Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung und Prävention
Gesundheitsförderung ist ein sozialer und politischer Ansatz, der sowohl die Verbesserung von individuellen Lebensweisen als auch die Verbesserung von Lebensbedingungen und somit von sozialen, ökonomischen und umweltbezogenen Faktoren umfasst (Kaba-Schönstein, 2018).
Laut der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung 1986 zielt Gesundheitsförderung „auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.“ (WHO, 1986).
Die Prävention hat das Ziel, durch vorbeugende Maßnahmen eine Erkrankung zu verhindern oder zu verzögern bzw. Krankheitsfolgen zu vermeiden. Die Prävention setzt also an konkreten Gesundheitsrisiken für eine Person durch bestimmte Krankheiten an (siehe Prävention | Gesundheitsportal).
Quellen:
Kaba-Schönstein, L. (2018). Gesundheitsförderung 1: Grundlagen. In: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (Hrsg.). Leitbegriffe der Gesundheitsförderung und Prävention. Glossar zu Konzepten, Strategien und Methoden.https://doi.org/10.17623/BZGA:Q4-i033-1.0
WHO (1986). Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung. WHO, Ottawa
Die Gesundheitsförderungsstrategie der Zielsteuerung-Gesundheit definiert Schwerpunkte und regelt die Vergabe von Mitteln der Landesgesundheitsförderungsfonds, des Fonds Gesundes Österreich einschließlich Agenda Gesundheitsförderung und der Vorsorgmittel des Bundes (gem. Art 12 und Art 37 der Vereinbarung gem. Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens).
Gemäß der 2024 überarbeiteten und abgestimmten Fassung der Gesundheitsförderungsstrategie sind 100% der Vorsorgemittel und 75% der Mittel der Landesgesundheitsförderungsfonds und des FGÖ einschließlich Agenda Gesundheitsförderung für vier priorisierte Themen der Strategie zu verwenden. Diese sind:
- Gesunde Lebenswelten und gesunde Lebensweisen (insbesondere Ernährung und Bewegung) mit Fokus auf Kindheit, Jugend und gesundes Älterwerden
- Psychosoziale Gesundheit und Beteiligung
- Gesundheitskompetenz von Organisationen und Personen, mit Fokus auf Chancengerechtigkeit
- Gesundheitsförderung mit Fokus auf Klimaschutz und Klimaresilienz
Die Gesundheitsförderungsstrategie baute in ihrer ersten Fassung 2014 vor allem auf die auch international als beispielhaft gesehenen Gesundheitsziele Österreich auf, die 2012 von der Bundesgesundheitskommission beschlossen wurden. Diese haben nach wie vor Gültigkeit und dienen als Orientierung für die Partner der Zielsteuerung. Sie inspirierten auch weitere Dokumente auf Bundesebene, wie die Roadmap „Zukunft Gesundheitsförderung“, die Rahmenarbeitsprogramme des FGÖ oder die Zielsteuerungspublikationen zur Gesundheitskompetenz auf Basis der HLS19-AT-Erhebung sowie Ziele und Strategien auf Ebene der Länder und der Sozialversicherung.
Zentrales Ziel der Gesundheitsförderungsstrategie ist, durch verstärkte Umsetzung von zielgerichteten, breit abgestimmten, qualitätsgesicherten, wirksamen und effizienten Gesundheitsförderungsmaßnahmen einen Beitrag für ein längeres selbstbestimmtes Leben bei guter Gesundheit für alle Menschen in Österreich zu leisten.
Gesundheitsförderungsstrategie zum Download: Gesundheitsförderungsstrategie ab 2024 (PDF, 752 KB)
Mit der Verabschiedung des Gesundheitsförderungsgesetzes (GfG), BGBl. Nr. 51/1998 und der Aufgabenzuweisung an den Fonds Gesundes Österreich, der seit 1. August 2006 ein Geschäftsbereich der Gesundheit Österreich GmbH ist, hat Österreich eine gesetzliche Grundlage für eine stärkere Verankerung von Gesundheitsförderung und Prävention im Gesundheitsbereich geschaffen, die auch international als vorbildlich gilt.
Der Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) ist ein Geschäftsbereich der Gesundheit Österreich GmbH und besteht aus drei Organen. Das Kuratorium ist das Kontrollorgan des FGÖ und beschließt die jährlichen Budgets. Bei der Entwicklung von Strategien und der Bewertung von Projekten steht dem Kuratorium ein wissenschaftlicher Beirat zur Seite. Operativ umgesetzt werden die Aufgaben durch die Geschäftsstelle.
Gesetzliche Grundlage und Finanzierung
Die Arbeit des FGÖ in seiner heutigen Form beruht auf dem 1998 beschlossenen Gesundheitsförderungsgesetz. Für seine Aufgaben steht dem FGÖ ein jährliches Budget von 7,25 Millionen Euro zur Verfügung, das von Bund, Ländern und Gemeinden getragen wird.
Rolle
Vom Gesundheitsförderungsgesetz abgeleitet definiert der FGÖ seine Rolle in der Gesundheitsförderungslandschaft als Förderstelle, Kompetenzzentrum und Drehscheibe.
Förderstelle: Der FGÖ ist die österreichische Förderstelle für Gesundheitsförderung und Abwicklungsstelle für weitere Förderprogramme des Bundes.
Kompetenzzentrum: In Kooperation mit Stakeholdern und Akteurinnen/Akteuren der Gesundheitsförderung entwickelt und verbreitet der FGÖ Wissen, Kompetenzen und Qualität im Bereich Gesundheitsförderung.
Drehscheibe: Der FGÖ fördert den Austausch von Praxis, Wissenschaft und Politik im Bereich Gesundheitsförderung.
Um ein bundesweite und breit abgestimmte Vorgangsweise zur Gesundheitsförderung zu unterstützen, haben Bundesgesundheitskommission und Ministerrat 2011 beschlossen, Gesundheitsziele zu erarbeiten: Rund 40 Institutionen aus Politik und Gesellschaft arbeiteten daran mit. Im Sommer 2012 beschlossen die Bundesgesundheitskommission und der Ministerrat schließlich zehn Gesundheitsziele für Österreich. Bis zum Jahr 2032 geben sie nun den Rahmen für die Steuerung des Gesundheitswesens vor und dienen allen wichtigen Organisationen auf Bundes- und Länderebene als gemeinsamer Leitfaden für ihr Handeln („Health in all Policies“ Ansatz). Seither wird kontinuierlich an der Umsetzung gearbeitet
Hier mehr zu Gesundheitsziele Österreich
Zum nunmehr vierten Mal nach 1996, 2001 und 2012 wurde die Entwicklung der Ausgaben der öffentlichen Hand für Gesundheitsförderung und Prävention aufgeschlüsselt. Der vorliegende Bericht wurde von der Gesundheit Österreich GmbH im Auftrag des Sozialministeriums, des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Länder erstellt. Demnach stiegen die beobachteten Ausgaben zwischen 2012 und 2016 um 428,6 Mio. Euro. Im Vergleich zu den Gesundheitsausgaben insgesamt, die in diesem Zeitraum um 12,6 Prozent angewachsen sind, bedeutet dies einen überproportionalen Zuwachs von 21,3 Prozent. In den Zahlen bestätigt sich das stetige Bemühen um ein wichtiges Ziel der laufenden Gesundheitsreform – die Stärkung zielgerichteter Gesundheitsförderung und Prävention.
Bericht zum Download: Öffentliche Ausgaben für Gesundheitsförderung und Prävention in Österreich (PDF, 1 MB) (PDF, 1 MB)
Gesundheitskompetenz
Gesundheitskompetenz ist eine wichtige Voraussetzung für Gesundheit. In Österreich gibt es umfassende Bemühungen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Gesundheitskompetenz bedeutet das Wissen, die Motivation und die Fähigkeit, gesundheitsbezogene Informationen zu finden, zu verstehen, zu bewerten und anzuwenden, um dadurch im gesamten Lebensverlauf die Gesundheit und Lebensqualität zu erhalten, sinnvolle präventive Maßnahmen in Anspruch nehmen und mit Krankheiten gut umgehen zu können.
Eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien belegt, das Gesundheitskompetenz eng mit Gesundheit zusammenhängt: je besser die Gesundheitskompetenz, desto besser ist auch die Gesundheit. Leider ist mangelnde Gesundheitskompetenz in vielen Ländern weit verbreitet. Österreich ist hier keine Ausnahme: 56 Prozent der in Österreich lebenden Menschen haben eine zu geringe Gesundheitskompetenz.
Aufgrund der hohen Bedeutung von Gesundheitskompetenz für die Gesundheit ist eines der 10 österreichischen Gesundheitsziele der Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung gewidmet. Da Gesundheitskompetenz auf allgemeiner Bildung aufbaut und stark von der Qualität von Informations- und Kommunikationsangeboten zu Gesundheitsthemen abhängt, wird dabei an mehreren Ebenen angesetzt: an der Gestaltung des Gesundheitssystems und der Lebens- und Konsumwelten der Menschen ebenso wie an Informations- und Schulungsmaßnahmen für bestimmte Zielgruppen.
Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich darauf geeinigt, die Förderung der Gesundheitskompetenz als Thema in der Gestaltung des österreichischen Gesundheitssystems zu forcieren. In der laufenden Reform „Zielsteuerung-Gesundheit“ wurde dazu ein eigenes Ziel mit Umsetzungsmaßnahmen definiert.
Um die Gesundheitskompetenz der österreichischen Bevölkerung nachhaltig zu verbessern, sind geeignete Koordinationsstrukturen auf nationaler Ebene erforderlich. Zu diesem Zweck wurde die Einrichtung der Österreichischen Plattform Gesundheitskompetenz (ÖPGK) durch die Bundesgesundheitskommission Ende 2014 beschlossen. Mit der Einrichtung eines intersektoral besetzten Kern-Teams und der Ansiedlung der Koordinationsstelle im Fonds Gesundes Österreich nahm die ÖPGK Anfang 2015 ihre Arbeit auf. Die ÖPGK unterstützt die bundesweite Umsetzung der drei Wirkungsziele des Gesundheitszieles 3 „Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" langfristig und nachhaltig. Die ÖPGK arbeitet an fünf Schwerpunkten:
- Verbesserung der Gesprächsqualität in der Krankenversorgung
- Verbesserung schriftlicher und audio-visueller Gesundheitsinformationen
- Bürger- und Patientenempowerment für Gesundheitskompetenz
- Unterstützung von Gesundheitskompetenz auf Organisationsebene
- Messung von Gesundheitskompetenz
Weitere Informationen rund um Gesundheitskompetenz, zu den Aktivitäten, Veranstaltungen und den Mitgliedern der ÖPGK sowie zu den Kriterien für eine ÖPGK-Mitgliedschaft finden Sie unter www.oepgk.at.
Sonstiges:
- Nutzen der Förderung der Gesundheitskompetenz bei Kindern und Jugendlichen (PDF, 801 KB) (PDF, 801 KB)
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Die Österreichische Gesundheitskompetenz-Erhebung (HLS19-AT) ist Teil des internationalen Health Literacy Surveys (HLS19), ein Projekt des WHO Action Network on Measuring Population and Organizational Health Literacy (M-POHL). Ziel der HLS19‐Studie ist es, Baselinedaten für eine periodisch wiederkehrende europäische Erhebung zu generieren. In der Erhebung wurden neben der allgemeinen Gesundheitskompetenz auch die speziellen Gesundheitskompetenz-Bereiche digitale Gesundheitskompetenz, Navigationskompetenz im Gesundheitssystem, kommunikative Gesundheitskompetenz im Rahmen ärztlicher Gespräche und Gesundheitskompetenz in puncto Impfentscheidungen abgefragt. In Auftrag gegeben und finanziert wurde die österreichische Gesundheitskompetenz‐Erhebung von der österreichischen Bundesgesundheitsagentur (BGA) und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger (DVSV).
Bericht
Factsheet
Netzwerke Gesundheitsförderung
Österreich hat bereits in den späten 1980er Jahren begonnen, Gesundheitsförderungs-Netzwerke aufzubauen und damit die Forderungen der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung (Weltgesundheitsorganisation 1986) zu erfüllen. So ist Österreich beispielsweise das Geburtsland des internationalen WHO-Netzwerks Gesundheitsfördernder Krankenhäuser. Mittlerweile haben sich in Österreich zahlreiche Netzwerke für Gesundheitsförderung etabliert. Sie alle tragen dazu bei, Rahmenbedingungen für Gesundheit zu schaffen. Die WHO nennt das „make the healthy choice the easy choice".
Im folgenden Beitrag werden ausgewählte Netzwerke der Gesundheitsförderung vorgestellt.
EuroHealthNet ist ein Non-Profit Netzwerk gesundheitsfördernder europäischer Organisationen, Institutionen und Körperschaften. Es wurde 1996 ursprünglich als European Network of Health Promotion Agencies (ENHPA) gegründet.
Das Netzwerk besteht aus nationalen und regionalen Organisationen für Gesundheitsförderung, Public Health und Prävention in Europa. EuroHealthNet hat es sich zum Ziel gesetzt, zu einem gesünderen Europa mit größerer gesundheitlicher Chancengleichheit innerhalb und zwischen den europäischen Ländern beizutragen.
Das Netzwerk fördert die Kooperation zwischen den nationalen Gesundheitsförderungseinrichtungen und den EU-Institutionen. Durch den Austausch von Informationen und „Good Practice“ sollen Entscheidungsprozesse in der europäischen Gesundheitspolitik in Richtung Gesundheitsförderung gelenkt werden.
Österreich wird in diesem Netzwerk durch den Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) vertreten. (26.März.2012)
Seit 1996 besteht das Europäische Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung, dessen österreichische Kontaktstelle bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse angesiedelt ist. Der Arbeitsplatz ist nicht nur zeitlich einer der wichtigsten Lebensbereiche, sondern er beeinflusst auch maßgeblich das physische und psychische Befinden der Menschen. Neben den gesetzlichen Maßnahmen zur Verringerung von Gesundheitsbelastungen sollten Betriebe auch beachten, dass die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen wichtigen ökonomischen Erfolg darstellt. Individuell gestaltete betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) hilft oft frühzeitig Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen, Gesundheitspotenziale zu stärken and das Betriebsklima nachhaltig zu verbessern.
Die Abteilung für Gesundheitsförderung und Vorsorgemedizin der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse initiiert als nationale Kontaktstelle innerhalb des europäischen Netzwerkes Betrieblicher Gesundheitsförderungen seit Jahren nicht nur entsprechende Modellprojekte, sondern regt auch den Informations und Erfahrungsaustausch mit verschiedensten nationalen und internationalen Akteurinnen und Akteuren an.
In Zusammenarbeit mit den europäischen Partnerinnen und Partnern wurden Qualitätskriterien erarbeitet und gute Praxisbeispiele gesammelt, die sowohl größere Unternehmen als auch Klein und Mittelbetrieben (KMU) in ihrer innerbetrieblichen Gesundheitsförderungsstrategie unterstützen.
Das Österreichische Netzwerk BGF verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung und ein Angebotsportfolio, welches auf Betriebe jeglicher Größe und Branche maßgeschneidert werden kann. Fachleute der Regional- und Servicestellen des Netzwerks stehen Betrieben mit Rat und Tat zur Seite.
Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Sozialpartner und des Fonds Gesundes Österreich als unterstützender Partner.
Die Koordination obliegt der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse. Der heutige Entwicklungsstand der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) in Österreich ist maßgeblich dem Österreichischen Netzwerk BGF und dessen impulsgebender Funktion zu verdanken.
Von Anbeginn an war es Zielsetzung des Netzwerkes, ein im gesamten Bundesgebiet gleiches Verständnis von Betrieblicher Gesundheitsförderung zu erwirken und in den einzelnen Bundesländern kompetente Anlaufstellen zu etablieren.
Regionale Netzwerke
Das Wiener Netzwerk "Gesundheitsfördernde Schulen" (WieNGS)
unterstütz gesundheitsförderliche Aktivitäten und Projekte an Wiener Schulen. Trägerorganisationen des Wiener Netzwerkes sind die Wiener Gesundheitsförderung (WiG), die Pädagogische Hochschule Wien, der Wiener Stadtschulrat und die Wiener Gebietskrankenkasse.
Die Gesunde Schule Niederösterreich ist ein Programm der Initiative „TUT gut!“ für Neue Mittelschulen, Hauptschulen und allgemein bildende höhere Schulen. Ziel ist es, den Lern- und Arbeitsort Schule gemeinsam gesundheitsfördernd zu gestalten.
Die Gesunde Schule Oberösterreich
ist eine Initiative des Landesschulrats für Oberösterreich und bietet Informationen und Kontaktadressen zur schulischen Gesundheitsförderung.
Die Gesundheitsförderung an Salzburgs Schulen
ist ein Netzwerk von Salzburger Institutionen und Fachleuten, die Schulen bei Maßnahmen und Aktivitäten zur Gesundheitsförderung unterstützen.
Styria vitalis
Mit den Programmen Gesunde Volksschule, Gesundheitsförderung in Berufsschule & Lehrlingshaus, Gesunde BMHS und Gesundheitsförderung in Gesundheits-und Krankenpflegeschulen bietet ein interdisziplinäres Team auf den Schulstandort bezogene, bedarfsorientierte, gesundheitsförderliche Beratung und Begleitung für Pädagoginnen und Pädagogen, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern.
Das Netzwerk "Gesunde Schule, bewegtes Leben"
ist eine Initiative der Steirischen Gebietskrankenkasse (STGKK). Neue Mittelschulen, Polytechnische Schulen, Gymnasien, berufsbildende mittlere und höhere Schulen werden auf ihrem Weg zur gesunden Schule begleitet.
Die Gesunde Schule Tirol ist eine gemeinsame Initiative von Tiroler Gebietskrankenkasse, Landesschulrat für Tirol, Land Tirol, Pädagogischer Hochschule Tirol und Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter mit dem Ziel, Rahmenbedingungen für die Entwicklung einer gesunden Lebenswelt Schule zu schaffen. Die Kooperationspartner verleihen seit 2016 das Gütesiegel Gesunde Schule Tirol.
Internationales Netzwerk Schools for Health in Europe (SHE)
Das Europäische Netzwerk "Gesundheitsfördernde Schulen" wurde 1992 als Gemeinschaftsprojekt von der WHO, dem Europarat und der EU ins Leben gerufen und wird seit 2007 als "Schools for Health in Europe Network" (SHE) weitergeführt.
Webseite: Schools for Health in Europe (SHE)
Internationales Netzwerk (HPH)
Allgemeine Information
Das Internationale Netzwerk Gesundheitsfördernder Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen (HPH), gegründet 1990, ist eines der Setting-bezogenen, von der WHO initiierten Gesundheitsförderungsnetzwerke. Es knüpft an die Forderung der "Ottawa Charta zur Gesundheitsförderung" (WHO 1986) nach einer "Neuorientierung der Gesundheitsdienste" an.
Inhalte
Das HPH-Konzept stellt eine Spezifizierung des Setting-Ansatzes der Gesundheitsförderung für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen dar. Mehr somato-psycho-soziale Gesundheit für die Zielgruppen Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Bewohner und Bewohnerinnen im Einzugsgebiet sowie die Umwelt (Stichwort: Nachhaltigkeit) soll erreicht werden durch:
- Empowernde und partizipative Grundhaltung im Umgang mit Patientinnen und Patienten;
- Empowernde und partizipative Grundhaltung in beruflichen Kooperationen;
- Gesundheitsfördernde Arbeitsroutinen (z.B. klinische Pfade, Arbeitssicherheit);
- Spezifische Angebote und Dienstleistungen (z.B. Gesundheitsberatungen und -trainings);
- Gesundheitsfördernde Infrastrukturen (z.B. Sicherheit, Hygiene, Ergonomie, Tageslicht, gute Luft);
- Gesundheitsfördernde Kooperation mit anderen Gesundheitsdienstleistern und Sektoren;
- Nachhaltigkeit (z.B. Abfall- und Emissionsmanagement, Energiesparen);
- Gesundheitsförderung als Management- und Organisationsprinzip.
Die zentralen Inhalte von HPH sind in der "Budapest Declaration on Health Promoting Hospitals" (WHO 1991), den "Wiener Empfehlungen für Gesundheitsfördernde Krankenhäuser" (WHO 1997), den 18 Kernstrategien der Gesundheitsförderung im Krankenhaus (Pelikan 2005) und den 5 Standards der Gesundheitsförderung im Krankenhaus (Gröne 2006) und seit neuestem auch in den "New Haven Empfehlungen zu Patienten-, Familien- und Bürgerbeteiligung zur Verbesserung der Leistungen und Qualität Gesundheitsfördernder Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen " (HPH Netzwerk 2016) festgehalten.
Entwicklung von HPH
Erste Erprobungen des Konzeptes fanden im ersten europäischen WHO-Modellprojekt „Gesundheit und Krankenhaus“ an der Wiener Krankenanstalt Rudolfstiftung (1989 bis 1996) statt. Von 1993 bis 1997 wurde die Machbarkeit des HPH-Konzeptes in einem europäischen Pilotprojekt in 20 unterschiedlich großen und spezialisierten Krankenhäusern in 11 europäischen Staaten erprobt. Aufgrund des Projekterfolges entschied sich die WHO/Euro 1995, die Gründung nationaler und regionaler Netzwerke Gesundheitsfördernder Krankenhäuser zur weiteren Verbreitung und Unterstützung von HPH zu forcieren. Derzeit umfasst das HPH Netzwerk über 600 Mitgliedseinrichtungen, in 25 nationalen / regionalen Netzwerken und als Einzelmitglieder in insgesamt 32 Ländern auf 4 Kontinenten (Stand: September 2018).
Die Organisation von HPH
Seit 2008 ist HPH als internationaler Verein nach Schweizer Recht organisiert. Die nationalen und regionalen Netzwerke Gesundheitsfördernder Gesundheitseinrichtungen, vertreten durch ihre Koordinatorinnen und Koordinatoren, sind korporative Mitglieder in diesem Verein. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren der nationalen und regionalen Netzwerke treffen sich zu einer jährlichen internationalen Generalversammlung, und alle zwei Jahre wird aus ihrem Kreis der internationale Vereinsvorstand gewählt.
Das Sekretariat des internationalen HPH-Netzwerks liegt derzeit beim WHO-Kooperationszentrum für Evidenzbasierte Gesundheitsförderung im Krankenhaus (Kopenhagen).
Das Kompetenzzentrum für Gesundheitsförderung im Krankenhaus und Gesundheitswesen an der GÖG (bis März 2016 am Ludwig Boltzmann Institut Health Promotion Research) in Wien ist für die spezifische wissenschaftliche und technische Unterstützung des HPH Netzwerks zuständig. Dazu gehören
- die wissenschaftliche Planung und Koordination der jährlichen internationalen HPH-Konferenzen
- die Herausgabe eines alle zwei Monate erscheinenden Netzwerk-Newsletters
- die Initiierung und Begleitung spezifischer Forschungsprojekte (zuletzt PRICES-HPH: International vergleichendes Evaluationsprojekt von HPH-Netzwerken und -Mitgliedskrankenhäusern)
Zur Bearbeitung spezifischer Themen verstärkt sich das internationale HPH-Netzwerk um sogenannte "Task forces" (internationale Arbeitsgruppen). 2018 sind folgende Gruppen aktiv:
- Arbeitsgruppe mentale Gesundheit (Koordination in Schweden)
- Arbeitsgruppe Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche im Krankenhaus (Koordination in Italien)
- Arbeitsgruppe Migration, Gleichheit und Diversität (Koordination in Italien)
- Arbeitsgruppe Krankenhaus und Umwelt (Koordination in Taiwan)
- Arbeitsgruppe alternsfreundliches Krankenhaus (Koordination in Taiwan)
- Arbeitsgruppe zu Implementierung und Monitoring von Standards (Koordination in Spanien)
Evidenz
Die Wissenslage zur Wirksamkeit von Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen ist bereits heute gut entwickelt und wird laufend verbessert. Gute klinische Evidenz gibt es insbesondere zu personenorientierten Gesundheitsförderungsmaßnahmen, z.B. zu bestimmten Formen der Patientenschulung, zum Empowerment chirurgischer Patientinnen und Patienten, zu Rauchstopp-Interventionen vor planbaren chirurgischen Eingriffen, zur Gesprächsqualität im Arzt-Patient-Gespräch.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Führungsstile eine nachweisbare Auswirkung auf die Gesundheit. Evidenz zur Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen ist in der Publikation "Gesundheitsfördernde Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen. Konzept und Praxis in Österreich", die 2008 in der Schriftenreihe des BMGFJ erschienen ist, zusammengefasst. Eine neuere englischsprachige Zusammenfassung der Evidenz findet sich in den Oxford Bibliographien in Public Health von Dietscher et al. (2014) unter dem Titel "Health Promoting Hospitals".
Österreichisches Netzwerk Gesundheitsfördernder Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen – ONGKG
ONGKG
Das "Österreichische Netzwerk Gesundheitsfördernder Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen" (ONGKG) wurde 1996 mit Unterstützung des Gesundheitsressorts gegründet. Es beruht auf Erfahrungen aus einem Modellprojekt an der Wiener Krankenanstalt Rudolfstiftung (1989-1996) und einem europäischen Pilotprojekt (1993-1997). Seit 2006 ist das ONGKG als gemeinnütziger Verein organisiert. Seit Jahresende 2017 gehören 23 Krankenanstalten und 3 Träger-Organisationen als ordentliche Mitglieder sowie das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) und der Gesundheitsfonds Steiermark dem ONGKG als fördernde Mitglieder an. Darüber hinaus gibt es sechs außerordentliche Mitglieder sowie 25 zusätzliche Einrichtungen, die in einer der Sektionen des ONGKG (Rauchfreie Gesundheitseinrichtungen und Baby-friendly Hospitals) zertifiziert sind. Das ONGKG ist eines von 25 nationalen und regionalen Netzwerken des von der WHO initiierten "International Network of Health Promoting Hospitals" (HPH), das sich über vier Kontinente erstreckt.
Ziel des Netzwerkes ist die Unterstützung von Krankenanstalten und Gesundheitseinrichtungen in der Reorientierung in Richtung Gesundheitsförderung. Die Umsetzungsstrategien konzentrieren sich auf die Bereiche Patientenorientierung, Mitarbeiterorientierung, Organisationsentwicklung und Umweltorientierung. Inhaltliche Grundlagen des Konzeptes sind die "Ottawa-Charta für Gesundheitsförderung" (WHO 1986), die eine gesundheitsförderliche "Reorientierung der Gesundheitsdienste" fordert, die "Budapest Declaration on Health Promoting Hospitals" (WHO 1991) und die " Wiener Empfehlungen für Gesundheitsfördernde Krankenhäuser" (WHO 1997) sowie die "18 Kernstrategien der Gesundheitsförderung im Krankenhaus" (Pelikan et al. 2005), die "5 Standards der Gesundheitsförderung im Krankenhaus" (Gröne 2006) und die "New Haven Empfehlungen zu Patienten-, Familien- und Bürgerbeteiligung zur Verbesserung der Leistungen und Qualität Gesundheitsfördernder Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen" (HPH Netzwerk 2016 ).
Die Implementierung der inhaltlichen Grundsätze erfolgt mittels Organisationsentwicklung, Projekt- und Qualitätsmanagement.
Zur Erreichung seiner Ziele setzt das ONGKG folgende Tätigkeiten:
- Jährliche Veranstaltung einer ONGKG-Konferenz und eines inhaltlichen Workshops
- Durchführung von Anerkennungsverfahren (Peer Review von Gesundheitsförderungsmaßnahmen, Selbstbewertung der Gesundheitsförderungsqualität) für neu beitretende und bestehende Partnerkrankenhäuser
- Jährliche Updates von zur Mitgliedschaftsverlängerung oder -anerkennung eingereichten und anerkannten Gesundheitsförderungsmaßnahmen auf der ONGKG-Website
- Information und Beratung von Beitrittskandidatinnen und Beitrittskandidaten
- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen, Präsentationen
- Unterstützung und Betreuung von Rauchfreien Gesundheitseinrichtungen und baby-friendly Hospitals mittels Vereinssektionen
- Teilnahme an internationalen Aktivitäten
- Durchführung von Projekten und Entwicklung von Instrumenten zur Gesundheitsförderung nach Maßgabe der Möglichkeiten
Kontakt/ Information: ongkg@ongkg.at; www.ongkg.at
Sektion "Rauchfreie Gesundheitseinrichtungen" des ONGKG
Rauchen ist eine der am besten untersuchten Gesundheitsnoxen. Daher haben einer WHO-Vorgabe zufolge alle Gesundheitsfördernden Gesundheitseinrichtungen eine Rauchfrei-Politik zu implementieren. In Österreich ist diese Vorgabe auch in Übereinstimmung mit dem österreichischen Tabakgesetz und dem darin festgeschriebenen Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden zu sehen. Das „Global Network for Tobacco Free Healthcare Services (GNTH)“ hat ein Programm mit 8 Standards für Rauchfreie Gesundheitseinrichtungen entwickelt. Die ONGKG-Sektion "Rauchfreie Gesundheitseinrichtungen" koordiniert in Österreich die Anerkennung von Gesundheitseinrichtungen nach diesen Kriterien auf den Stufen Bronze, Silber und Gold. Die Anerkennungen sind international gültig. Derzeit (Stand September 2018) sind 24 österreichische Einrichtungen im GNTH zertifiziert (eine auf Gold-, vierzehn auf Silber- und neun auf Bronze-Level), wobei für 2018 noch drei Neuzertifizierungen (zwei auf Silber- und eine auf Bronze-Level) geplant sind.
Information: Sektion Rauchfreie Gesundheitseinrichtungen
Baby-friendly Hospital Initiative
Gemäß den Grundsätzen der "Baby-friendly Hospital Initiative" (BFHI) von WHO und UNICEF unterstützt die 2010 gegründete ONGKG-Sektion "Baby-friendly Hospitals" österreichische Gesundheitseinrichtungen mit stationären geburtshilflichen Abteilungen in der Umsetzung von BFHI. Das Konzept beruht auf den Empfehlungen der WHO zum Stillen, auf der wissenschaftlichen Evidenz über die Bedeutung des Stillens für die Bindung zwischen Mutter und Kind sowie für die gesundheitsförderlichen Wirkungen des Stillens für Babys (z.B. reduzierte Risiken für Säuglings-Infektionen; reduziertes Risiko, später an Asthma, Allergien und Adipositas zu erkranken) und ihre Mütter (reduziertes Risiko, an Ovarial- und Mammakarzinom zu erkranken). Derzeit (Stand September 2018) sind 16 österreichische Geburtenabteilungen BFHI-zertifiziert.
Weitere Informationen: Baby-friendly Hospital Initiative
(20.4.2017)
Das 1986 gegründete Gesunde Städte Projekt der Weltgesundheitsorganisation ist ein langfristig angelegtes Entwicklungsprojekt mit dem Ziel, Gesundheitsförderung auf die Tagesordnung der Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen in den europäischen Städten zu setzten und eine Lobby für öffentliche Gesundheit aufzubauen. Das Projekt bietet einen guten Ansatz zur Umsetzung der WHO Strategie "Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert" auf kommunaler Ebene.
WHO Projekt "Wien Gesunde Stadt"
Wien ist die einzige österreichische Stadt, die direkt am internationalen WHO Projekt "Gesunde Städte" beteiligt ist. Strategische Ziele sind:
- Verbesserung der Gesundheit für alle und Verringerung der gesundheitlichen Ungleichheiten
- Verbesserung von Führungskompetenz sowie partizipatorischer Steuerung und Politikgestaltung zugunsten von Gesundheit
Koordinationsstelle für das WHO Projekt: „Wien – Gesunde Stadt“ ist seit 2009 die Wiener Gesundheitsförderung.
Österreichisches "Gesunde Städte" Netzwerk
Das österreichische "Gesunde Städte"- Netzwerk (ÖGSN) wurde 1992 mit 9 Städten gegründet. Mittlerweile beteiligen sich rund 20 Städte aus allen Bundesländern am Netzwerk. Rechtsträger des Netzwerks ist der Verein "Gesunde Städte Österreichs - Verein zur Förderung des Gesundheitsbewusstseins in österreichischen Städten".
Hauptziele des ÖGSN sind eine bundesweite Zusammenarbeit zur Gestaltung eines gesünderen Lebens und die Entwicklung neuer Wege in der Gesundheitsförderung.
Gesundheitsfolgenabschätzung
Die Gesundheitsfolgenabschätzung erkennt frühzeitig positive und negative gesundheitliche Auswirkungen von Projekten und politischen Maßnahmen. Sie erstellt konkrete Handlungsempfehlungen für die bestmögliche Umsetzung und Akzeptanz des Projektziels.
Die Gesundheitsfolgenabschätzung (GFA) ist ein hilfreiches Instrument zur frühzeitigen Abschätzung der positiven wie auch negativen gesundheitlichen Auswirkungen von politischen Maßnahmen in verschiedensten Sektoren. International ist die Gesundheitsfolgenabschätzung als Health Impact Assessment (HIA) bekannt. Die Gesundheitsfolgenabschätzung erfolgt in Österreich auf freiwilliger Basis. Sie erarbeitet unter Einbeziehung von Fachleuten und Betroffenen konkrete Empfehlungen. Damit bereits in der Planungsphase von politischen Vorhaben Rücksicht auf deren potenzielle Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung genommen werden kann.
Der GFA-Prozess analysiert schrittweise und individuell, welche weitreichenden gesundheitlichen Konsequenzen eine neue Maßnahme (Gesetz, Strategie oder Projekt) voraussichtlich nach sich ziehen wird. Dadurch können noch zeitgerecht Optimierungsmaßnahmen im Projektverlauf stattfinden.
Um die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten, braucht es die Zusammenarbeit aller Politikfelder. Die Gesundheitsfolgenabschätzung ist vielseitig anwendbar und somit ein wichtiger Pfeiler im Rahmen der "Health in all Policies"- Strategie. Sie trägt zu einer gesundheitsförderlichen Gesamtpolitik bei und fördert gesundheitliche Chancengerechtigkeit.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat 2010 die GFA-Support-Unit als nationale Unterstützungs- und Kompetenzstelle an der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) eingerichtet. Sie bietet eine kostenlose Erstberatung, ob eine Gesundheitsfolgenabschätzung im konkreten Fall sinnvoll ist und kann bei der Planung mit Workshops, Materialien und Kontakten unterstützen.
Beispiele für GFA-Projekte in Österreich
- Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahrs,
- Ausbau von Ganztagsschulen,
- Ausbau der Landstraße B68,
- Neugestaltung eines öffentlichen Platzes,
- Einschränkung des Verkaufs von stark zuckerhaltigen Getränken in oberösterreichischen Pflichtschulen u.a.
- Mehr dazu unter "Nationale Beispiele von Gesundheitsfolgenabschätzung sowie Aktivitäten zur Gesundheitsfolgenabschätzung" (GÖG)
Bewegung
Ein gesunder Lebensstil ist für die Vorbeugung und Behandlung vieler nicht übertragbarer Erkrankungen wesentlich. Dazu gehören beispielsweise Bluthochdruck, Diabetes, Übergewicht/Fettleibigkeit, Erkrankungen der Atemwege und bestimmte Arten von Krebs. Aber auch die psychische Gesundheit wird durch Lebensstile positiv beeinflusst.
Wie wissenschaftliche Studien belegen, ist die Bewegung neben gesunder Ernährung, dem Verzicht auf Tabak und übermäßigen Alkoholkonsum sowie die Vermeidung von Stress ein besonders wichtiger Lebensstil-Faktor. Auch, wer regelmäßig sportlich aktiv ist, sollte die im Sitzen verbrachte Zeit reduzieren, weil Sitzen unabhängig vom Bewegungsausmaß bestimmte Krankheitsrisiken erhöht.
Regelmäßig durchgeführte Mobilitätserhebungen zeigen, dass sich in Österreich mehr als die Hälfte der österreichischen Erwachsenen und etwa zwei Drittel der Menschen unter 18 Jahren nicht ausreichend bewegen – mit entsprechenden Folgen für die Betroffenen, das Gesundheitssystem und die Volkswirtschaft. Erkenntnisse von Langzeitstudien zeigen einen starken Rückgang der Bewegung im Alltag. Vor allem sind Kinder und Jugendliche stark betroffen. Dies hat neben erhöhten Krankheitsrisiken nicht zuletzt auch Folgen auf die Entwicklung der motorischen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten.
Bewegung muss nicht automatisch sportliche Aktivität oder intensive körperliche Anstrengung bedeuten. Bewegung kann der Definitionen der Weltgesundheitsorganisation WHO zufolge in verschiedenen Formen (Gehen, Rad fahren, aktive Freizeitgestaltung usw.) und in verschiedenen Lebensbereichen (Arbeitsplatz, Schule, Zuhause usw.) ausgeübt werden.
Die 2020 aktualisierten Österreichischen Empfehlungen für gesundheitswirksame Bewegung beschreiben, in welchem Ausmaß körperliche Aktivität der Gesundheit nutzt und in welcher Dauer und Intensität sie ausgeführt werden sollte. Konkret werden folgende Bewegungsempfehlungen für unterschiedliche Altersgruppen gegeben:
- Kinder im Kindergartenalter sollen täglich mindestens 3 Stunden körperlich aktiv sein. Diese Zeitspanne kann über den Tag verteilt werden. Von diesen täglichen 3 Stunden Bewegung sollen mindestens 60 Minuten (1 Stunde) für Bewegung mit mittlerer bis höherer Intensität genützt werden.
- Kinder und Jugendliche sollen sich täglich mindestens 60 Minuten (1 Stunde) bewegen. Zur Förderung der Ausdauer soll der Großteil der täglichen 60 Minuten Bewegung mit mittlerer oder höherer Intensität ausgeübt werden. An 3 Tagen der Woche wird aus[1]dauerorientierte Bewegung mit höherer Intensität empfohlen.
- Erwachsene sollen an 2 oder mehr Tagen der Woche muskelkräftigende Übungen durchführen, bei denen alle großen Muskelgruppen berücksichtigt werden. Zusätzlich mindestens 150 Minuten (2 ½ Stunden) bis 300 Minuten (5 Stunden) pro Woche ausdauerorientierte Bewegung mit mittlerer Intensität oder 75 Minuten (1 ¼ Stunden) bis 150 Minuten (2 ½ Stunden) pro Woche mit höherer Intensität durchführen.
- Für ältere Erwachsene mit guter Fitness gelten die selben Empfehlungen wie für gesunde Erwachsene unter 65 Jahren. Im Rahmen des wöchentlichen Bewegungsumfanges soll vielseitig trainiert werden, indem Aktivitäten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit sowie des Gleichgewichts durchgeführt werden. Bei älteren Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollen die Empfehlungen in Abhängigkeit vom Bewegungsvermögen und den spezifischen gesundheitlichen Risiken individuell angepasst werden. Die Förderung regelmäßiger Bewegung ist für ältere Menschen besonders wichtig, weil sie im Vergleich zu anderen Altersgruppen am wenigsten körperlich aktiv sind.
- Empfehlungen für Frauen während einer unkomplizierten Schwangerschaft, die bis zur Schwangerschaft nicht regelmäßig körperlich aktiv waren, sollen jede Gelegenheit nützen, körperlich aktiv zu werden. Zur Entwicklung, Erhaltung und Durchblutung der Muskulatur werden tägliches Beckenbodentraining und zusätzlich muskelkräftigende Übungen ohne Pressatmung an 2 oder mehr Tagen der Woche empfohlen. Um die Gesundheit zu fördern und zu erhalten, werden mindestens 150 Minuten (2 ½ Stunden) pro Woche ausdauerorientierter Bewegung mit mittlerer Intensität empfohlen.
- Erwachsenen mit einer chronischen Erkrankung sollen an 2 oder mehr Tagen der Woche muskelkräftigende Übungen durchführen, bei denen alle großen Muskelgruppen berücksichtigt werden. Zusätzlich mindestens 150 Minuten (2 ½ Stunden) bis 300 Minuten (5 Stunden) pro Woche ausdauerorientierte Bewegung mit mittlerer Intensität oder 75 Minuten (1 ¼ Stunden) bis 150 Minuten (2 ½ Stunden) pro Woche mit höherer Intensität durchführen.
Viele der empfohlenen Aktivitäten können im Alltag ohne zusätzlichen Aufwand gut eingebaut werden und sind leicht einzuplanen. Wer sich mehr mit dem Rad oder zu Fuß als mit dem Auto bewegt, trägt neben den förderlichen Auswirkungen auf die Gesundheit auch zum Klimaschutz bei. Die Art unserer Bewegung im Alltag wirkt sich daher unmittelbar auf die nachhaltige Entwicklung aus. Entsprechend tragen Maßnahmen zur Förderung der Bewegung auch zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bei.
Der Ministerrat hat am 14. August 2012 zehn Gesundheitsziele für Österreich beschlossen, von denen Ziel 8 die Förderung gesunder und sicherer Bewegung im Alltag umfasst.
Engagement in Sportvereinen alleine kompensiert den zunehmenden Bewegungsmangel in der Bevölkerung nicht. Viel mehr gilt es in allen Sektoren, bewegungsfördernde Maßnahmen und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Umsetzung von Gesundheitsziel 8 erfolgt daher in einer sektorenübergreifenden Arbeitsgruppe mit etwa 20 beteiligten Organisationen unter Leitung des Sportressorts.
Im 2015 veröffentlichten Bericht der Arbeitsgruppe heißt es: „Regelmäßige körperliche Aktivität beeinflusst Gesundheit grundlegend und nachhaltig positiv. Sie beugt vielen chronischen Krankheiten vor und begünstigt psychisches und körperliches Wohlbefinden. Ausreichende Bewegung ist vom frühen Kindesalter bis ins hohe Alter unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsförderung. Ziel ist deshalb, ausreichend Bewegung in den Alltag zu integrieren, wofür die Lebenswelten inklusive Infrastruktur wie Radwege, Spielplätze, Schulwege und Pausenräume) so gestaltet sein müssen, dass sie Bewegung ermöglichen und dazu anregen. Neben dem Schaffen von Freiräumen für sichere Bewegung im Alltag sollen Bewegungskompetenz und Freude an Bewegung und Sport insbesondere in Kindergärten und Schulen, in Senioren- und Pflegeheimen sowie im Vereinswesen gefördert werden. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung sind ebenfalls zu berücksichtigen.“
Die Arbeiten zur Umsetzung des Gesundheitsziels sind anhand von drei Wirkungszielen strukturiert:
- die zielgruppenspezifische Stärkung der Bewegungskompetenz
- das Schaffen bewegungsfördernder Lebenswelten
- das Aufbauen und Erweitern von Netzwerkstrukturen zur Unterstützung von Bewegung im Alltag.
Ein erster Maßnahmenmonitoring-Bericht der Arbeitsgruppe wurde Ende 2018 veröffentlicht.
„Der Mensch bewegt sich nicht weniger, weil er alt wird. Er wird alt, weil er sich weniger bewegt. Also – bewege dich!“ - meinte schon der ostdeutsche Radrennfahrer Gustav Adolf Schur (geb. 1931). Aufgrund der Bedeutung der Bewegung haben das Sport- und das Gesundheitsressort und eine Reihe von Expertinnen und Experten den NAP.b gemeinsam ausgearbeitet und 2013 veröffentlicht. Ziel ist es, sektorenübergreifend Maßnahmen in Umsetzung zu bringen, die gemäß den nationalen Bewegungsempfehlungen das Bewusstsein um die Bedeutung der Bewegung und das Bewegungsverhalten der Bevölkerung messbare erhöhen.
Die förderliche Wirkung körperlicher Aktivität geht jedoch weit über die Grenzen des Gesundheitsbereiches hinaus – ihre soziale und gesellschaftspolitische Bedeutung erstreckt sich unter anderem auf die Bereiche Integration, Bildung, Inklusion, Chancengerechtigkeit, sozialen Zusammenhalt und auf Nachhaltigkeit.
Engagement in Sportvereinen alleine kompensiert den zunehmenden Bewegungsmangel in der Bevölkerung nicht. Investitionen in bewegungsfördernde Maßnahmen und Rahmenbedingungen in allen Sektoren sind daher erforderlich und schaffen zudem positive gesamtgesellschaftliche Wirkungen. In Bezug auf die bis 2030 zu erreichenden 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der UNO sind laut WHO auf nationaler Ebene mutigere politische Maßnahmen im Bereich Bewegung und körperliche Aktivität notwendig. Dies soll positive Wechselwirkungen nicht nur für die Gesundheitssysteme, sondern auch für das Sozial- und Wirtschaftssysteme generieren und somit zu 13 von den insgesamt 17 globalen Nachhaltigkeitszielen direkt beitragen.
Vorsorgemittel
Seit 2010 finanziert die Bundesgesundheitsagentur überregionale Gesundheitsförderungs- und Vorsorgeprogramme mit sogenannten Vorsorgemitteln.
Die Vorsorgemittel werden zu einem Fünftel an den Bund und zu je zwei Fünftel an Länder beziehungsweise deren Gesundheitsfonds und Österreichische Gesundheitskasse (für alle Krankenversicherungsträger) - nach dem aktuellen Bevölkerungsschlüssel - verteilt.
Für die Geltungsdauer einer 15a-Vereinbarung werden maximal drei Themen festgelegt. Diese knüpfen an bereits vorhandene bundesweite Konzepte beziehungsweise (bzw.) Strategien an, wie zum Beispiel.
- Gesundheitsziele Österreich
- Gesundheitsförderungsstrategie (PDF, 703 KB) (PDF, 703 KB)
- Nationale Aktionspläne (Ernährung, Bewegung)
- oder Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie.
Um eine nachhaltige Veränderung im Sinne der Gesundheitsförderung zu erreichen, müssen die Vorsorgemaßnahmen bzw. Strategien den von der Bundeszielsteuerungskommission (B-ZK) beschlossenen Grundsätzen entsprechen (siehe auch Gesundheitsförderungsstrategie). Diese sind unter anderem:
- Qualitätssicherung: Die Maßnahmen müssen die vorgegebenen Qualitätskriterien einhalten, um zur Qualitätsentwicklung in der Gesundheitsförderung beizutragen.
- Good Practice: Die Maßnahmen sollen auf wissenschaftlicher Erkenntnis und Modellen guter Praxis aufbauen, um einen möglichst wirkungsorientierten und zielgerichteten Einsatz der Mittel zu bewirken.
- Health In All Policies: Verschiedenste Politik- und Gesellschaftsbereiche sind bei der Umsetzung mit einzubeziehen.
- Nachhaltigkeit: Es werden nur Maßnahmen finanziert, die in der verbleibenden Laufzeit der 15a-Vereinbarung in den Regelbetrieb übergehen. Ein organisatorisches und ökonomisches Transferkonzept ist Bedingung für die Finanzierung.
- Bundesweite Ausrichtung: Die Maßnahmen müssen in mehreren Bundesländern starten und in allen Bundesländern durchführbar sein.
Die Koordinationsstelle Vorsorgemittel der Bundesgesundheitsagentur ist im Gesundheitsressort angesiedelt. Sie unterstützt die mittelempfangenden Organisationen bei Planung, Durchführung, Berichterstattung und Evaluation. Sie organisiert Vernetzungstreffen und dient als wichtiges Bindeglied und Anlaufstelle für Bundesgesundheitsagentur, Gesundheitsressort und Vorsorgemittelempfänger.
Die Koordinationsstelle wird von der Gesundheit Österreich GmbH inhaltlich unterstützt und aus Mitteln der Bundesgesundheitsagentur betrieben.
Im Dezember 2023 hat die Bundeszielsteuerungskommission für die Periode 2024-2028 die Strategievereinbarung zu den Themen „Psychosoziale Gesundheit mit dem Schwerpunkt Kinder und Jugendliche“, „(Kommunale) Gesundheitsförderung für ältere Menschen ab 60 Jahren“ und übergreifende Maßnahmen mit besonderer Berücksichtigung von Beteiligung beschlossen.
Die Vorsorgemittelmaßnahmen sollen an den Modellen guter Praxis „Jugendgesundheitskonferenz“ oder „Trittsicher & aktiv – Angebot zur Sturzprävention“ aufbauen.
Vorsorgemittel_Strategievereinbarung 2024-2028 (PDF, 354 KB) (PDF, 354 KB)
Vorsorgemittelperiode 2017-2023
Im November 2016 wurde die Strategievereinbarung 2015/16 (PDF, 346 KB) (PDF, 346 KB) verlängert und das Schwerpunktthema „Gesundheitliche Chancengerechtigkeit bei Kindern und Jugendlichen“ 2017 bis 2021 fortgeführt. Es folgte eine weitere Verlängerung bis Ende 2023.
Es wurden Maßnahmen in den Themenbereichen Frühe Hilfen und Gesundheitskompetenz bei Jugendlichen finanziert, die auf den Modellen guter Praxis „Frühe Hilfen Vorarlberg“(insbesondere Netzwerk Familie), „Jugendgesundheitskonferenz“ oder „Alls im grüana“ ("Jugend trifft Gesundheit") aufbauen.
Strategie zur Verwendung der Vorsorgemittel - Periode 2017-2021 (PDF, 43 KB) (PDF, 43 KB)
Vorsorgemittelperiode 2015 bis 2016
Die Bundesgesundheitsagentur stellte für den Zeitraum 2015-2016/17 Vorsorgemittel für Maßnahmen zum Thema Gesundheitliche Chancengerechtigkeit bei Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.
Es wurden Maßnahmen in den Themenbereichen Frühe Hilfen und Gesundheitskompetenz bei Jugendlichen finanziert, die auf den Modellen guter Praxis „Frühe Hilfen Vorarlberg“(insbesondere Netzwerk Familie), „Jugendgesundheitskonferenz“ oder „Alls im grüana“ ("Jugend trifft Gesundheit") aufbauen.
Vorsorgemittel 2015-2016 Ergebnisbericht (PDF, 350 KB) (PDF, 350 KB)
Vorsorgemittel-Strategievereinbarung-2015-16.pdf (PDF, 346 KB) (PDF, 346 KB)
Vorsorgemittelperiode 2011 bis 2014
Die Bundesgesundheitsagentur stellte für den Zeitraum 2011-2014 Vorsorgemittel für Maßnahmen zum Thema Ernährung zur Verfügung.
Es werden Maßnahmen im Bereich Gemeinschaftsverpflegung finanziert, die auf den Good-Practice-Modellen "Gemeinsam essen", "Netzwerk Schulverpflegung Vorarlberg" oder "Ernährungsberatung in der Schwangerschaft" aufbauen.
Vorsorgemittel 2011-2014 Ergebnisbericht (PDF, 758 KB) (PDF, 758 KB)
Seniorinnen und Senioren
Leitlinien zur Unterstützung von Projektbetreiberinnen und -betreiber zur Durchführung von Gesundheitsförderungsprojekten 50+
Gesundheit ist ein grundlegender humanitärer Wert und eine wichtige Ressource für das alltägliche Leben. Im Zuge der erheblichen demografischen Veränderungen in Europa sind grundsätzliche Anpassungen des Gesundheits- und Sozialsystems notwendig, um die Gesundheit der alternden Bevölkerung zu erhalten. Dabei spielen Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention eine große Rolle, um die Notwendigkeit und die Kosten von Pflege zu reduzieren.
Mit Gesundheitsförderung ist ein Prozess gemeint, der es den Menschen ermöglicht, die Kontrolle über ihre eigene Gesundheit zu erhöhen und dabei ihre Gesundheit zu sichern. Gleichzeitig müssen entsprechende Strukturen und Rahmenbedingungen für einen solchen Prozess geschaffen werden. Dies ist besonders entscheidend für Menschen höheren Alters.
Es ist möglich, die Gesundheit und Lebensqualität älterer Menschen durch Empowerment und Förderung der physischen und psychischen Aktivität zu verbessern. Verschiedene Arten gesundheitsfördernder Aktivitäten für ältere Menschen sowie die Adaptierung der Lebenswelt, um aktives Altern zu ermöglichen, bilden ein neues und innovatives Handlungsfeld
- Ältere Menschen sind eine heterogene Zielgruppe. Aktivitäten müssen daher auf spezielle kulturelle, persönliche und körperliche Bedürfnisse abzielen.
- Gewährleistung von physischer Zugänglichkeit und geografischer Erreichbarkeit der gesundheitsfördernden Aktivitäten für ältere Menschen.
- Ältere Menschen von Anfang an eine Stimme verleihen und sie in alle Phasen der gesundheitsfördernden Aktivitäten einbeziehen.
- Entwickeln von ganzheitlichen Interventionen, die körperliche, psychische und soziale Gesundheitsbedürfnisse der älteren Person berücksichtigen.
- Einbeziehen von Fachleuten und Stakeholdern bei der Planung und Implementierung.
- Strategien und Methoden nutzen, die für das Erreichen spezieller Zielgruppen und für die Erreichung der angestrebten Ziele geeignet sind.
- Nutzung von Evaluationen, um vom Verlauf und den Ergebnissen der Maßnahmen zu lernen.
- Einsatz verschiedenster Medien und Öffentlichkeitsarbeit.
- Durchführung von Informationskampagnen über den positiven Effekt von Gesundheitsförderung für ältere Menschen.
- Entwicklung von nationalen Programmen zur Gesundheitsförderung älterer Menschen, die berücksichtigen, dass ältere Menschen keine homogene Gruppe darstellen, vum Beispiel (z. B.) bezüglich des Alters, des ethnischen Hintergrunds, des sozioökonomischen Status etc.
- Bereitstellung von (finanziellen) Ressourcen und einer Infrastruktur für gesundheitsfördernde Projekte mit älteren Menschen auf lokaler und regionaler Ebene.
- Unterstützung von erfolgreichen gesundheitsfördernden Projekten für ältere Menschen mit integrierter, langfristiger Finanzierung, die ausreichend flexibel ist, um die speziellen Bedürfnisse lokaler Gemeinschaften aufzugreifen.
- Effektivere Verwendung nationaler Ressourcen für regionale und lokale Gesundheitsförderung durch mehr Zusammenarbeit und Koordination zwischen wichtigen nationalen AkteurInnen.
- Unterstützung von Netzwerken auf nationaler und lokaler Ebene, die den Austausch von Informationen zwischen allen wichtigen AkteurInnen auf dem Sektor der Gesundheitsförderung für ältere Menschen gewährleistet.
- Fördern von Weiterbildung und Kompetenzentwicklung für die MitarbeiterInnen in diesem Bereich sowie die Bereitstellung von Wissen, Fähigkeiten und Werkzeug, um gemeinwesenorientierte Gesundheitsförderung mit älteren Menschen zu implementieren.
- Finanzieren von Forschung über (anhaltende) Auswirkungen von Gesundheitsförderung und Finanzierung evidenz- basierter Interventionen.
- Verbreitung von "Good-practice-Modellen" in der Gesundheitsförderung.
Sommer und Hitze
Wann wird Hitze gefährlich?
Bei extremer sommerlicher Hitze ist Vorsicht geboten. Schweißtreibende Temperaturen über 30 Grad können zu ernsten Gesundheitsproblemen führen. Wenn der Körper mehr Wärme aufnimmt als er wieder abgeben kann, kann es zu einem Hitzestau oder gar zu einem Hitzschlag kommen.
Was ist ein Hitzestau?
Ein Hitzestau kann bei großer Hitze vor allem in Zusammenhang mit körperlicher Anstrengung oder dem Tragen von zu enger und zu warmer Kleidung auftreten. Dadurch ausgelöstes, starkes Schwitzen kann zu hohem Mineralstoff- und Flüssigkeitsverlust und in weiterer Folge zu Kreislaufstörungen führen. Typische Symptome eines Hitzestaus sind Schwindel, Benommenheit und Übelkeit, ein erhöhter Puls sowie eine erhöhte Körpertemperatur (bis zu 41 °C).
Was ist ein Hitzschlag?
Ein Hitzschlag kann die Folge eines nicht ausreichend behandelten Hitzestaus sein. Neben den Symptomen eines Hitzestaus treten typischerweise auch Kopfschmerzen, Erbrechen und Muskelkrämpfe auf. Die Körpertemperatur kann auf bis zu 43°C ansteigen.
In schweren Fällen kann es zu Verwirrtheit bis hin zu einer Bewusstseinstrübung und eventuell auch zu einer Bewusstlosigkeit kommen. Das ist dann eine sehr bedrohliche Situation, die besonders bei älteren und geschwächten Personen zu einem Versagen lebenswichtiger Organe und schließlich zum Tod führen kann.
Was tun bei einem Hitzestau?
Bei Auftreten von Symptomen eines Hitzestaus sollten sofort folgende Maßnahmen getroffen werden:
- Flüssigkeit zu sich nehmen
- kühle Umgebung aufsuchen
- Körper mit feuchten Tüchern oder durch Duschen abkühlen
Falls diese Maßnahmen keine Besserung bewirken, sollte unbedingt die Rettung gerufen werden.
Was tun bei einem Hitzschlag?
Personen, die einen Hitzschlag erlitten haben, können sich oft nicht mehr selbst helfen. Es ist ihnen daher unbedingt erste Hilfe zu leisten. Folgende Maßnahmen sind unverzüglich zu treffen:
- betroffene Person in eine kühle Umgebung bringen
- enge Kleidung lockern
- feuchte Tücher auf Kopf und Körper legen
- schluckweise mit Flüssigkeit versorgen (nur bei Bewusstsein)
- bei Bewusstlosigkeit
- in stabile Seitenlage bringen
- Rettung rufen
Wie viel soll man trinken?
Der Flüssigkeitsbedarf wird oft unterschätzt. Besonders Kinder und ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen neigen dazu, viel zu wenig zu trinken. Aber auch bei Arbeit und Bewegung im Freien wird häufig nicht ausreichend viel getrunken. Pro Tag sollten mindestens 1,5 bis 3 Liter getrunken.
Tipp: Getränke sichtbar bereitstellen. Nicht erst trinken, wenn Durst auftritt.
Was soll man trinken? Was nicht?
Als Getränke eignen sich besonders:
- Leitungs- und Mineralwasser
- verdünnte Obst- und Gemüsesäfte
- ungesüßte Früchte- und Kräutertees
Nicht geeignet sind stark gesüßte und alkoholische Getränke.
Erträgliche Raumtemperatur durch richtiges Lüften und Abdunkeln
Eine erträgliche Raumtemperatur erreicht man durch richtiges Lüften und Abdunkeln. Früh morgens, abends und nachts sind die optimalen Zeiten zum Lüften. Tagsüber sollten die Räume abgedunkelt werden, am besten mit einem außenliegenden Sonnenschutz.
Richtige Kleidung tragen
Das Tragen von leichter und luftdurchlässiger Kleidung schützt den Körper vor übermäßiger Erwärmung.
Aufenthalt im Freien
Ein Aufenthalt im Freien sollte vor allem zur Mittagszeit vermeiden werden. Falls es sich nicht vermeiden lässt, sollte Folgendes beachtet werden:
- Aufenthalt möglichst kurz halten
- direkte Sonneneinstrahlung auf den Körper möglichst vermeiden (Sonnenschirm oder Kopfbedeckung mit Nackenschutz verwenden, im Schatten gehen etc.)
- Kopf und Nacken mit feuchten Tüchern bedecken
Förderungen im Zuständigkeitsbereich der Sektion VI
Die Sektion VI des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) fördert Projekte und Maßnahmen von besonderem gesundheitspolitischen Interesse im Bereich der Gesundheitsförderung- und Prävention sowie im Bereich der Sucht- und Drogenprävention.
Förderungsvoraussetzungen
1. Fachliche Voraussetzungen:
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention mit Schwerpunkt auf:
- Stärkung der Gesundheitskompetenz in allen Bevölkerungsgruppen
- Stärkung der psychischen Gesundheit
2. Grundlegende Förderungsvoraussetzungen:
- Ausschließlich für gemeinnützige Organisationen:
Eine Förderungsgewährung ist grundsätzlich nur an gemeinnützige Organisationen möglich. - Gesundheitsziele Österreich:
Orientierung an den Grundprinzipien der Gesundheitsziele Österreich, siehe auch - Nur für überregionale Projekte und Modellprojekte:
Eine Förderungsgewährung kann nur für überregionale (Interessensbereich geht über ein einzelnes Bundesland hinaus) Aktivitäten (Projekte) bzw. für innovative Modellprojekte erfolgen. - Finanzierungsnotwendigkeit:
Eine Förderungsgewährung ist nur möglich, wenn seine Durchführung ohne Förderung aus Bundesmitteln nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang möglich ist. Sollte also das geplante Vorhaben von Förderungswerberinnen und -werber selbst finanziert werden können, ist eine Förderungsgewährung nicht möglich. - Finanzierungszeitraum:
Kosten für ein Vorhaben, die vor dem Einlangen eines Ansuchens entstanden sind, können nicht anerkannt werden. - Kein Rechtsanspruch auf Förderung
Ein dem Grunde oder der Höhe nach bestimmter subjektiver Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht!
Abwicklungsprozedere:
-
Förderungsansuchen samt den entsprechenden Beilagen sind im Original auf dem Postweg an die Abteilung VI/B/9 des BMSGPK, z.H. Herrn Gerald Szecsenyi, sowie parallel dazu per E-Mail: gerald.szecsenyi@gesundheitsministerium.gv.at zu übermitteln.
-
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit der Einbringung von Online-Anträgen. Details dazu, siehe Online-Antrag. Hier bitte darauf achten, dass im Antragsformular beim Punkt „Förderung“ die Fördermaßnahme „Sonstige Förderungen im Bereich Gesundheit“ auszuwählen ist.
-
Mit Vorliegen eines vollständigen Ansuchens wird eine Prüfung auf Förderungswürdigkeit und Zulässigkeit vorgenommen
-
Nach erfolgter Prüfung wird das Ansuchen entweder schriftlich abgelehnt, oder es wird FörderungswerberInnen ein Förderungsanbot in Form eines Vertrages übermittelt.
-
Dieses Förderungsangebot, das auch alle weiteren Informationen hinsichtlich Auszahlung, Abrechnung etc. enthält, können FörderungswerberInnen innerhalb einer vom BMSGPK vorgesehenen Frist durch Unterzeichnung annehmen.
- Der Förderungsvertrag ist von den zeichnungsberechtigten Organen zu unterfertigen und zu retournieren. Sollte der Förderungsvertrag nicht innerhalb der genannten Frist beim BMSGPK eingelangt sein, gilt das Förderungsangebot als widerrufen.
Antragsunterlagen und Beilagen stehen im Bereich Förderungen und Richtlinien zum Download bereit.
Auskunftsstelle für fachliche Fragen:
- Mag. Dr. Christina Dietscher
E-Mail: christina.dietscher@gesundheitsministerium.gv.at
Telefon: +43 1 711 00-644210
Auskunftsstelle für administrative Fragen:
- Gerald Szecsenyi
E-Mail: gerald.szecsenyi@gesundheitsministerium.gv.at
Telefon: +43 1 711 00-644279 - Johannes Wohlfart, BA
E-Mail: johannes.wohlfart@gesundheitsministerium.gv.at
Telefon: +43 1 711 00-644477
Grundlegende Förderungsvoraussetzungen
1. Eine Förderung ist grundsätzlich für folgende Bereiche möglich:
- Beratungs- und Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmissbrauch
- Die Tätigkeit der Fachstellen für Suchtprävention
- Innovative Angebote im Bereich der selektiven Sucht- und Drogenprävention, insbesondere im Schwerpunktbereich Früherkennung, Frühintervention*
- Sucht- bzw. drogenspezifische Fachveranstaltungen*
- Tätigkeit sucht- bzw. drogenspezifischer Selbsthilfegruppen*
- Gesundheitsrelevante Forschung auf dem Gebiet des Gebrauchs und der Abhängigkeit von Drogen bzw. der sucht- und drogenspezifischen Prävention*
* soweit sie über den Interessensbereich eines einzelnen Bundeslandes hinausgehen.
2. Als Förderungswerber kommen folgende Gruppen in Betracht:
- Gemäß § 15 des Suchtmittelgesetzes im Bundesgesetzblatt kundgemachte Einrichtungen oder Vereinigungen mit Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmissbrauch, einschließlich
- die Fachstellen für Suchtprävention
- Rechtsträger von Angeboten im Bereich der selektiven Sucht- und Drogenprävention, insbesondere im Schwerpunktbereich Früherkennung, Frühintervention*
- Veranstalterinnen und Veranstalter sucht- bzw. drogenspezifischer Fachveranstaltungen
- Sucht- bzw. drogenspezifische Selbsthilfegruppen
- Forschungseinrichtungen mit Schwerpunkt auf dem Gebiet des Gebrauchs und der Abhängigkeit von Drogen bzw. der sucht- und drogenspezifischen Prävention*
* soweit sie über den Interessenbereich eines einzelnen Bundeslandes hinausgehen
3. Eine Förderungsgewährung ist nur möglich, wenn die Durchführung des Vorhabens ohne Förderung aus Bundesmitteln nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang möglich ist. Sollte also das geplante Vorhaben von der Förderungswerberin bzw. vom Förderungswerber selbst finanziert werden können, ist eine Förderungsgewährung nicht möglich.
4. Kosten für ein Vorhaben, die vor dem Einlangen des Ansuchens entstanden sind, können nicht anerkannt werden.
5. Weiters wird hinsichtlich der Allgemeinen Fördervoraussetzungen generell auf die Allgemeine Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II, Nr. 51, in der gültigen Fassung, verwiesen. Ein dem Grunde oder der Höhe nach bestimmter subjektiver Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht!
6. Zusätzliche Förderungsvoraussetzungen und -bedingungen
6.1. Maßnahmen, für die als Krankenbehandlung ein Sozialversicherungsträger, eine Krankenfürsorgeanstalt oder ein Sozialhilfeträger aufzukommen hat, können nicht gefördert werden.
6.2. Eine Förderungsgewährung ist nur zulässig, wenn auch von anderen Gebietskörperschaften entsprechende Zuschüsse geleistet werden (§ 16 Abs. 1 SMG). Sofern Gebietskörperschaften Träger der geförderten Einrichtungen oder Vereinigungen sind, ist die Förderung durch den Bund an die Voraussetzung mindestens gleich hoher Zuschüsse anderer Gebietskörperschaften gebunden (§ 16 Abs. 1 SMG).
6.3. Der Förderungsnehmer verspflichtet sich, die zur Bewertung der Umsetzung des Förderungsgegenstandes erforderlichen Daten und Informationen bekanntzugeben und in einer gemeinsamen Plattform mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz insbesondere an der Entwicklung eines einheitlichen quantitativen und qualitativen Leistungscontrolling für die Erbringung von geförderten Leistungen, sowie an der Entwicklung eines einheitlichen Dokumentations- und Qualitätssicherungskonzeptes mitzuarbeiten.
6.4. Bei Einrichtungen und Vereinigungen mit Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmissbrauch gemäß § 15 SMG ist die Förderung an eine Kundmachung nach § 15 leg. cit. gebunden.
Abwicklungsprozedere
Förderungsansuchen (samt den erforderlichen Beilagen) sind bis längstens 15. Oktober des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres beim Sozialministerium im Original auf dem Postweg in der Fachabteilung einzubringen. Eine elektronische Übermittlung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Später einlangende Ansuchen können nicht berücksichtigt werden.
Mit Vorliegen eines vollständigen Ansuchens wird eine Prüfung auf Förderungswürdigkeit und -zulässigkeit vorgenommen.
Nach erfolgter Prüfung wird das Ansuchen entweder schriftlich abgelehnt, oder es wird der/dem Förderungswerberin/Förderungswerber ein Förderungsangebot in Form eines Vertrages übermittelt. Dieses Förderungsangebot, das auch alle weiteren Informationen hinsichtlich Auszahlung, Abrechnung etc. enthält, kann der/die Förderungswerber/Förderungswerberin innerhalb einer vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorgesehenen Frist durch Unterzeichnung annehmen.
Der Förderungsvertrag ist von den zeichnungsberechtigten Organen zu unterfertigen und zu retournieren.
Sollte der Förderungsvertrag nicht innerhalb der genannten Frist im Sozialministerium eingelangt sein, gilt das Förderungsangebot als widerrufen.
Antragsunterlagen stehen im Bereich Förderungen und Richtlinien zum Download bereit.
Weitere Informationen zum Thema Sucht- und Drogenprävention finden Sie im Bereich Drogen und Sucht.
Auskunftsstelle für fachliche Fragen:
- Sabine Schabetsberger
Telefon: +43 1 711 00-644683
E-Mail: sabine.schabetsberger@sozialministerium.at - Mag. Raphael Bayer
Telefon: +43 1 711 00-644422
E-Mail: raphael.bayer@sozialministerium.at
Förderungen im Zuständigkeitsbereich der Sektion VII
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) fördert Projekte und Maßnahmen von besonderem gesundheitspolitischen Interesse. Es werden jährlich eigene Förderschwerpunkte festgelegt. Außerdem finden Sie genaue Informationen zur Lehrpraxisförderung.
Ansuchen, die nicht die jeweiligen Schwerpunkte betreffen, können nicht gefördert werden.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fördert die verpflichtende Ausbildung von Ärztinnen/Ärzten für Allgemeinmedizin in einer Lehr(gruppen)praxis unter bestimmten Voraussetzungen.
Details sind der Sonderrichtlinie zu entnehmen.
Krankenanstaltenträger
- Förderungsantrag Krankenanstaltenträger (PDF, 129 KB) (PDF, 129 KB)
- Beilage A zum Förderungsantrag Krankenanstaltenträger (Excel, 125 KB) (Excel, 125 KB)
- Beilage B zur Abrechnung Krankenanstaltenträger (Excel, 125 KB) (Excel, 125 KB)
Lehrpraxisinhaber
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention mit Schwerpunkt auf:
- Stärkung der Gesundheits- und Ernährungskompetenz in allen Bevölkerungsgruppen
- Kinder-, jugend- und genderspezifische Gesundheitsförderung und Prävention
- Ernährungs- und/oder settingbezogene Gesundheitsförderung und Prävention vulnerabler Gruppen
- Co-Benefits von Klima und Gesundheit
- Förderung der psychosozialen Gesundheit
- Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (z.B. COVID-19, HIV/AIDS, virale Hepatitis, Hepatitis A, B, Antibiotikaresistenzen, Gesundheitssystem-assoziierte Infektionen)
- Awareness und Aufklärung im Hinblick auf Impfungen und Steigerung der Durchimpfungsraten
- Ausschließlich für gemeinnützige Organisationen:
Eine Förderungsgewährung ist grundsätzlich nur an gemeinnützige Organisationen möglich. - Förderungen nur für Förderungsschwerpunkte:
Eine Förderungsgewährung ist nur möglich, wenn das Vorhaben den oben genannten Förderungsschwerpunkten des BMSGPK entspricht und mit der nationalen Gesundheitsförderungsstrategie konsistent ist. - Nur für überregionale Projekte und Modellprojekte:
Eine Förderungsgewährung kann nur für überregionale (Interessensbereich geht über ein einzelnes Bundesland hinaus) Aktivitäten (Projekte) bzw. für innovative Modellprojekte erfolgen. - Finanzierungsnotwendigkeit:
Eine Förderungsgewährung ist nur möglich, wenn seine Durchführung ohne Förderung aus Bundesmitteln nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang möglich ist. Sollte also das geplante Vorhaben von Förderungswerberinnen und -werber selbst finanziert werden können, ist eine Förderungsgewährung nicht möglich. - Finanzierungszeitraum:
Kosten für ein Vorhaben, die vor dem Einlangen eines Ansuchens entstanden sind, können nicht anerkannt werden. - Kein Rechtsanspruch auf Förderung
Ein dem Grunde oder der Höhe nach bestimmter subjektiver Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht!
-
Förderungsansuchen samt den entsprechenden Beilagen sind im Original auf dem Postweg an die Sektion VII des BMSGPK, zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
-
Mit Vorliegen eines vollständigen Ansuchens wird eine Prüfung auf Förderungswürdigkeit und Zulässigkeit vorgenommen
-
Nach erfolgter Prüfung wird das Ansuchen entweder schriftlich abgelehnt, oder es wird FörderungswerberInnen ein Förderungsanbot in Form eines Vertrages übermittelt.
-
Dieses Förderungsangebot, das auch alle weiteren Informationen hinsichtlich Auszahlung, Abrechnung etc. enthält, können FörderungswerberInnen innerhalb einer vom BMSGPK vorgesehenen Frist durch Unterzeichnung annehmen.
- Der Förderungsvertrag ist von den zeichnungsberechtigten Organen zu unterfertigen und zu retournieren. Sollte der Förderungsvertrag nicht innerhalb der genannten Frist beim BMSGPK eingelangt sein, gilt das Förderungsangebot als widerrufen.
Antragsunterlagen und Beilagen stehen im Bereich Förderungen und Richtlinien zum Download bereit.
Auskunftsstelle für fachliche und budgetäre Fragen:
- Sektion VII
Telefon: +43 1 711 00-644114
Auskunftsstelle für administrative Fragen:
- Mag. Thomas Worel
E-Mail: thomas.worel@gesundheitsministerium.gv.at
Telefon: +43 1 711 00-644178