gesamten UNECE-Region
  • Schafft Synergien mit verwandten politischen Agenden und Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der UNECE

Politikdossiers zu Alternsfragen

Die SWGA gibt auch regelmäßig Politikdossiers zu Alternsfragen heraus. Die Ausgaben gibt es auch in deutscher Sprache: https://www.unece.org/population/ageing/policybriefs.html

Letzte Aktualisierung: 4. September 2023