Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Humane Papillomaviren, HPV, sind weltweit verbreitet und die Hauptursache für Krebsvorstufen und Krebs am Gebärmutterhals. Zumindest 80 % aller Frauen und Männer infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit HPV. Im Gegensatz zu anderen sexuell übertragbaren Krankheiten bieten Kondome gegen HPV keinen sicheren Schutz. Denn einige HPV-Typen können auch auf der Haut im Genital- und Analbereich vorkommen und bei Kontakt übertragen werden. Bei einer Ansteckung mit bestimmten HP-Viren (Typ 6, 11, 16, 18) können nach jahrelanger Latenz – also unbemerkter Infektion - bestimmte Erkrankungen mit Symptomen ausbrechen.
Die HPV-Impfung ist vorbeugend wirksam und bietet in hohem Maße einen breiten und wirksamen Schutz gegen jene HP-Viren, die für die häufigsten durch HPV ausgelösten Erkrankungen verantwortlich sind. Das Risiko für Gebärmutterhalskrebs sowie Genitalwarzen wird um bis zu 90 % gesenkt. Ebenso wird das Risiko für Krebserkrankungen im Nasen-Rachenraum, an Anus, Penis, Vagina und Vulva deutlich reduziert.
Die Impfung gegen HPV ist vorbeugend wirksam und sollte daher vorrangig vor Eintritt in das sexuell aktive Alter erfolgen. Zudem ist die Impfung bei jüngeren Personen optimal wirksam. Die Impfung ist daher in erster Linie vom vollendeten 9. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr empfohlen, danach bis zum vollendeten 30. Lebensjahr als Nachholimpfung.
Ja. Es profitieren auch jene Personen davon, die bereits sexuell aktiv sind/waren. Es handelt sich um eine Impfung mit 9 unterschiedlichen Subtypen, die Krebsvorstufen und Krebs oder Genitalwarzen verursachen können. Besteht keine Infektion, so schütz die Impfung vor Infektionen.
Die Impfung ist auch nach bereits erfolgter Infektion oder durchgemachter Erkrankung (Kondylome, Dysplasien) mit einem durch die Impfung abgedeckten Virus-Subtyp empfohlen, bedarf aber einer individuellen Aufklärung über den fehlenden unmittelbaren therapeutischen Effekt der Impfung. Durch die Impfung werden neuerliche Infektionen mit demselben sowie auch anderen durch den Impfstoff erfassten Subtypen verhindert. Bei Impfung nach Konisation können bis zu zwei Drittel der Rezidive vermieden werden. Bereits infizierte Personen dürfte die Impfung außerdem vor (autogenen) Reinfektionen schützen.
Bei nachgewiesene HPV-Infektion, Genitalwarzen oder durch HPV ausgelösten Veränderungen (sogenannten HPV-assoziierten Dysplasien) sowie nach entsprechend notwendigen Behandlungen sowie bekannter Infektion der Sexualpartner:innen ist die Impfung zudem ausdrücklich empfohlen.
Die Impfung kann auch nach dem 30. Geburtstag erfolgen. Je nach persönlicher Situation ist sie durchaus sinnvoll und verhindert neue Infektionen und Erkrankungen. Der Nutzen auf Ebene der Bevölkerung hinsichtlich der Vermeidung von Gebärmutterhalskrebs sinkt jedoch.
Jedenfalls empfohlen ist die Impfung nach dem 30. Geburtstag bei einer nachgewiesenen HPV-Infektion, Immunschwäche, Autoimmunerkrankungen, sexueller Aktivität mit wechselnden Sexualpartner:innen sowie bei einer bekannten Infektion von dem:der Sexualpartner:in.
Nein, die HPV-Impfung stellt keinen Ersatz zu regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen dar.
Für die Inanspruchnahme der Impfung im Rahmen des kostenfreien Impfprogrammes gilt das Alter zum Zeitpunkt der 1. Dosis. Vorausgesetzt die 1. Impfung wurde rechtzeitig verabreicht, kann die 2. Teilimpfung nach 6 Monaten somit auch nach dem 30. Geburtstag kostenlos erfolgen.
Zur Frühdiagnose von Gebärmutterhalskrebs werden im Rahmen der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen ein Abstrich vom Gebärmutterhals und eine Färbung nach Papanicolaou (PAP) und/oder ab dem vollendeten 30. Lebensjahr ein HPV-Test durchgeführt.
Für Männer ist derzeit kein labordiagnostischer HPV-Test zugelassen. Die allgemeine Empfehlung sowie Untersuchung zur Früherkennung von Krebs sind jedenfalls zu beachten.
Die Impfung bietet auch männlichen Personen einen direkten Schutz vor HPV-bedingten Krankheiten wie Krebsvorstufen und Krebs an Rachen und Schlund, Penis und After. Die routinemäßige Impfung von Jungen und Männern gegen HPV bietet nicht nur einen Eigenschutz, sie schützt auch Sexualpartner:innen indirekt vor HPV-bedingten Erkrankungen und trägt wesentlich zur Unterbrechung der Infektionsketten und Erreichung eines Gemeinschaftsschutzes in der Gesamtbevölkerung bei. Daher gilt unabhängig vom Geschlecht: Eine frühe Impfung entsprechend den Empfehlungen ist der beste und sicherste Schutz vor einer HPV-Infektion und schützt vor schweren Folgeerkrankungen wie Krebsvorstufen und Krebserkrankungen.
Versäumte Impfungen gegen HPV sollten ehestmöglich nachgeholt werden. Ein neuer Beginn der Impfserie bei Überschreiten des empfohlenen Abstands ist nicht notwendig.
Wurde die 2. Dosis früher als 5 Monate nach der ersten Dosis verabreicht, so ist immer eine 3. Dosis notwendig (im Intervall von mindestens 6-8 Monaten zwischen 2. und 3. Impfung).
Ist nur eine Impfung mit HPV4 erfolgt, sollten bis zum 30. Geburtstag 2 Impfungen mit HPV9 verabreicht werden.
Ist ein kompletter Impfschutz gegen alle Typen von HPV9 gewünscht, so muss eine altersentsprechend vollständige Grundimmunisierung mit HPV9 erfolgen, dabei besteht kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen. Personen, welche zuvor im kostenfreien Impfprogramm mit 2 Dosen HPV4 geimpft wurden, können in Einzelfällen auch HPV9 kostenfrei erhalten, sofern sie in das entsprechende Alter fallen.
Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr kann die Impfung auf Wunsch erfolgen und ist bei entsprechendem Expositionsrisiko (z.B. wechselnde Sexualpartner:innen) auch empfohlen. Die Impfung kann neue Infektionen und Erkrankungen verhindern, der Nutzen für die Bevölkerung einer später (ab dem vollendeten 30. Lebensjahr) begonnen HPV-Impfung im Vergleich zur frühen Impfung hinsichtlich der Vermeidung von Krebsvorstufen/Dysplasien (der Zervix) sinkt jedoch.
Ja, eine bekannte HPV-Infektion bei dem:der Sexualpartner:in stellt eine ausdrückliche Indikation zur Impfung dar, auch wenn man selbst das 30. Lebensjahr bereits vollendet hat.
Eine verpflichtende Dokumentation der HPV-Impfungen im e-Impfpass besteht seit 01.03.2023. Nur mit einer lückenlosen Dokumentation der HPV-Impfungen ist sichergestellt, dass diese wichtige Public Health-Maßnahme auf Basis der erreichten Durchimpfungsraten kontinuierlich evaluiert, verbessert und beibehalten werden kann. Entsprechende Nachtragungen von Impfungen im e-Impfpass werden begrüßt.
Im Zuge der Ärztegesetz-Novelle wurden die fachspezifischen Beschränkungen für Fachärztinnen und Fachärzte in Hinblick auf Impfungen dauerhaft aufgehoben. Das bedeutet, dass etwa Gynäkologinnen und Gynäkologen auch Buben und Männer impfen dürfen, sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte Eltern impfen dürfen.
Bei versäumten Impfungen im Schema 1+1 mit HPV9 (wenn das empfohlene Intervall zwischen 1. und 2. Impfung überschritten ist), sollten diese ehestmöglich nachgeholt werden, dabei sind bis zum vollendeten 30. Lebensjahr insgesamt 2 Impfungen ausreichend – ab dem vollendeten 30. Lebensjahr sind auch in diesem Fall insgesamt 3 Impfungen empfohlen.
Im Mai 2018 rief WHO-Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus alle relevanten Akteure auf, sich für das gemeinsame Ziel der weltweiten Elimination von Gebärmutterhalskrebs zu vereinen. Im August 2020 nahm die 73. Weltgesundheitsversammlung die globale Strategie zur Elimination von Gebärmutterhalskrebs an. Österreich hat die Resolution WHA 73.2 miteingebracht und damit die darin formulierten Ziele unterstützt. Laut dieser Strategie werden alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, eine Gebärmutterhalskrebs-Inzidenzrate von unter 4 pro 100.000 Frauen zu erreichen und beizubehalten, um Gebärmutterhalskrebs zu eliminieren. Das Erreichen dieses Ziels stützt sich auf drei zentrale Säulen der WHO-Strategie:
- Impfungen: 90% der Mädchen werden bis zum Alter von 15 Jahren vollständig mit einem Impfstoff gegen Humane Papillomaviren (HPV) geimpft;
- Vorsorgeuntersuchungen: 70% der Frauen werden bis zum Alter von 35 Jahren und bis zum Alter von 45 Jahren mit einem „high-performance“-Test untersucht;
- Behandlung: 90% der Frauen mit Krebsvorstufen und 90% der Frauen mit invasivem Krebs werden behandelt.
Jedes Land sollte die 90-70-90-Ziele bis 2030 erreichen, um die Ausrottung von Gebärmutterhalskrebs innerhalb des nächsten Jahrhunderts voranzutreiben.
Die Europäische Kommission spricht sich im Zuge des „Europe’s Beating Cancer Plan“ dafür aus, die Ziele der globalen Strategie zur Elimination von Gebärmutterhalskrebs der WHO und die Prävention anderer durch Humane Papillomaviren hervorgerufene Krebsarten mitzutragen, und ergänzt, dass die Durchimpfungsrate bei Jungen und Männern bis 2030 signifikant erhöht werden soll.